AXA Hauptvertretung Manuela Jähn – Dresden – Direktversicherung

Mit einer Direktversicherung lässt sich die betriebliche Altersversorgung in einem Unternehmen sehr leicht umsetzen. Als Arbeitgeber schließen Sie für Ihren Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab, deren Leistungen im Versicherungsvertrag verankert sind. Gerne informiert Sie Ihre AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden darüber, wie Sie die Beiträge als Gehaltszusatz oder über Ihre Mitarbeiter in Form einer Entgeltumwandlung finanzieren.

Welche Leistungen sind sinnvoll?

Bei einer Direktversicherung können Sie zwischen einer reinen Altersabsicherung, einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder einer Hinterbliebenenversorgung wählen. Die Leistungen können als Einzelversicherung abgeschlossen oder in einem Vertrag kombiniert werden.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Keine Sozialabgaben gemäß der 4 %-Grenze
  • Keine Insolvenzbeiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein oder Verwaltungskosten
  • Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden
  • Beiträge gelten als Betriebsausgaben
  • Das Risiko der Nachfinanzierung oder Ansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters entfällt. Der Direktversicherungsvertrag wird einfach auf ihn übertragen.
  • Keine Anpassung von Rentenleistungen

Die Vorteile für Arbeitnehmer

  • Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West und zusätzliche 4% der Beitragsbemessungsgrenze lassen sich ohne Sozialabgaben steuerfrei anlegen.
  • Der Arbeitgeberzuschuss beträgt mindestens 15%, falls der Arbeitgeber durch eine Entgeltumwandlung Sozialversicherungsabgaben spart.
  • Die Besteuerung zu einem überwiegend geringen Abgabensatz wird erst im Leistungsfall erhoben.
  • Profitieren Sie von individuellen Versorgungslösungen durch flexible Produktbausteine, Beitragszahlungen und variablem Rentenbeginn.
  • Es besteht ein direkter Leistungsanspruch in Form einer Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Altersrente.
  • Hinterbliebenen- und Waisenrenten und Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit können versichert werden.
  • Der Versorgungsanspruch bei Ausscheiden aus dem Unternehmen bleibt bestehen.

Was ist eine Direktversicherung?

Der Arbeitgeber fungiert als Versicherungsnehmer und schließt eine Art Lebensversicherung als Direktversicherung für den Arbeitnehmer ab. Ein bestimmter Teil des Entgelts wird für die Beiträge verwendet oder der Arbeitgeber übernimmt sie.

Welche Versicherungsformen gibt es?

Als Direktversicherung wäre eine klassische Rentenversicherung oder die Relax bAVRente möglich. Das flexible Produkt kombiniert Sicherheit mit einer attraktiven Rendite. Beide Produktvarianten lassen sich mit einer Berufs-, Erwerbsunfähigkeit oder Hinterbliebenenabsicherung ergänzen.

Steuerliche Behandlung

Der Beitrag zur Direktversicherung ist jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) und weiteren 4% der BBG beim Arbeitnehmer steuerfrei. Ein bestehender Vertrag mit Förderung nach § 40 bEStG a.F. wird angerechnet. Als Arbeitgeber müssen Sie den Beitrag nicht in Ihrem Firmenvermögen erfassen und keine Umsatzsteuer zahlen.

Während der aktiven Arbeitszeit sind die Beiträge steuerfrei, aber bei Leistungsbezug als „sonstige Einkünfte“ voll steuerpflichtig. Momentan besteht für Renten- und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung, inklusive Direktversicherung, im Rahmen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Wir beraten Sie gern

Lassen Sie sich von Ihrer AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden über Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich und freiwillig Versicherte aufklären. Beispielsweise können Sie für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einen Freibetrag von monatlich einem Zwanzigstel der üblichen Bezugsgröße der Sozialversicherung beanspruchen.

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AXA Hauptvertretung Manuela Jähn
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