AXA Erlangen Wessel & Kollegen oHG | Drohnenversicherung

AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen Drohnenversicherung

Die Drohnenversicherung der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen

Drohnen gehören mittlerweile zu unserem Alltag wie Handys oder Elektroautos. Vor allem der gewerbliche Bereich der Fotografie, Bau und Dienstleistung hat damit zu tun, aber vermehrt sehen wir Drohnen auch in unserer Freizeit. Die Entwicklung schreitet enorm voran, so dass sogar schon geplant ist, Drohnen Pakete ausliefern zu lassen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) schätzt, dass circa 60.000 Drohnen jährlich verkauft werden.

Möglicherweise sind Sie beruflich oder privat mit Drohnen konfrontiert, so dass Ihnen Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen zum Abschluss einer Drohnenversicherung, einer wichtigen Haftpflichtversicherung, rät:

  • Im Schadensfall einer Drohne müssen Sie keine erheblichen finanziellen Belastungen befürchten, denn Sie genießen einen umfassenden Schutz.
  • Optional können Sie den Schutz als günstigen Haftpflichtbaustein oder passende Einzelpolice abschließen.

Bedenkenlos die Starterlaubnis erteilen

Aufgrund der stetig zunehmenden Bewegungen von Drohnen im Luftraum, hat die Anzahl der Kollisionen, Abstürze oder anderen Unfällen stark zugenommen. Seit dem 01.10.2017 schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Drohnenversicherung verbindlich vor. Das macht Sinn, denn parallel dazu wurden auch genaue Regelungen für einen problemlosen Umgang mit dieser Technologie geschaffen.

Stichpunkte zur neuen Drohnen-Verordnung

  • Kennzeichnungspflicht: Wenn das Gewicht 0,25 kg übersteigt, muss an der Drohne eine Plakette mit der Adresse des Besitzers angebracht sein.
  • Kenntnisnachweis: Ab einem Gewicht von 2,0 kg muss der Führer besondere Flugkenntnisse nachweisen können.
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg muss von der Landesluftfahrtbehörde eine Erlaubnis vorliegen.
  • Ab 100 m Flughöhe: Wenn Sie sich über dieser Höhe bewegen möchten, müssen Sie über eine behördliche Ausnahmeerlaubnis verfügen.
  • Flugverbot: Damit ist klar geregelt, dass zum Beispiel Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen und Industrieanlagen nicht überflogen werden dürfen.

Checken Sie Ihren Versicherungsschutz

Seit geraumer Zeit ist eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte verbindlich vorgeschrieben. Wir von der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen empfehlen Ihnen deshalb, vor dem ersten Start Ihren Versicherungsschutz sorgfältig auf den Prüfstand zu stellen. Zahlreiche Haftpflichtversicherungen übernehmen nur die Kosten, die von echtem Spielzeug verursacht wurden. Welche Flugobjekte sind überhaupt als Spielzeug definiert und welche nicht? Juristisch gesehen ist das nicht eindeutig definiert. Meist ist es darüber hinaus auch gar nicht möglich, eine gewerbliche Nutzung zu versichern.

Welche Drohnenversicherung passt zu Ihnen?

Private Piloten
Für privat genutzte Drohnen bis zu einem Gewicht von 5 kg wäre eine Privathaftpflichtversicherung interessant. Weltweit ist eine Abdeckung bis zu 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vorgesehen. Die Grundabdeckung unserer Privathaftpflichtversicherung versteht sich inklusive der Drohnenversicherung.

Gewerbliche Piloten
Für gewerblich genutzte Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf kg empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die europaweit beschränkte Versicherungssumme von pauschal 1 Mio. Euro deckt Personen- und Sachschäden ab. Als preiswerter Baustein zur Betriebshaftpflichtversicherung kann die Drohnenversicherung ergänzend abgeschlossen werden.

Was Sie über Drohnen und deren Betrieb wissen sollten

Vielleicht besitzen Sie eine Drohne und würden gerne einmal ein Video über die Landschaft auf Kreta oder anderswo anfertigen? Das ist selbstverständlich machbar, aber es gelten strenge Regelungen zu beachten. Für die Lieferung der großartigen und atemberaubenden Bilder müssen Sie allerdings über einen passenden Versicherungsschutz verfügen. Außerdem unterliegen Sie als Besitzer einer Drohne, der Fliegen und Filmen möchte, konkreten Regelungen und Bestimmungen.

Welche Modelle sind versichert?

Für den privaten Betrieb ist eine Haftpflichtversicherung ausreichend. Beachten Sie die am 01.10.2017 in Kraft getretene Drohnen-Verordnung, die vor allem die Sicherheit im Luftraum und der Schutz der Privatsphäre der Mitbürger erhöhen soll. Ihre Drohne muss brandsicher ausgeführt sein und es muss sich eine fest angebrachte Plakette daran befinden. Beim Betrieb auf öffentlichen Plätzen und Straßen muss sich Ihre Drohne immer in Sichtweite befinden.

Ist für die Nutzung einer Drohne ein Führerschein erforderlich?

Für den Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht unter zwei Kilogramm ist in Deutschland kein Führerschein erforderlich. Denken Sie aber daran, dass Sie der Kennzeichnungspflicht unterliegen, die eine gut sichtbare und feuerfeste Plakette mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse vorschreibt. Übersteigt das Gewicht Ihrer Drohne zwei Kilogramm, muss ein Führerschein für Piloten vorliegen. Gemeint ist damit lediglich ein Kenntnisnachweis, der in Form einer gültigen Pilotenlizenz oder einer Prüfungsbescheinigung von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erbracht werden kann. Auf Modellflugplätzen ist für den Betrieb einer Drohne kein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, aber man muss mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn Sie schwere Drohnen mit einem Gewicht von über 5 kg bewegen möchten, muss für Sie als Pilot eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde (Erlaubnispflicht) vorliegen.

Welche Flugverbotszonen gibt es zu beachten?

Für Drohnen existieren einige Flugverbotszonen, wie zum Beispiel Hauptverkehrswege, Kraftwerke, Krankenhäuser, Behörden, Industrie- und Militäranlagen sowie militärischen Objekte. Darüber hinaus gilt das Verbot auch für sensible Bereiche wie Einsatzorte von Polizei, Rettungskräften und Naturschutzgebieten. Unbemannte Flugobjekte sind von bestimmten Verboten nicht ausgenommen. Unter anderem ist es untersagt, Wohngrundstücke zu überfliegen. Das gilt insbesondere, wenn die Drohne mit akustischen, optischen oder Funksignalen ausgestattet ist. Wenn Sie das trotzdem unbedingt möchten, muss der Grundstückseigentümer eine Einwilligung erteilt haben. Beachten Sie, dass ab einer Flughöhe von 100 m eine behördliche Ausnahmeerlaubnis vorliegen muss.

Sind Kinder mitversichert?

Vielleicht möchten Sie Ihrem Kind zum Geburtstag eine Freude bereiten und es alleine eine Drohne steuern lassen? Das ist grundsätzlich auch gar kein Problem, aber das Kind sollte in Ihrem Versicherungstarif mitversichert sein. Meist findet sich in Ihrer Privathaftpflichtversicherung ein entsprechender Tarif, der Schäden durch Kinder, die sich nicht eines Deliktes schuldig machen können, miteinschließt.

Versichern Sie Drohnen und andere Flugkörper

Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen empfiehlt Ihnen mit der Drohnenversicherung eine optimale Versicherungslösung für private und gewerbliche Piloten. Bedenken Sie, dass nicht nur Schäden durch Drohnen abgedeckt sein sollten, sondern auch zahlreiche andere unbemannte Flugkörper wie Kopter, Multicopter oder Quadrocopter. Wenn Sie einen solchen Flugkörper steuern möchten oder besitzen, beraten wir Sie gerne über die Mitversicherung und ob Ihre Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ausreicht. Wir möchten vermeiden, dass Sie außerhalb von Modellflugplätzen durch einen unkontrollierten Absturz Ihres Flugkörpers in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Unsere gesamte Energie für Sie

Mit unserem großen Produktspektrum bieten wir Versicherungslösungen für alle Bereiche des Lebens. Egal, ob Sie eine private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder Drohnenversicherung benötigen. Die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen bietet seit 1995 großartige Konditionen und eine überzeugende Kompetenz der Mitarbeiter. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin.

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