Die Oldtimer-Versicherung der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen

Oldtimer-Versicherung von AXA für Ihr „Schätzchen“

Die rollenden Raritäten auf unseren Straßen gibt es in vielen verschiedenen Typen, Modellen und Baureihen. Diese Klassiker haben Charakter und lassen den Charme vergangener Jahrzehnte wieder aufleben. Selbstverständlich lassen Sie Ihrem „Oldie“ viel Pflege und Wartung zukommen, denn Sie möchten lange Spaß an ihm haben. Allerdings investieren Sie nicht nur viel Zeit und Mühe in Ihr „Schätzchen“, sondern möchten sich neben dem materiellen auch den enormen ideellen Wert erhalten. Aus diesem Grund benötigen Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz, der Ihren hohen Ansprüchen standhalten kann. Schließen Sie bei der AXA Geschäftsstelle Andreas Wessel in Erlangen eine Oldtimer-Versicherung ab, um Ihr legendäres Fahrzeug für die Zukunft umfassend abzusichern.

Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Versicherungsschutz für alle Zulassungsarten (Voraussetzungen beachten!)
  • In der Teilkaskoversicherung können die Leistungen erweitert werden
  • Besonderer Pkw- Schutzbrief für Oldtimer
  • Umfangreicher Service zu günstigen Beiträgen

Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG

Sudetenlandstr. 24
91056 Erlangen
09131 6258706
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Zu beachten

Als Oldtimer können nur Fahrzeuge mit dem „normalen" schwarzen, historischen, Oldtimer- und Saisonkennzeichen versichert werden. Die Konditionen gelten nicht für Saisonkennzeichen, die nur für den Winter eine Zulassung ermöglichen, zum Beispiel von Oktober bis April.

Die Produkte der Oldtimer-Versicherung im Überblick

Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Oldtimer-Versicherung von AXA.

Zu beachten

Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden, die bis 31.12.1979 erstmals zugelassen wurden, wenn sie:

  • sich noch in einem guten Erhaltungs- und größtenteils in Originalzustand befinden
  • die geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km) nicht überschreiten
  • nur als Zweitfahrzeug eingesetzt werden und für die tägliche Nutzung ein weiterer Pkw vorhanden ist
  • normalerweise in einer Garage abgestellt werden
  • nur von Personen genutzt werden, die mindestens 23 Jahre alt sind
  • auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. Das heißt, der Halter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.

Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden, die zwischen 01.01.1980 und 31.12.89 erstmals zugelassen wurden, wenn sie:

  • in der Positivliste aufgeführt sind
  • sich in einem sehr guten durchschnittlichen Erhaltungs- und Originalzustand befinden. Es muss ein maximal zwei Jahre altes Marktwertgutachten mit der Mindestzustandsnote zwei sowie ein Mindestwert von 4.000 EUR vorliegen. Es gilt ebenfalls die „Kurzcheck“-Regelung.
  • nur von Personen über 30 Jahren genutzt werden

Für diese Modelle und Ausführungen ist keine Oldtimer-Versicherung möglich:

  • umgebaute und für den historischen Rennsport veränderte Fahrzeuge
  • Kleinserien- und Homologationsmodelle
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Nutzung
  • Zu Wohnzwecken nutzbare Fahrzeuge
  • Repliken, Nach- und Eigenbauten
  • Fahrzeuge für Hochzeitsfahrten

Unser Tipp

Sie entrichten nur Beiträge für den Zulassungszeitraum, bei Saisonkennzeichen nur für den Saisonzeitraum. Profitieren Sie bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes von dem maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Gerne berät Sie Ihre AXA Geschäftsstelle Andreas Wessel in Erlangen über alle Vorteile unserer Oldtimer-Versicherung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick

Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1994

Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden

Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1994 erstmalig zugelassen wurden

Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit

Deckungssumme

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Schutzbriefleistungen

Zubuchbar

Zubuchbar

Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto

Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse

Grobe Fahrlässigkeit

Fahrzeug- und Zubehörteile

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Schäden durch Schneelawinen

Schäden durch Marderbiss

Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker

Vorsorgeversicherung

Vandalismus

Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet

Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges

Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren

Versicherungsschutz auf der Fähre

Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden

Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung

Erweiterte Deckung für Gespanne

Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)

Vorsorgeversicherung

Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)

Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall

Folgeschäden durch Marderbiss

Schutz vor unerwarteten Risiken

Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges

Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall

Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon

Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Kosten für Krankenbesuch

Besorgung von Vignetten

Warum keine Pannenhilfe?

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

Unser Tipp

Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes
genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.

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