AXA Erlangen Wessel & Kollegen oHG | AXA Vermögenswirksame Leistungen

AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögenswirksame Leistungen der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen

Wie erhalte ich das zusätzliche Geld vom Arbeitgeber?
 

Arbeitgeber können freiwillig oder aufgrund eines Tarifvertrags ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (VL) zukommen lassen. Der zulagenfähige Höchstbetrag liegt bei 400 Euro für Vermögensbeteiligungen und bei 470 Euro für Bauspar- bzw. Wohnungsbauverträge im Jahr. Zahlt der Arbeitgeber weniger, können Sie als Arbeitnehmer anteilig aus Ihrem Nettogehalt die Differenz bis zur forderungsfähigen Summe übernehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit eine staatliche Zulage zu erhalten.
 
Die vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie nicht selbst direkt ausgezahlt, zum Beispiel als Zulage auf Ihrem Konto, sondern sie fließen direkt in einen Sparvertrag. Sie können selbst zwischen einem Banksparplan, einem Fondssparplan, einem Bausparvertrag oder auch der Tilgung eines Immobilienkredits auswählen. Suchen Sie sich Ihre bevorzugte Anlageform aus und informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber, wo er die Leistungen erbringen, beziehungsweise wo er einzahlen soll. Um eine staatliche Förderung für das sogenannte Beteiligungssparen zu beanspruchen, dürfen Sie eine gewisse Einkommensgrenze nicht übersteigen. Bei einer Anlage in Aktienfonds erhalten Sie eine Zulage von 20 Prozent und für Wohnungsbau- und Bausparverträge neun Prozent.
 

Wie legen Sie das Geld am besten an?

Gestalten Sie Ihre Anlageform möglichst profitabel und versuchen Sie das Arbeitgebergeschenk ideal zu nutzen. Traditionell werden oft Bausparverträge und Banksparpläne abgeschlossen, aber durch die aktuelle Zinsentwicklung sind die Sparmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Langfristig könnte sich ein Investment, zum Beispiel in Aktienfonds, schon eher lohnen. Unter anderem auch deshalb, weil die staatliche Förderung bei einer VL-Anlage in Aktienfonds mit 20 Prozent am höchsten bezuschusst wird. Gerne informiert Sie Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen über eine ideale Anlagestrategie.
 
Immerhin erhalten Sie jährlich maximal 470 Euro, was Ihr persönliches Risiko bei einer Anlage in Aktienfonds eher niedrig hält. Sehen Sie das Geld als Ihr „privates Wagniskapital“, das Ihr Arbeitgeber als Vermögensbeteiligung einzahlt.

Sechs Jahre arbeiten, ein Jahr ruhen

Vermögenswirksame Leistungen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben, nach denen die Laufzeit eines VL-Vertrages sechs Jahre beträgt, plus ein weiteres Ruhejahr. Danach können Sie als Sparer frei über Ihr Geld verfügen.
 
Beachten Sie, dass ein VL-Vertrag immer rückwirkend zum 1. Januar des Jahres gilt, in dem der Arbeitgeber zum ersten Mal eingezahlt hat. Demnach wird sechs Jahre eingezahlt, ein Jahr ruht der Vertrag und zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres können Sie über das Geld verfügen. Grundsätzlich kann der Sparer ab diesem Zeitpunkt selbst entscheiden, wann die Mittel bereitstehen, bzw. wann er sie nutzen möchte. Bereits während der Ruhephase im siebten Jahr kann der Sparer die VL für einen neuen Sparplan nutzen, um eine Einzahlungslücke zu vermeiden.
 

Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG

Sudetenlandstr. 24
91056 Erlangen
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Lohnt sich das?

Wenn Sie als Arbeitnehmer die Zulage erhalten möchten und dafür den Höchstsatz von monatlich 40 Euro eingezahlt haben, addiert sich das immerhin zu 2.880 Euro plus Zinsen oder Zulagen,innerhalb von sieben Jahren. Wenn Sie beispielsweise Ihre VL in Aktienfonds angelegt haben, sollten Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung den aktuellen Kurs beachten. Sollte er sehr negativ dastehen, sollten Sie vor dem Verkauf eine positivere Entwicklung des Kurses abwarten. Sie müssen nicht sofort nach dem Ablauf des Sparplanes bei Fälligkeit Ihre Aktien veräußern. Der auszuzahlende Betrag nach sieben Jahren lässt sich nur schwer voraussagen, aber verzichten Sie auf keinen Fall auf die Zuzahlung Ihres Arbeitgebers.  Wenn Sie sich die vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig auszahlen lassen möchten, können Sie von einem Verlust der Zulagen ausgehen. Das muss aber nicht zwingend so sein, denn vielleicht sind Sie nach dem Abschluss eines VL-Vertrags arbeitslos geworden. In diesem Fall können Sie sich Ihr Erspartes und die Zulagen vorzeitig auszahlen lassen.

Warum vermögenswirksame Leistungen?

VL dienen als Geldzulagen zum Vermögensaufbau und werden nur auf bestimmte Anlageformen gezahlt. Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldat und Auszubildende kann eine VL beanspruchen. Das zusätzliche Geld vom Staat bietet folgende Vorteile:

  • Mit Ihrem Gehalt bauen Sie zielgerichtet Vermögen auf.
  • Der Staat bezuschusst Ihre eigene Sparleistung mit bis zu 20 %.
  • Optional profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

Diese Fördermöglichkeiten durch Staat und Arbeitgeber gibt es

  • Vermögenswirksame Leistungen bezuschusst der Arbeitgeber mit bis zu 480 Euro, je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
  • Das Finanzamt gewährt eine Arbeitnehmersparzulage von 9% auf maximal 470 Euro pro Jahr auf die VL.
  • Im Rahmen der VL wird Beteiligungssparen mit 20 % jährlich gefördert, das VL-Aktiensparen mit maximal 400 Euro.
  • Es gibt eine Wohnungsbauprämie von 8,8% vom Finanzamt, allerdings muss die jährliche Sparleistung von 512 Euro für Ledige und 1024 Euro für Verheiratete im Bausparen förderfähig sein.
  • Es gelten diese Einkommensgrenzen: Um eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen für das Bausparen bei Alleinstehenden 17.900 EUR und bei Verheirateten 35.800 EUR nicht übersteigen. Für das Beteiligungssparen (VL-Fonds) gilt die Grenze von 20000 Euro für Ledige und 40000 Euro für Verheiratete. Generell besteht eine siebenjährige steuerliche Bindefrist.

Wissenswertes zur Vermögenswirksamen Leistung

Um eine Wohnungsbauprämie ausgezahlt zu bekommen, darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 25.600 EUR und bei Verheirateten 51.200 EUR nicht übersteigen. Den Steuervorteil können alle steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahre nutzen. Demnach muss der Begünstigte in dem Sparjahr 16 Jahre alt werden, ausgenommen davon sind Vollwaisen.
 
Folgende Anlageformen können für die vermögenswirksame Leistung genutzt werden:
 

  • Bausparvertrag oder dessen Abtrag
  • betriebliche Altersversorgung
  • Aktienfondssparplan, bzw. VL-spezifische Fonds
  • kapitalbildende Lebensversicherung

Hilfe bei der idealen Anlageform

Die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen zeigt Ihnen gerne auf, wie Sie das Maximum aus den Zulagen Ihres Arbeitgebers herausholen. Dazu helfen wir Ihnen gerne bei der Auswahl einer sehr rentablen Anlageform. Wir möchten Ihr zuverlässiger Partner sein, der Sie sowohl bei der Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen wie auch bei allen Fragen rund um jegliche Versicherungsthemen kompetent und umfassend berät und informiert.
 
Unsere Mitarbeiter nehmen stets an Weiterbildungen teil und halten auf diese Weise Ihr Wissen immer auf dem aktuellen Stand. Hinzu kommen unser ausgezeichneter Service und unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir betreuen Privatkunden, Mitarbeiter des Öffentlichen Diensts oder Firmenkunden, die alle unsere individuelle Rundum-Betreuung und maßgeschneiderten Versicherungslösungen sehr zu schätzen wissen.
 
Zögern Sie nicht länger und vereinbaren Sie umgehend per Mail oder telefonisch einen unverbindlichen Termin. Überzeugen Sie sich davon, dass Sie bei uns goldrichtig liegen. Gerne lernen wir Sie kennen.
 

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