AXA Bad Kissingen  Allweyer & Heusler KG | Versicherungslexikon

AXA Allweyer & Heusler KG in Bad Kissingen Versicherungslexikon

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Versicherungslexikon

Liebe Besucher unserer Homepage

wir bauen hier für Sie nach und nach ein Lexikon mit Begriffen aus dem Bereich Versicherungen auf.

Da wir keine vorgefertigten Formulierungen verwenden wollen, wird sich dieses Lexikon erst nach und nach füllen.

Sollten Sie hier und auch auf den anderen Seiten unserer Homepage keine passende Antwort finden.

Oder gerne noch weitere Informationen möchten, dann kommen Sie doch einfach bei uns im Büro in Bad Kissingen vorbei.

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Kleines Versicherungslexikon von A bis Z


Begriffe aus dem Index: A


Begriffe aus dem Index: B


Begriffe aus dem Index: C


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Begriffe aus dem Index: E


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Begriffe aus dem Index: G


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Begriffe aus dem Index W:

Ableitungsrohre

Ableitungsrohre sind Rohre, die Abwasser aus einem Gebäude leiten.
In der Wohngebäudeversicherung besteht Schutz gegen Rohrbruchschäden, sofern die Gefahr Leitungswasser mitversichert ist.
Jedoch sind oft nur Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes versichert.
In unserer Boxflex Wohngebäudeversicherung sind Bruch- und Frostschäden an Wasserableitungsrohren inner- und außerhalb des Grundstückes bis zu 10.000,- € und mit dem Baustein Premium sogar bis zu 20.000,- € versichert.

Aufsichtspflicht

Eltern sind per Gesetz verpflichtet ihre Kinder zu beaufsichtigen.
Kinder unter 7 Jahren (nicht deliktfähige Kinder) haften nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt nicht.
Danach haften sie bis zum 18. Lebensjahr nur beschränkt.

Das Gesetz verpflichtet die Eltern ihre Kinder so zu beaufsichtigen, dass diese nicht zu Schaden kommen und auch selbst keinen Schaden anrichten.
Die Eltern müssen dafür aufkommen, wenn ein Minderjähriger einen Schaden verursacht, sollten Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. (§§ 828 Abs.1 ; 832 BGB)

Baupreisindex

Der Baupreisindex Versicherung ist ein Indikator für die Baupreisentwicklung. Er wird vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und gibt an, wie sich die Baukosten für Neubauten und der Instandhaltungskosten für Bestandsimmobilien im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben.

In der Gebäudeversicherung wird der Baupreisindex verwendet, um den Versicherungswert eines Gebäudes zu ermitteln. Der Versicherungswert ist der Betrag, den die Versicherung im Schadenfall an den Versicherungsnehmer zahlt, um das Gebäude wiederherzustellen.

Der Baupreisindex wird in der Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert verwendet. Das bedeutet, dass der Versicherungswert jedes Jahr an die aktuellen Baupreise angepasst wird. Dadurch wird sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall ausreichend Geld erhält, um das Gebäude wiederherzustellen, auch wenn die Baupreise in der Zwischenzeit gestiegen sind.

Der Baupreisindex wird auch in anderen Versicherungssparten verwendet, z. B. in der Hausratversicherung und in der Gewerbeversicherung.

Beispiel:

Ein Gebäude hat einen Wert 1914 von 100.000 Euro. Der aktuelle Baupreisindex beträgt 200. Der Versicherungswert des Gebäudes beträgt somit 200.000 Euro.

Wenn der Baupreisindex im nächsten Jahr auf 220 steigt, wird der Versicherungswert des Gebäudes ebenfalls auf 220.000 Euro angepasst.

Folgen für Versicherte:

Die Verwendung des Baupreisindex hat für Versicherte folgende Folgen:

  • Der Versicherungswert des Gebäudes wird jedes Jahr an die aktuellen Baupreise angepasst.
  • Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer ausreichend Geld, um das Gebäude wiederherzustellen, auch wenn die Baupreise in der Zwischenzeit gestiegen sind.

Folgen für Versicherer:

Die Verwendung des Baupreisindex hat für Versicherer folgende Folgen:

  • Die Versicherungsprämien müssen jedes Jahr an die steigenden Baupreise angepasst werden.
  • Die Versicherer müssen ein höheres Risiko tragen, da sie im Schadenfall mehr Geld zahlen müssen.

Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine versicherte Person wegen Kräfteverfall, Körperverletzung (Unfall) oder Krankheit für voraussichtlich (ohne Unterbrechung) mindestens 6 Monate außerstande ist, zu mindestens 50%, die vor dem Versicherungsfall ausgeübte Tätigkeit auszuüben.

So wie diese Person im Stande war, diese Tätigkeit ohne gesundheitliche Beeinträchtigung diese ausüben.
Ein ärztlicher Nachweis ist zu erbringen.
Während des Bezuges der Berufsunfähigkeitsrente darf die Person, die eine Leistung bezieht, keine andere Tätigkeit ausüben, welche der Erfahrung, Ausbildung und seiner bisherigen Lebensstellung (erzieltes Einkommen) entspricht.

Die AXA / DBV Versicherung hat in Ihren Bedingungen ausgeschlossen, dass eine versicherte Person darauf hingewiesen oder gar gezwungen werden kann, einen anderen Beruf / Tätigkeit auszuüben. (konkrete und abstrakte Verweisung).

Tipp 1 : Es gibt erhebliche Unterschiede was die Leistungspraxis und das
Bedienungswerk betrifft.
Wir hier in Bad Kissingen beraten Sie gerne zu der mit „sehr gut“
ausgezeichneten Berufsunfähigkeitsrente von AXA DBV.

Tipp 2 : Achten Sie auf eine Verweisbarkeit

Tipp 3 : Für Beamte haben wir die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene
Dienstunfähigkeitsvorsorge der DBV in unserem breitgefächerten Angebot.

Tipp 4 : Es muss kein Einkommen erzielt werden um eine Absicherung/Leistung zu
erhalten.
Auch Studenten, Schüler (ab 8 Jahren) und Hausfrauen/männer können sich
absichern.
Wenn Ihre Frau/Ihr Mann als „Manager des Haushaltes“ wegfällt, wieviel
kostet eine Haushaltshilfe?

Tipp 5: Informieren Sie sich auf unseren Seiten Berufsunfähigkeit bitte Links hinterlegen
und Erwerbsunfähigkeit / Existenssicherung

Call-Center

In aller Regel nimmt diese Abteilung eines Versicherers Kundenwünsche telefonisch entgegen.
Mittlerweile werden auch zunehmend andere Kanäle (z.B. E-Mail, WhatsApp oder soziale Medien) bedient.
Bei einfachen Anliegen können diese auch abschließend bearbeitet werden.
(EVB-Nummer, Änderung Bankverbindung, Auskunft Zahlungsstand usw.).
Alle Mitarbeiter sind dort zumeist unter einer einzigen Rufnummer zu erreichen.

Deckungsstock

Der Deckungsstock einer Lebensversicherungsgesellschaft ist ein Sondervermögen, das getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten ist. Er dient dazu, die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Falle einer Insolvenz des Versicherers zu sichern.

Der Deckungsstock setzt sich zusammen aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer, den Erträgen aus den Anlagen des Deckungsstocks und den Rückstellungen für Kosten und Schäden.

Die Anlageformen des Deckungsstocks sind gesetzlich geregelt. In Deutschland dürfen Lebensversicherungsgesellschaften ihr Sicherungsvermögen nur in folgende Anlageformen anlegen:

  • Festverzinsliche Wertpapiere, wie Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und Pfandbriefe
  • Aktien
  • Hypotheken und Grundschulden
  • Grundstücke und grundstückgleiche Rechte
  • Vorauszahlungen auf Versicherungsbeteiligungen an Unternehmen

Die Höhe des Deckungsstocks muss mindestens der Summe der Deckungsrückstellungen entsprechen. Die Deckungsrückstellungen sind die Summe der Verpflichtungen des Versicherers gegenüber den Versicherungsnehmern, die aus den Versicherungsverträgen resultieren.

Sollte ein Lebensversicherungsunternehmen insolvent werden, werden die Ansprüche der Versicherungsnehmer aus dem Deckungsstock befriedigt. Die Versicherungsnehmer haben in diesem Fall einen Vorrang vor den Gläubigern des Versicherers.

Der Deckungsstock ist eine wichtige Einrichtung, die dazu dient, die Sicherheit der Lebensversicherungsverträge zu gewährleisten.

Hier sind einige wichtige Funktionen des Deckungsstocks:

  • Sicherheit für die Versicherungsnehmer: Der Deckungsstock soll sicherstellen, dass die Versicherungsnehmer im Falle einer Insolvenz des Versicherers ihre Ansprüche erhalten.
  • Überblickbarkeit:Der Deckungsstock muss in einem Deckungsstockverzeichnis einzeln aufgeführt werden. Dies ermöglicht den Versicherungsnehmern, sich über die Zusammensetzung des Deckungsstocks zu informieren.
  • Transparenz: Der Deckungsstock muss jährlich von einem unabhängigen Treuhänder geprüft werden. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass der Deckungsstock ordnungsgemäß verwaltet wird.

Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeit bei Beamten stellt der Dienstherr fest.
Dieser entscheidet alleine, ob es zu einer Dienstunfähigkeit kommt. Es gibt verschiedene Arten der Dienstunfähigkeit (DU):

  • Allgemeine (Verwaltungs-) Dienstunfähigkeit
  • Spezielle Dienstunfähigkeit
  • Vollständige Dienstunfähigkeit
  • Teil-Dienstunfähigkeit

Allgemeine (Verwaltungs-) Dienstunfähigkeit

Diese gilt für Verwaltungsbeamte und Lehrer.
Wer innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat,
kann als dienstunfähig angesehen werden.
Dies gilt besonders dann, wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstunfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist wieder hergestellt werden kann.
Diese Frist und deren Regelung unterliegen dem Landesrecht.
Spezielle Dienstunfähigkeit

Tritt ein, wenn der Beamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinem Dienst nicht mehr genügt.
Und nicht innerhalb eines Jahres die Dienstunfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Da an den Gesundheitszustand für uniformierte Beamte besondere Anforderungen gestellt werden, ist die spezielle Dienstunfähigkeit für diese Berufsgruppe notwendig.
Deswegen wird sie auch häufig Polizei-und Vollzugsdienst-Unfähigkeit genannt.
  Vollständige Dienstunfähigkeit

Ist die Entlassung oder Versetzung (aus medizinischen Gründen) in den Ruhestand.
  Teil Dienstunfähigkeit

Die Möglichkeit der Teil-Dienstunfähigkeit muss der Dienstherr prüfen.
Hierzu verpflichten ihn die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Entsprechend des Grades der Dienstunfähigkeit kann die Arbeitszeit und entsprechend auch der Sold reduziert werden.
Bei einer Absicherung des Risikos der Dienstunfähigkeit ist es wichtig, dass im Vertrag eine echte DU-Klausel vereinbart ist.
Der Versicherer verzichtet dann auf eine eigene Prüfung ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt.
Der Versicherer (z.B. die DBV) folgt allein der Entscheidung welche der Dienstherr getroffen hat.
Manche Versicherer prüfen auf eine Verweisbarkeit.

Tipp: Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Versorgungssituation für Beamte.
Verweisbarkeit

Innerhalb der Berufs-/ Dienstunfähigkeitsvorsorge.
Bei einer Verweisbarkeit kann der Versicherer prüfen ob er seine Leistung, von der Möglichkeit einer Verweisung, abhängig macht.

Es gibt zwei Arten der Verweisbarkeit:
Konkrete Verweisung: wenn der Arbeitnehmer / Selbständige / Beamte eine Tätigkeit
                                    mit vergleichbarem Verdienst und Status ausübt.


Abstrakte Verweisung: wenn der Arbeitnehmer / Selbständige / Beamte keine andere
                                     Tätigkeit ausübt, aber ausüben könnte.

Tipp: Die AXA / DBV Versicherung verzichtet auf die Verweisung.

Drohnenversicherung

Seit dem 1.10.2017 sind Drohnen generell kennzeichnungspflichtig.
In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht für Drohnen.
Und über diese Kennzeichnungspflicht soll der Verursacher der Schäden schnell
ausfindig gemacht werden.
Tipp: Informieren Sie sich auf unserer Seite zum Thema Drohnenversicherung / Haftpflicht.

Dynamik

Die Dynamik ist ein Begriff der Lebensversicherung. Hierbei handelt es sich um eine automatisierte Leistungssteigerung.

Dies ist eine Möglichkeit der zukünftigen Inflation entgegenzuwirken. Die Dynamikanpassung erfolgt jährlich, allerdings ist es möglich ihr auch zu widersprechen.

Jedoch sollte nicht in drei aufeinanderfolgenden Jahren widersprochen werden, denn dann wird üblicherweise die Dynamikanpassung aus dem Vertrag genommen und weitere Erhöhungen ohne Gesundheitsfragen sind danach nicht mehr möglich.

Tipp: In der neuen Generation der Berufsunfähigkeitsvorsorge der AXA / DBV kann die Dynamik so oft man möchte ausgesetzt werde. Diese bleibt trotzdem erhalten

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung- oder die erweiterte Elementarschaden-Versicherung ist eine Ergänzung zur Hausrat- und Gebäudeversicherung.

Auch im gewerblichen Bereich gibt es hierfür eine Absicherung. Eine Entschädigungsleistung wird erbracht, wenn bei:

  • Überschwemmung des Versicherungsortes
  • Rückstau (Kanal)
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Und evtl. Vulkanausbruch
  • Versicherte Sachen beschädigt oder zerstört werden.

Die Prämie wird dabei durch die sogenannten ZÜRS-Zonen bestimmt.
Diese Einteilung beschreibt wie wahrscheinlich der Eintritt eines Unwetterereignisses ist.
Es gibt 4 Zonen. Im Bereich des Hochwassers sind diese wie folgt definiert.


Zone 1 : nach der derzeitigen Datenlage nicht von einem Hochwasser größerer
              Gewässer betroffen.


Zone 2 : seltener als einmal in 100 Jahren kommt es zu einem Hochwasser.
              Dies sind u.a. Flächen, die bei einem extremen Hochwasser oder einem Deichbruch überflutet werden könnten.


Zone 3 : Hier ist mit mindestens einem Hochwasser in 10 bis 100 Jahren zu rechnen.


Zone 4 : Mindestens einmal in 10 Jahren kommt es zu einem Hochwasser

Fahrlässigkeit und Vorsatz

Es muss unterschieden werden zwischen leichter oder grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Die leichte Fahrlässigkeit lässt sich darin definieren, dass man eine Handlung ausübt, von der Gefahr ausgeht, sich jedoch keinem Risiko bewusst ist. Leicht Fahrlässig handelt also der, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Bei der groben Fahrlässigkeit hingegen, ist man sich des möglichen Risikos Dritte zu schädigen bewusst ist und dennoch die geplante Handlung ausführt. Die erforderliche Sorgfalt wird in hohen Maßen außer Acht gelassen. Die AXA leistet nicht nur bei leichter, sondern auch bei grober Fahrlässigkeit.

Unter Vorsatz agiert der, wer eine Handlung zur Schädigung Dritter bewusst ausübt. Dies ist mit einer Straftat gleichzusetzten. Vorsatz ist in keinem Fall versichert.

Forderungsausfall

Wird eine versicherte Person, während der Laufzeit des Vertrages von einem Dritten geschädigt hat er Versicherungsschutz für den Fall, dass vom Schadenverursacher „nichts zu holen ist“.
Das gegen den Schädiger die Schadensersatzforderungen nicht durchzusetzen sind.
Abgesichert sind Personenschaden (Gesundheitsbeeinträchtigung oder Tötung von Menschen), Sachschäden (Vernichtung oder Beschädigung von Sachen) und Vermögensschäden für die der Verursacher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zu einem Schadensersatz verpflichtet ist.

Tipp: Bei der AXA / DBV BoxFlex Privathaftpflicht - Versicherung ist die Forderungsausfall bis 20 Millionen Euro mit eingeschlossen. Und dies ohne Selbstbeteiligung und inkl.    Rechtsschutzversicherung (für diesen Fall)

Gebäude/ Wohngebäude

Ein Gebäude ist ein mit dem Boden fest verbundenes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und sowohl  Menschen, als auch Sachen schützt. Zum Gebäude zählen u.a. auch die Garage, das Dach, fest verbaute privatgenutzte Antennen, die fest verbaute Inneneinrichtung. Und falls angegeben, Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück.
 
Tipp 1:  Durch die immer mehr zunehmenden Wetterereignisse wie z.B Starkregen, ist es umso
wichtiger auch sein Gebäude abzusichern gegen solche Wetterkapriolen abzusichern. Die erweiterten Elementarschäden sollten heute zu jeder Gebäudeversicherung dazu gehören.
 
Tipp 2: Informieren Sie sich über unsere leistungsstarken Produkte der Gebäudeversicherung.
 
Tipp 3: Handelt es sich um ein Gebäude, welches zu mehr als 50% gewerblich genutzt wird oder um ein Mehrfamilienhaus gilt bei AXA / DBV ein gesonderter Tarif.

Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung haftet für die Schäden, welche aus einer erlaubten/legalen Gefahr (z.B Besitz eines Hundes, Betreiben eines Kfz) entstehen.

Im Gegensatz zur Haftung nach § 823 BGB kommt es hierbei nicht auf das Verschulden des Schädigers an.

Es wird bereits vermutet, dass durch die erhöhte Gefahr ein Schaden entstehen kann, bereits ohne, dass ein Verschulden des Schädigers vorhanden sein muss.

Um bei der Gefährdungshaftung muss der Schädiger (im Gegensatz zur „normalen“ Haftung) seine Unschuld beweisen um sich evtl. von der Schadensersatzleistung zu befreien.

Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Schadenfälle, für die Sie nach §823 BGB gesetzlich privat haftbar zu machen sind.

Das bedeutet, sobald Sie einem Dritten durch eigenes Verschulden einen Schaden zufügen, der weder vorsätzlich noch mit kriminellen Absichten herbeigeführt wurde, sind Sie nach §823 BGB haftungspflichtig.

Und dies mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt sowohl Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem Zeitwert.

Tipp: Sie haben durch Ihre AXA-Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz bei dem Gebrauch von Drohnen (bis 5 kg Startgewicht)


Allgemeine Informationen zur Privathaftpflicht der AXA / DBV
Informationen zu Drohnen und deren Versicherung auf unserer Homepage
Durch Einschluss Baustein Premium sind Be- und Entladeschäden, Schäden durch Falschbetankung am eigenen Fahrzeug und die Übernahme der Vollkaskoselbstbeteiligung beim Gebrauch fremder Kfz (z.B. Mietwagen im Urlaub) mitversichert.

Hausrat

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände die nicht fest in der Wohnung verbaut sind. Umgänglich spricht man von „Gegenstände, die man bei einem Umzug mitnimmt“ oder „Nimmt man das Dacht vom Haus, dreht dieses auf den Kopf und alles das,  was aus der Öffnung  rausfällt gehört zum Hausrat“.
Beispielsweise: Bargeld, Schmuck, Geschirr, Stühle, Gartenmöbel, Möbel, Bilder, Pflanzen, Staubsauger, Rasenmäher, Kleidung und vieles mehr. Gerade Dinge, welche man nicht auf den ersten Blick sieht, machen den Hausrat wertvoll.

Tipp 1: Öffnen Sie einmal Ihre Küchen und Kleiderschränke und überlegen Sie sich, wie viel Geld Sie bräuchten um morgen alles wiederzubeschaffen.

Tipp 2: Um eine Unterversicherung der Versicherungsnehmer zu vermeiden, bestimmt die AXA / DBV   Versicherung den Wert des Hausrates in der Hausratversicherung über die Wohnfläche Ihrer Wohnung / Ihres Hauses. Somit können Sie sicher sein, mit dem richtigen Versicherungswert abgesichert zu sein und keine Einbußen im Schadensfall hinnehmen zu müssen.

(Bitte beachten Sie hierbei, dass besondere Kunstgegenstände, Wertsachen, Schmuck oder Bargeld bis maximal 30.000,-€ in der Grunddeckung enthalten sind. Bei Bedarf ist eine Erhöhung natürlich möglich)

Invalidität

Die Invalidität ist ein Begriff, welcher hauptsächlich in der privaten Unfallversicherung
Sie definiert eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.

Der Grad der Invalidität richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe

Tipp 1: Die Gliedertaxe der AXA/DBV Unfallversicherung führt im Gegensatz zu
vielen anderen Tarifen u.a. auch die Stimme auf.

Tipp 2: Bei der AXA/DBV Unfallversicherung gelten z.B. auch Vergiftung, Zeckenstich, Geräuscheinwirkung, Impfschäden oder Eigenbewegung als Unfall.

Jagdhaftpflicht

Jeder der eine zugelassene Jagdtätigkeit ausübt, ist dazu verpflichtet eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Voraussetzung zur Erlangung des Jagdscheins. Sie deckt jegliche Risiken, die das Ausüben der Jagdtätigkeit oder das Mitführen einer Schusswaffe mit sich bringt, ab.

Kausalität

Kausalität ist der ursächliche Zusammenhang. Die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung.

Kosmetische Operationen

Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

Tipp: Die kosmetischen Operationen sind in der Unfallversicherung der AXA / DBV im beitragsfrei mitversicherten „Kostenpaket“ enthalten. Ebenso wie das Reha-Management und Assistanceleistungen.

Lehrerhaftpflicht

Es gibt hier 2 unterschiedliche Absicherungen auf die jeweilige Tätigkeit ausgerichtet.

Eine Lehrerhaftpflichtversicherung dient der Risikoabdeckung selbständiger Lehrer wie z.B Reitlehrer, Yogalehrer, Musiklehrer usw. hierbei handelt es sich um selbständige Tätigkeiten. Deswegen müssen diese auch separat abgesichert werden.

Tipp: In der Privathaftpflicht BOXFlex der DBV/AXA Versicherung (Stand 1/18), ist eine selbständige
Tätigkeit bis 12.000,- € jährlichen Umsatz beitragsfrei automatisch abgesichert.

Für angestellte oder verbeamtete Lehrer gilt etwas anderes.
Zuerst einmal sind sie durch den Arbeitgeber/Dienstherren abgesichert gegenüber Ansprüchen Dritter. Allerdings kann der Dienstherr z.B. Schadensersatz von dem Lehrer, wenn dieser z.B. Geräte oder fiskalisches Eigentum des Dienstherren beschädigt/zerstört, fordern.
Oder wenn ein Vermögensschaden entsteht (Vertrag falsch abgeschlossen oder Fehlbeitrag in der Kasse).

Tipp: Lassen Sie sich bei uns als Spezialisten für den Öffentlichen Dienst in Bad Kissingen (Angestellte und Beamte)einen Termin vereinbaren. Mit unserem Partner der DBV bieten wir Ihnen hier die bestmögliche Beratung und eine maßgeschneiderte Absicherung.

Marderbissschäden

Marderbissschäden am Auto sind in der Teilkaskoversicherung versichert.
Es sind Schäden an Kabeln, Schläuchen, Leitungen oder auch der Dämmung, welche der Mader in seinem „Spieltrieb“ herbeiführt versichert.

Tipp: Bei der AXA / DBV Versicherung sind nicht nur die Tierbissschäden selbst versichert, sondern im Tarif mobil Komfort auch die Folgeschäden am Fahrzeug. Ein Beispiel für einen Folgeschaden: der Marder zerbeißt einen Schlauch am Motor (dies wird vor Fahrtantritt nicht bemerkt) und in Folge dessen kommt es zu einem Motorschaden. Der Motorschaden ist der Folgeschaden des Marderbisses.

Dieser Folgeschaden ist aller meistens der weitaus größere Schaden. (Bsp.: 30,-€ für einen neun Schlauch und 2500,-€ für eine Motorreparatur)

Neubauwert

Der Neubauwert wird in der Wohngebäudeversicherung verwendet.
Dieser Wert beinhaltet zusätzlich zu den reinen Neubau- oder Erstellungskosten (Material, Lohn etc.) auch die Planungs- und Konstruktionskosten.

Neuwert / Zeitwert

Der Neuwert ist ein Wiederbeschaffungspreis der vom Versicherungsnehmer versicherten Sachen in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Zusätzlich auch die Kosten, die benötigt werden um sich versicherte Sache neu zu beschaffen.
Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzgl. einer alters- und gebrauchsbedingten Wertminderung.

Tipp 1: Die Hausrat und Wohngebäudeversicherung der AXA/DBV enthalten die
Neuwertentschädigung.

Tipp 2: Einen Zeitwertersatz gibt es z.B. in der Haftpflichtversicherung. Ist z.B. ein Auto schon 100.000 km gefahren, oder ein Fernseher schon 5 Jahre in Gebrauch, wird der „Gebrauchtwarenmarktpreis“ erstattet.

Öffentlich rechtliches Dienstverhältnis

Alle Personen die bei einer Behörde des Bundes, der Länder, Städte oder Gemeinden, Gemeindeverbänden, und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes arbeiten, Polizei, Lehrer, Bundeswehr, Justiz, Feuerwehr, Verwaltung, werden als Personen des Öffentlich Rechtlichen Dienstverhältnisses bezeichnet. Hierbei wird noch unterschieden, ob es sich um ein Beamtenverhältnis oder um ein Angestelltes Arbeitsverhältnis handelt.

Tipp1: Mit unserem Partner der DBV-Versicherung bieten wir Beamten und sonstigen Beschäftigten des öffentlichen Diensts, eine spezielle Produktpalette. Diese sind genau auf die speziellen Bedürfnisse abgestimmt.Lassen Sie sich von uns in Bad Kissingen und Umgebung beraten.

Tipp 2: Wir bieten z.B. für Beamte ein kostenloses Versorgungsgutachten. Mit diesem haben Sie einen genauen Überblicküber Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Dienstherren. Lassen Sie uns einfach Ihre Daten mit diesem Formular zukommen. Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite unserer Homepage.

Obliegenheiten

Im Versicherungsvertragsrecht gibt es den Begriff der Obliegenheit. Erklärung und Definition:

Wenn ein vertragliches Lassen oder Tun vom Versicherungsnehmer gesprochen wird, spricht man von einer Obliegenheit.

Die Einhaltung von Obliegenheiten ist oft eine Voraussetzung um im Schadensfall eine Entschädigung zu erhalten.

Wobei es natürlich auf den Zusammenhang mit dem Schaden und der Schwere der Pflichtverletzung ankommt.


Obliegenheit vor Vertragsabschluss:

Alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Eine Kausalität zwischen dem eingetretenen Schaden und der Obliegenheitsverletzung ist nicht zwingend erforderlich.


Obliegenheit während der Vertragslaufzeit:

Gefahrerhöhende Umstände sind verpflichtend dem Versicherer zu melden. Im Weiteren hat er dafür Sorge zu tragen, Gefahren zu verhüten und zu verhindern.
(schauen Sie sich dazu auch unseren Tipp unten an).

Bei einem eingetretenen Schaden wird der Versicherer auf die Kausalität (den ursprünglichen Zusammenhang) prüfen.

Steht die Gefahrerhöhung in keinem Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden, wäre der Schaden auch ohne diese in voller Höhe eingetreten, so ist der Versicherer zur vollen Leistung verpflichtet.


Obliegenheiten nach Schadensfall:

Der Versicherungsnehmer hat eine Schadenminderungspflicht.

Er muss dafür sorgen, dass der Schaden möglichst gering ausfällt.

Leistungsfrei ist das Versicherungsunternehmen dann, wenn es Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

In wie weit das Verhalten der Versicherungsnehmers den Schaden in der Höhe beeinflusst hat, ist allerdings immer zwingend zu prüfen.

Tipp: Eine Gefahrenerhöhung in der Hausratversicherung stellt z.B. das Aufstellen eines Gerüstes an das Haus dar.
Dadurch wird es Einbrechern erleichtert höher gelegene Einstiegsmöglichkeiten zu erreichen.

Die BOXFlex Hausrat der AXA/DBV verzichtet im Sinne unserer Kunden in und um Bad Kissingen auf die Meldepflicht eines Gerüstes.

Rückstau

Rückstau ist ein Begriff aus der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Als Rückstau wird nicht bestimmungsgemäßes Austreten oder die Nichtaufnahme von Wasser oder Abwasser aus und von verschiedenen Rohren bezeichnet. Die häufigste Ursache für Rückstau ist starker Niederschlag.

Tipp 1: Die Gefahr Rückstau kann über den Baustein „Elementar“ in der BoxFlex-Versicherung mit eingeschlossen werden.

Tipp 2: Schauen Sie sich die weiteren exzellenten Leistungen unserer BoxFlex-Gebäudeversicherung näher an.

Schadenfall

Ein Schadenfall ist genau der Grund warum man eine Versicherung braucht! Denn ein Schaden kommt meistens zum schlechtesten Zeitpunkt und kostet dann eine Menge Geld.

Eine Versicherung kann weder den immateriellen Verlust, noch die Einschränkung durch ein Schadenereignis abwenden.

Doch Sie kann sowohl den plötzlichen finanziellen Einschnitt, als auch die Schadenbeseitigung vereinfachen.

Denn wir übernehmen nicht nur den finanziellen Schaden, sondern bieten eine Vielzahl an Serviceleistungen, welche Ihnen die Schadensabwicklung und den Alltag erleichtern sollen.

Der Service reicht von der Vermittlung eines Handwerkers bis hin zur Hilfe im Krankheitsfall / nach einem Unfall um spezialisierte Ärzte zu finden oder einen geeigneten Reha-Platz.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt die Schadenfälle, für die Sie nach §833 BGB und §834 BGB haftbar zu machen sind.

Die THV deckt folglich ihre Gefährdungshaftung, denn durch den Besitz von Hunden oder Pferden stellen Sie eine größere Gefahr für die Gesellschaft da, als diejenigen ohne.

Das heißt, sobald ihr Hund/Pferd einem Dritten einen Schaden zuführt und Sie als Halter oder Hüter des eigenen Pferdes haftbar zu machen, deckt Ihre THV den angefallenen Schaden.

Fallbeispiel: Beim Gassi gehen reist sich ihr Hund von der Leine, da dieser eine Katze auf der anderen Straßenseite entdeckt hat und rennt quer über die Straße. Ein heranfahrendes Auto muss eine Vollbremsung machen und verliert dabei die Kontrolle über den Wagen, wodurch er an einen Zaun des Nachbarn fährt. Der am Auto und Zaun entstandene Schaden wird von der THV übernommen.
Hier finden Sie Informationen zu der Tierhalterhaftpflicht der AXA / DBV
Tipp: Selbst ein noch so braver und gehorsamer Hund ist immer noch ein Tier mit Instinkten. Wir selbst haben zuhause 7 Schlittenhunde. Diese müssen bei Geschwindigkeiten von über 40 Km/h genau auf die Kommandos hören und trotzdem ist der Jagdtrieb beim Spazierengehen und das evtl. „Weghören“ des Hundes nicht zu unterschätzen.

Vergleich Hausrat-/ Gebäudeversicherung

Lass uns den Unterschied zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung auf eine humorvolle Art betrachten:

Stell dir vor, dein Zuhause ist ein riesiger Burger. Die Gebäudeversicherung ist wie das Brötchen, das den Burger zusammenhält. Sie schützt das Gebäude selbst vor Schäden, wie zum Beispiel Feuer, Sturm oder Wasserschäden. Wenn also ein wilder Sturm kommt und dein Burgerhaus wegweht, ist die Gebäudeversicherung zur Stelle, um den Schaden zu decken.

Die Hausratversicherung hingegen ist wie der Belag auf deinem Burger. Sie schützt all deine wertvollen Besitztümer, wie Möbel, Elektronik oder sogar deine geliebte Sammlung von lustigen Hüten. Wenn also jemand in dein Haus einbricht und deine Hüte stiehlt, ist die Hausratversicherung da, um dir finanziell unter die Arme zu greifen.

Kurz gesagt: Die Gebäudeversicherung schützt das Burgerhaus selbst, während die Hausratversicherung deine wertvollen Burgerbeläge absichert. Zusammen sorgen sie dafür, dass du im Falle eines Schadens nicht mit leeren Händen dastehst.

Vermögensschaden

Die Schädigung des Vermögens einer anderen Person, darf bei einem Vermögensschaden nicht durch einen Sach- oder Personenschaden eingetreten sein.
Es handelt sich hier um einen reinen oder echten Vermögensschaden.

Beispiel hierfür sind: Softwarefehler, steuerliche Vorteile werden außer Acht gelassen, um richtige Auskünfte, Kostenvoranschläge werden überschritten und daraus entstehen Nachteile, Ernteausfall durch Verwechslung des Saatgutes.
 
Der unechte Vermögensschaden oder der Vermögensfolgeschaden, welcher ein Folgeschaden eines Sach- oder Personenschadens ist, ist nicht unter dem Begriff Vermögensschaden erfasst.
 
Tipp: In der Privathaftpflicht der AXA/DBV Versicherung sind natürlich sowohl Personen- Sach- und echte Vermögensschäden abgesichert.
 
Kommen Sie bei uns in Bad Kissingen vorbei oder nutzen Sie einen unserer Digitalen Kanäle für eine ausführliche Beratung.

Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) sind Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.

Die Auszahlung der VWL dient ausschließlich dem Ziel des Sparens.

Die maximal vom Arbeitgeber erbrachte Leistung beträgt 40€ pro Monat.

Die VWL können z.B in Investmentfonds oder Bausparverträgen eingezahlt werden.

Wert 1914

In der Gebäudeversicherung wird der Wert 1914 als Basiswert zur Konkretisierung des Gebäudewertes genutzt. So rechnet der Versicherer den Gebäudewert auf die Baukosten des Gebäudes auf das Jahr 1914 zurück.

Heißt „Wie viel hätte es gekostet ein solches Haus in gleicher Größe und Ausstattung im Jahr 1914 zu errichten“. Anschließend wird der fiktive Bauwert (Wert 1914) auf das jetzige Datum und die tatsächlich relevante Versicherungssumme angepasst.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche und Baujahr 2000, unterkellert und mit einer Garage, 2 Geschosse (Erdgeschoss und 1. Stock) und ausgebautem Dachgeschoss ergibt den Wert 1914: 24.000,00€

Um anschließend den aktuellen Neubauwert eines Gebäudes aus dem Wert 1914 umzurechnen, verwendet man dabei folgende Formel:

Wert 1914 * aktuellem Baupreisindex (2019: 1454,3) :100 = Neubauwert

In unserem Beispiel: 24000 * 1454,3 : 100 = 349.032,- €

Sie können auch eine Faustregel verwenden und so ohne langem rechnen auf einen recht exakten Wert zu kommen:

Wert 1914 * 14,5 = Gebäudewert in Euro

AXA Bezirksdirektion Allweyer & Heusler KG
Hemmerichstr. 12
97688 Bad Kissingen
Termin vereinbaren 0971 1444 0971 4414 Filialen und Team
Heute:
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Mittwoch:
09:00 bis 12:30
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Donnerstag:
09:00 bis 12:30
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Freitag:
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