)

Erstinformation

§ 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Hauptvertretung Schank & Schank oHG in Meßkirch :

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim geschäftlichen Erstkontakt Kundeninformationen gemäß § 15 der VersVermV zur Verfügung zu stellen.