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AXA Barbara Wolbring in Frankfurt am Main Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

„Eltern haften für Ihre Kinder”

Dieses Schild sieht man immer wieder. Die Aussage ist jedoch nur bedingt richtig. 
Der Gesetzgeber unterscheidet ob eine Person Deliktfähig ist, das heißt für eine unerlaubte Handlung verantwortlich gemacht werden kann oder nicht.

Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind nicht deliktfähig.
Sie sind für Ihr Tun und Handeln nicht verantwortlich und können dem zu Folge nicht zur Verantwortung herangezogen werden, wenn Sie einen Schaden anrichten.
Erziehungsberechtigte können nur dann in die Haftung genommen werden, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Andernfalls trifft auch Sie kein Verschulden und der oder die Geschädigte geht leer aus.
Da Eltern meist aber für den durch Ihren Sprössling entstanden Schaden aufkommen wollen benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung die Schäden für nicht deliktfähige Kinder einschließt.

Kinder vom 7. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sind beschränkt deliktfähig.
Je nach Einsichtsfähigkeit und der geistigen Reife, ist ein Kind für einen Schaden, den es verursacht haftbar zu machen.
Kinder können über die Haftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen werden.

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