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AXA Barbara Wolbring in Frankfurt am Main Zulagenrente (Riester-Rente)

Zulagenrente (Riester-Rente)

2. Schicht

Diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge geht auf den Vorschlag von Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, zurück Er schlug anlässlich der großen Rentenreform 2000/2001 eine freiwillige Altersvorsorge mit staatlichen Zulagen vor.
Sie wurde 2006 eingeführt, um einen Teil der persönlichen Rentenlücke zu schließen.

Der Staat unterstützt den Sparer mit Zulagen. Für jedes Kind bekommt er eine zusätzliche Zulage.  Seit dem Jahr 2008 sind dies 154,- € Grundzulage für jeden Sparer plus 185, -€ für jedes kindergeldberechtigte Kind. Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren werden bekommen sogar 300,- €.

Um die volle Zulage zu bekommen muss der Riestersparer 4 % seines Bruttoverdienstes in einen förderfähigen Vertrag sparen. (maximal 2.100,- € jährlich).

Neben den Zulagen bekommen viele Sparer, über den Sonderausgabenabzug, Geld vom Finanzamt, mit der jährlichen Steuererklärung zurück.

Für Berufseinsteiger gibt es bis zum 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus in Höhe von 200, €.

Im Todesfall kann der Vertrag auf den Ehepartner übertragen werden, wenn dieser ebenfalls einen Zulagenvertrag abgeschlossen hat.
Die Rente kann frühestens zum vollendeten 60igsten Lebensjahr bezogen werden. Für Verträge ab 2012 frühestens ab dem vollendeten 62igsten Lebensjahr. Bei dieser Form der Altersvorsorge kann ein kleiner Teil (30 % ) kapitalisiert werden.
Die Rente ist Harz IV sicher, dass heißt Sie kann im Fall von Arbeitslosigkeit nicht für die Berechnung der Versorgung herangezogen werden.

Die Rente wird nachgelagert besteuert, d.h.  die Rente unterliegt im Rentenalter der individuellen Besteuerung.

Tipp: Auch als Minijobber können Sie einen Zulagenvertrag abschließen und die Zulagen für sich und ggf. die Kinder vom Staat bekommen.
Der mitarbeitende Ehegatte ermöglicht so dem selbständigen Ehepartner ebenfalls  einen Zulagenvertrag abzuschließen und die Zulagen oder steuerlichen Förderungen in Anspruch zu nehmen.

Beamte sind ebenfalls zulagenberechtigt.

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