AXA Troisdorf Dietmar Kaiser | Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Troisdorf Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA
Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Troisdorf

Egal ob im betrieblichen oder privaten Lebensbereich: Als Freiberufler müssen Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen Personen zufügen, im Zweifel mit Ihrem gesamten Vermögen geradestehen. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Troisdorf sind Sie und Ihr Unternehmen vor unkalkulierbaren Forderungen von Geschädigten geschützt. Wir geben einen ersten Überblick.

Wie ist die Haftung in Deutschland geregelt?

Nach dem BGB haftet in Deutschland jeder mit seinem gesamten Vermögen für selbst verursachte Schäden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ereignis vorsätzlich, fahrlässig oder völlig unabsichtlich eingetreten ist. Das sogenannte Verursacherprinzip richtet sich explizit an den Schädiger und verpflichtet ihn zum Ausgleich des entstandenen Vermögens-, Sach- oder Personenschadens. Außerdem haften Sie auch für Ihre Mitarbeiter, da sie in der Regel in Ihrem Auftrag handeln.
 
Wegen der unbeschränkten Haftung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld unverzichtbar. Fragen Sie hier im persönlichen Gespräch einfach nach passenden Kombinationslösungen!
 
Die Haftung umfasst immer den gesamten Schaden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich den Ausgleich überhaupt leisten können. Übersteigt die berechtigte Forderung der Gegenseite Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten, droht eine Insolvenz Ihres Unternehmens. Dieses Risiko umgehen Sie mit der betrieblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Troisdorf.

Was ist ein Vermögensschaden?

AXA Troisdorf Dietmar Kaiser | Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn andere Personen im Vermögensbereich geschädigt werden. Voraussetzung ist also, dass entweder eine Vermögensmehrung (ein sogenannter Zuwachs) verhindert oder das Vermögen der Person tatsächlich vermindert wird.

Derartige Schäden sind besonders in gutachterlichen und beratenden bzw. planenden Berufen relevant, weshalb die Vermögensversicherung hier teilweise gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ein Beispiel:

Sie sind als Rechtsanwalt tätig und vertreten einen Mandanten in einem Schadensersatzprozess. Dabei versäumen Sie eine Frist, wodurch die Klage nicht mehr rechtzeitig beim Gericht eingeht. Der Anspruch Ihres Mandanten ist dadurch verjährt und kann nicht mehr geltend gemacht werden. Es entsteht ein Verlust von 50.000 Euro, den Sie ohne passende Versicherung aus eigener Tasche bezahlen müssen.
 
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie schnell Vermögensschäden entstehen und welche Höhen sie im schlimmsten Fall erreichen können.

Wir sind an Ihrer Seite

Sie profitieren Sie bei uns von einer schnellen und unbürokratischen Bearbeitung aller eingereichten Versicherungsfälle. Denn wir möchten, dass Sie das Ihnen zustehende Recht so schnell wie möglich erhalten. Falls nötig, kommen wir dazu auch persönlich bei Ihnen vorbei und besprechen das weitere Vorgehen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Die Vermögenshaftpflicht kann auch im Rahmen der Berufshaftpflicht abgeschlossen werden.

Unsere Leistungen im Überblick

Mit der Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Troisdorf entscheiden Sie sich für eine vielseitige und passgenaue Absicherung gegen Vermögensschäden. Dabei läuft die Schadensbearbeitung nach diesen Schritten ab:

  • Sie reichen den geltend gemachten Anspruch bei uns ein. Unsere Rechtsabteilung prüft, ob die Forderung der Gegenseite tatsächlich entstanden und damit berechtigt ist. Insbesondere schauen wir uns an, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
  • Ist der Anspruch berechtigt, regulieren wir die Forderung in der geltend gemachten Höhe. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte tatsächlich keinen Schaden oder nicht in der entsprechenden Höhe erlitten hat, wehren wir die Forderung ab.
  • Sie entscheiden selbst über die Höhe der Deckungssumme. Dabei kann die Versicherungssumme jederzeit angepasst werden.
  • Entstehende Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare werden in voller Höhe von dem Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht der AXA übernommen. Für Sie als Kunde entstehen in keinem Fall Mehraufwendungen.
  • Unsere berufliche Haftpflichtversicherung kann mit der privaten Haftpflicht kombiniert werden.
  • Die Vermögensschadenhaftpflicht kann für alle Berufsgruppen abgeschlossen werden. Besonders zu empfehlen ist sie für Freiberufler, etwa Anwälte, Vermögensberater und Rechtsanwälte. Denn besonders bei der Beratung von Kunden entstehen schnell Vermögensschäden.

Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser

Ihre Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Troisdorf lässt sich flexibel an die betrieblichen Bedürfnisse anpassen. Der modulare Aufbau bietet hier maximale Flexibilität.
 
Möchten Sie mehr über unsere vielseitigen Versicherungslösungen für Geschäfts- und Privatkunden erfahren, sich beraten lassen oder ein erstes Angebot einholen? Interessieren Sie sich für die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA oder einen der zahlreichen Zusatzbausteine? Zögern Sie nicht länger und kommen Sie noch heute auf uns zu. Es lohnt sich auch für Sie!
 
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