Grüne Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über internationale Versicherungen für den Kraftverkehr bestehen.
In der Europäischen Union sowie den Ländern Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz reicht das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs als Versicherungsnachweis (Kennzeichenabkommen) aus.
Falls Sie mit Ihrem Fahrzeug auch in andere europäische Länder reisen, benötigen Sie darüber hinaus die grüne Versicherungskarte.
Vorgeschrieben ist die grüne Versicherungskarte z.B. bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, etc.