AXA Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR | Berufshaftpflichtversicherung

AXA Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Berufshaftpflichtversicherung Mainz

Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz

Als Freiberufler passgenau abgesichert

Egal in welcher Branche Sie tätig sind: Als selbstständiger Unternehmer haben Sie auf der einen Seite zahlreiche Freiheiten, tragen auf der anderen Seite aber auch die Verantwortung für alle Handlungen. Um hier im Fall der Fälle keine finanziellen Schwierigkeiten zu bekommen, ist eine passgenaue Absicherung unverzichtbar. Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz ist hier die richtige Wahl.

Wie ist die Haftung in Deutschland geregelt?

AXA Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR | Berufshaftpflichtversicherung

Die wohl wichtigste Grundlage für die Haftung in Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Es regelt in erster Linie die Ansprüche von Geschädigten nach einem Schaden. Die sogenannte Haftpflicht sorgt dafür, dass Sie für alle Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen Personen zufügen, in vollem Umfang haften. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich die entsprechenden Forderungen der Gegenseite überhaupt leisten können.
 
Im unternehmerischen Bereich kommt es nicht selten zu Sach- oder Vermögensschäden, die auf den ersten Blick keine größeren Folgen haben, im Endeffekt aber erhebliche finanzielle Mehraufwendungen für Sie bedeuten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie als Rechtsanwalt eine für den Mandanten erhebliche Frist versäumen und er dadurch seinen berechtigten Anspruch nicht mehr durchsetzen kann. In diesem Fall müssten Sie den entstehenden Schaden ausgleichen.
 

Wir beraten Sie gerne!

Um sich hier nicht hoch verschulden zu müssen oder in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz. Sie ist für einige Berufe sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie mehr Beratung wünschen vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns.

Die Berufshaftpflicht der AXA

So prüfen und regulieren wir Schäden

Die Berufshaftpflichtversicherung steht Ihnen bei Schadenersatz- und anderen Ansprüchen von Geschädigten zur Seite. Dabei gehen wir bei der Prüfung von Ansprüchen stets in diesen Schritten vor:

  • Sie reichen die Forderung und alle mit ihr einhergehenden Dokumente bei uns ein. Wir prüfen den Anspruch auf seine Berechtigung. Dabei schauen wir in erster Linie, ob tatsächlich ein Schaden und wenn ja, in welcher Höhe dieser entstanden ist.
  • Halten wir einen Anspruch für berechtigt, begleichen wir die gesamte Forderung. Dabei regulieren wir schnell und unbürokratisch.
  • Sind wir der Meinung, dass eine Forderung zu hoch oder gar nicht berechtigt ist, regulieren wir sie nicht. Stattdessen greifen wir den Anspruch der Gegenseite an und ziehen hier im Notfall auch vor Gericht. Alle dabei entstehenden Aufwendungen übernimmt die Berufshaftpflicht der AXA, sodass auf Sie keine Mehrkosten zukommen.

Werden Sie von anderen Menschen auf Schadensersatz verklagt oder werden derartige Forderungen anwaltlich gegen Sie geltend gemacht, übernehmen wir die gesamte Regulierung oder die Abwehr. Insoweit kann die Berufshaftpflichtversicherung als eine „Teil-Rechtsschutzversicherung“ angesehen werden.

Welche Schadensarten gibt es?

Vom Schutz der AXA Berufshaftpflicht sind alle denkbaren Schadensarten umfasst. Auch wenn das BGB zu den einzelnen Typen keine Aussage trifft, haben sich in der Praxis drei zentrale Arten von Schäden herausgestellt. Wir geben einen Überblick.

Sachschäden

Sachschäden liegen vor, wenn körperliche Gegenstände entweder zerstört oder dauerhaft beschädigt werden. Wichtig ist hier der Punkt „dauerhaft“, wodurch ein leicht zu beseitigender Schaden noch keinen Sachschaden in diesem Sinne darstellt. Hierunter fallen zum Beispiel kleinere Verschmutzungen, die ohne wesentlichen Aufwand entfernt werden können.

Personenschäden

Personenschäden gehören zu den mit Abstand teuersten Haftpflichtfällen. Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt oder getötet wird. Bei Personenschäden sind vor allem die Folgekosten oft sehr hoch.
 
Neben Schmerzensgeldforderungen haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf Schadensersatz. Hinzu kommen Forderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten sowie ein Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls. Je nach Schwere des Personenschadens kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Sie der geschädigten Person ihr Leben lang Unterhalt zahlen müssen. Besonders größere Schäden gefährden so schnell die Existenz Ihres Unternehmens.
 
In der Berufshaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz sind alle akuten und dauerhaften Folgen von Personenschäden versichert. So sind Sie hier immer auf der sicheren Seite.

Vermögensschäden

Besonders bei Freiberuflern spielen Vermögensschäden eine wichtige Rolle. Ein solcher liegt vor, wenn entweder eine Vermögensmehrung verhindert oder das Vermögen einer anderen Person vermindert wird. Dabei wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden:

  • Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn er nicht als Folge eines anderen Schadens eintritt.
  • Ein unechter Vermögensschaden wird angenommen, wenn er etwa durch die Reparatur-Kosten nach einem Sachschaden auftaucht.


Ein Beispiel aus der Praxis: Als Anwalt vertreten Sie Ihren Mandanten vor dem Zivilgericht in einem Schadensersatzprozess, bei dem es um einen Anspruch von rund 50.000 Euro geht. Durch eine Unachtsamkeit versäumen Sie eine gesetzlich verbindliche Frist, wodurch der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Ihr Mandant hat dann eine entsprechende Forderung gegen Sie.
 
Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA übernimmt alle Formen von Vermögensschäden im Rahmen des versicherten Leistungsumfangs.

Leistungen und Vorteile der AXA Berufshaftpflichtversicherung

AXA Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR | Berufshaftpflichtversicherung

Mit der Berufshaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz entscheiden Sie sich für eine an Ihre Tätigkeit angepasste berufliche Haftpflichtversicherung.

Wir überzeugen unter anderem mit folgenden Leistungen und Pluspunkten:

  • Spezifischer Versicherungsschutz für einzelne Berufsgruppen, etwa für Architekten und Ingenieure, Ärzte, Makler und viele mehr.
  • Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben (Stichwort Versicherungspflicht).
  • Deckung bei Wechsel des Versicherers. So stehen Sie zu keinem Zeitpunkt ohne Versicherungsschutz da.
  • Grundlegender Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wir leisten also auch, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden etwa durch die leichtfertige Missachtung kleinerer Obliegenheiten mitverursacht haben.
  • Der Versicherungsschutz gilt für das gesamte Unternehmen und Ihr Betriebsvermögen. Auch Ihre Mitarbeiter sind mitversichert.
  • Als Betriebsinhaber können Sie Ihren Privatbereich im Rahmen der AXA Privathaftpflicht einfach mitversichern. Hier sind auch Ihre Kinder und der Ehepartner eingeschlossen.
  • Beiträge sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar.
  • Persönliche Betreuung und Unterstützung im Schadensfall, wenn möglich auch vor Ort.
  • Volldigitale und papierlose Vertragsverwaltung. Über das AXA Online-Portal passen Sie Verträge an, melden Schäden und nehmen Kontakt zu uns als Versicherer auf.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR

Möchten Sie mehr über die Berufshaftpflicht oder eine andere berufliche oder private Versicherung erfahren? Dann zögern Sie nicht länger und vereinbaren Sie noch heute eine erste Beratung oder fordern Sie für mehr Informationen zu einer unserer Versicherungen ein kostenfreies und unverbindliches Angebot an. Das Team der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz freut sich bereits auf Sie!
 
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