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AXA Toni Elsner in Lübben Diensthaftpflichtversicherung

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Wenn aus einem kleinen Fehler ein großer Schaden entsteht - die Diensthaftpflichtversicherung

Bei Schäden, die während des Dienstes von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst verursacht werden, haftet der Dienstherr, der wiederum den Verursacher in Regress nehmen kann. Beamte werden bei grober Fahrlässigkeit, Angestellte im öffentlichen Dienst bereits bei mittlerer Fahrlässig persönlich und unbegrenzt mit dem aktuellen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht. Abhängig ist eine mögliche Haftung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst von der:

  • Art der Tätigkeit des Handelns (hoheitlich, privatwirtschaftlich/fiskalisch)
  • Art des Verschuldens (Vorsatz, grobe, leichte, mittlere Fahrlässigkeit)

Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst haften ihrem Dienstherrn/Arbeitgeber gegenüber auch für Schäden, die dem Dienstherrn direkt zugefügt werden. Lediglich bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.

Vorsätzlich handelt ein Beschäftigter im Öffentlichen Dienst dann, wenn die Folgen seines Handelns für ihn vorhersehbar sind und er weiß, dass seine Pflichtverletzung zu Schaden führt. Der Schaden wird willentlich zugefügt oder billigend in Kauf genommen.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Sorgfaltspflicht in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wird. Das heißt, notwendige Vorsichtsmaßnahmen werden bewusst ignoriert. Bei geringfügiger Pflichtverletzungen handelt es sich um leichte Fahrlässigkeit, die leicht entschuldbar ist und jedem unterlaufen könnte. Mittlere Fahrlässigkeit liegt zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Die erforderliche Sorgfalt wird außer Acht gelassen, obwohl die Schädigung vorhersehbar und vermeidbar ist. Hier kommt es zu einer Aufteilung des Schadens zwischen Dienstherrn/Arbeitgeber und Beamten/Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst. Die Anteile liegen nicht zwingend bei 50 %.

Nicht nur Lehrer und Polizisten müssen für entstandene Schäden aufkommen, auch Angestellte im Sozialwesen, im Justizdienst, von Zollbehörden, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Richter sowie Soldaten der Bundeswehr. Die private Haftpflicht kommt nicht für Schäden auf, die während der Dienstzeit verursacht wurden. Die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Generalvertretung Balke & Zimmermann oHG in Lübben schützt und sichert Sie in allen möglichen Fällen der niedrigen bis groben Fahrlässigkeit finanziell ab.

Das sichert die Diensthaftpflichtversicherung ab

Schäden können beispielsweise entstehen:

  • durch fehlerhafte Datenerfassung
  • Verjährungsfristen werden nicht beachtet
  • Überweisungsaufträge werden fehlerhaft ausgeführt
  • Bedienungsfehler an der Computeranlage
  • Planungsfehler

Abgesichert werden mit Ihrer Diensthaftpflichtversicherung der AXA Generalvertretung Balke & Zimmermann:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Bei verursachten Schäden an Sachwerten oder an Personen können sehr hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen und können ohne ausreichende Absicherung durchaus Ihren finanziellen Ruin nach sich ziehen. Wir treten bei berechtigten Ansprüchen geschädigter Dritter (in der Regel Ihres Dienstherrn) ein, prüfen die an Sie gestellten Forderungen und weisen unberechtigte Haftungsforderungen zurück. So sind Sie gegen unberechtigte Ansprüche geschützt – notfalls auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
Gerechtfertigte Ansprüche gegen Sie werden zu 100 % von uns getragen.Durch individuelle Vereinbarungen kann der Versicherungsschutz der AXA Diensthaftpflichtversicherung flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Möchten Sie weitere Informationen über Ihre Möglichkeiten einer Absicherung stehen Ihnen unsere sachkundigen Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Balke & Zimmerman oHG in Lübben gern zur Verfügung.

AXA Hauptvertretung Toni Elsner
Breite Str. 4
15907 Lübben
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