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AXA Heyltjes & Neumann oHG in Mülheim an der Ruhr Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Jedes Unternehmen möchte gerne fachlich qualifizierte und tatkräftige Mitarbeiter für längere Zeit an sich binden. Es ist jedoch nicht einfach, gutes Personal zu finden. Wer gut befähigte Fach- und Führungskräfte für sich einnehmen möchte, sollte als verantwortungsvoller Arbeitgeber überzeugen. Die betriebliche Altersversorgung bringt attraktive Vorteile in ein Unternehmen.


In Zukunft wird es immer mehr Rentner geben, die finanzielle Sorgen haben. Es werden besonders die Menschen von Armut betroffen sein, die während ihres Arbeitslebens verhältnismäßig wenig verdient haben und nicht in eine private Altersvorsorge investiert haben.


Immer mehr Menschen denken im Laufe ihres Arbeitslebens über die Möglichkeit einer Absicherung im Alter nach. Wichtig ist es, zu wissen, dass jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, einen vom Gesetzgeber garantierten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat. Dieser Grundsatz findet ebenso für teilzeitbeschäftigte Anwendung oder für Beschäftigte, die einen 450-Euro-Job ausüben.


Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Seit dem Jahr 2002 wurde eine Änderung eingeführt, wonach Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen können. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrag, der zur Vorsorge notwendig ist, ihrem Entgelt entnommen werden kann. Das wird vom Gesetzgeber als Entgeltumwandlung bezeichnet.

Ein Überblick über die Vorteile einer Betriebsrente

  • Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitern
  • Durchführung des gesetzmäßigen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Lohnnebenkosten werden eingespart
  • eigene Auswahl des Durchführungsweges
  • günstige Rabatte bei Gruppenverträgen
  • keine Angaben in der Unternehmensbilanz (je nach Ausgestaltung)

Arten der betrieblichen Altersvorsorge

Die Betriebsrente kann unterschiedlich gestaltet werden. Die AXA bietet die Pensionskasse, die Direktversicherung oder die Unterstützungskasse an. Mit diesen Produkten gehen Sie auf Nummer sicher.

Die Pensionskasse von AXA

Die Pensionskasse ist eine nicht-staatliche Einrichtung zur Altersversicherung. Die Beiträge, durch die die Altersrente für den Mitarbeiter der Firma angespart wird, werden entweder vom Arbeitnehmer selber oder vom Arbeitgeber einbezahlt. Wenn das Geld alleine vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten wird, nennt man es Gehaltsumwandlung. Zahlt der Arbeitgeber das Geld alleine ein, so spricht man von der Arbeitgeberfinanzierung.

Die Direktversicherung von AXA

Das Paket der Direktversicherung bietet eine Rentenversicherung an, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Mitarbeiters geschlossen wird. Bei dieser Form der Versicherung, tritt das Bezugsrecht für den Mitarbeiter oder im Falle seines Ablebens für die Hinterbliebenen ein. Sie wird als fondsgebundene Rentenversicherung angeboten oder in ihrer klassischen Form.

Die Unterstützungskasse von AXA

Die Unterstützungskasse stellt eine eigenständige Versorgungseinrichtung dar. Sie wird von einem oder auch vielen Arbeitgebern getragen. Der Arbeitgeber gibt eine Versorgungszusage ab, diese wickelt er über die Unterstützungskasse ab.

Die Pensionsfondslösung von AXA

Durch einen kapitalmarktorientierten Pensionsfonds lagern Sie Ihre Pensionszusagen aus. Dadurch können Sie Ihre Bilanz bereinigen. Dies kann von Vorteil für Unternehmen sein, die ihre Liquidität schonen wollen, um Chancen an den Kapitalmärkten wahrnehmen zu können.

Wenn Sie Fragen zu den Möglichkeiten einer betrieblichen Rentenabsicherung haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Ihre AXA Regionalvertretung für Mülheim an der Ruhr und Umgebung

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