AXA Berlin Fink & Wagner GmbH | Unterstützungskasse

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Unterstützungskasse
Berlin

AXA Berlin Fink & Wagner GmbH | Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin

Altersvorsorge – Ein Thema, das immer wichtiger wird - für jeden von uns. Die Entwicklung des Rentenniveaus in Deutschland lässt eindeutig erkennen, dass ohne zusätzliche Vorsorgemaßnahmen bei Renteneintritt der gewohnte Lebensstandard nicht mehr beibehalten werden kann. Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt schon seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Möchten auch Sie, als Besserverdienender, im Alter nicht auf Wohlstand verzichten, entsteht Ihnen ein gravierender Nachteil: Die Höhe der Beiträge für eine zusätzliche Absicherung ist begrenzt.

Sie können durchaus so viel in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, wie Sie möchten. Die Beitragszahlungen sind aber nur bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei (2017 € 3.048 + € 1.800). Überschreiten Sie diesen Wert, wird das so teuer, dass sich die betriebliche Altersvorsorge finanziell fast nicht mehr rechnet.

Es wird geschätzt, dass etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens im Rahmen der Altersvorsorge angelegt werden sollten, damit der aktuelle Lebensstandard später ungefähr beibehalten werden kann. Somit fehlt Mitarbeitern mit gut dotiertem Gehalt bei den meisten Durchführungsverfahren der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit, Guthaben in erforderlichem Umfang anzusparen.

Eine der wenigen Möglichkeiten der Absicherung bietet Ihnen die Unterstützungskasse.
In die Unterstützungskasse der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie Beiträge in beliebiger Höhe einzahlen.
Die Unterstützungskasse von der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist für Angestellte mit höherem Einkommen, die auch noch Steuern sparen möchten, ideal zur Altersvorsorge geeignet.

Was unterscheidet die Unterstützungskasse von anderen Verfahren der betrieblichen Altersvorsorge?

  • Der Arbeitgeber überträgt die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung an die Unterstützungskasse. Formal hat der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen. Allerdings besteht aufgrund der BAG-Rechtsprechung ein faktischer Anspruch „aus Vertrauenshaftung“.
  • Die Zahlungen an die Unterstützungskasse, als eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt, gelten nicht als lohnsteuerpflichtiger Zufluss und sind daher auch nicht steuerbar.
  • Gleichzeitig tritt der Arbeitgeber der Unterstützungskasse bei. Die Versorgungsleistungen werden somit zugesagt.
  • Um die Finanzierung der Versorgungsleistungen sicherstellen zu können, schließt die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen ab.

Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?

  • Einzahlungen durch den Arbeitnehmer in Form einer Entgeltumwandlung:
    Der Beitrag wird direkt vom Bruttolohn abgezogen, dadurch verringert sich das steuerpflichtige Einkommen. So profitieren Arbeitnehmer außerdem von den steuerlichen Ersparnissen und den geminderten Beiträgen zur Sozialversicherung. Der effektive Aufwand, der in die Unterstützungskasse fließt, ist durch die Steuerersparnis wesentlich geringer, als der nominale Wert.
  • Einzahlungen durch den Arbeitgeber
    Werden die Beiträge zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers finanziert, so sind die Beiträge sozialabgabenfrei - Lohnnebenkosten werden reduziert.
  • Beide gemeinsam
    Eine Mischform, Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Einzahlungsbetrag.

Die Auszahlung
Steuern fallen bei der Unterstützungskasse von AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erst mit der Kapitalauszahlung an. Dann werden die bezogenen Leistungen nach § 19 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit voll versteuert. Nach Vollendung des 64. Lebensjahres kann der Mitarbeiter einen Versorgungsfreibetrag geltend machen. Der Versorgungsfreibetrag und sonstige steuerliche Vergünstigungen führen dazu, dass im Rentenalter die Steuerbelastung in der Regel geringer ist als in der aktiven Zeit.

Alle Vorteile im Überblick

Alle Vorteile für den Arbeitnehmer im Überblick

  • Unbegrenzte steuerfreie Beitragszahlung in die Unterstützungskasse sind möglich
  • Bei einer Entgeltumwandlung sparen Sie Steuer – bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Eine Versteuerung der Leistungen (z. B. Kapitalauszahlung oder Rente) aus der betrieblichen Altersversorgung fällt erst im Ruhestand an – in der Regel bei niedrigen Steuersätzen und mit Freibeträgen. Darüber hinaus kann die Zahlung einer Kapitalleistungsteuer optimal mit der sog. „Fünftelungsregelung“ beeinflusst werden.
  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers zahlt die Unterstützungskasse und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Komplette Auszahlung statt lebenslanger Altersrente möglich
  • Optional können Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen eingeschlossen werden
  • Fortsetzung der Versorgung beitragsfrei möglich
  • Die Versorgung kann zusätzlich zu allen bestehenden Formen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Pensionszusage) durchgeführt werden
  • Ansprüche aus arbeitnehmerfinanzierter Altersversorgung (Entgeltumwandlung) werden sofort unverfallbar, d.h. die Ansprüche bleiben dem Arbeitnehmer erhalten, auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird

Ihr Gewinn als Arbeitgeber

  • Eine unbegrenzte steuerfreie Beitragszahlung ist möglich, allerdings gibt es steuerliche Beschränkungen auf Höchstleistungen bei einer AG-Finanzierung
  • Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen können
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Taucht nicht in Ihren Bilanzen auf
  • Betriebsfremde Versorgungsrisiken werden ausgelagert
  • Bei hohem Gehalt des Mitarbeiters entsteht echter Mehrwert
  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung; Verwaltungsgebühren und PSV-Beiträge sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben
  • Sie tragen kein Nachfinanzierungsrisiko bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters
  • Einfache Handhabung bei vorzeitigem Ausscheiden durch Übertragung der Versorgung auf den neuen Arbeitgeber
  • Enge Mitarbeiterbindung
  • Ihr Unternehmen wird außerordentlich attraktiv für hochqualifiziertes Personal, mit höherem Einkommen – Ein enormer Pluspunkt für Sie auf dem Arbeitsmarkt

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