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AXA Regionalvertretung Koller & Baur OHG in Viechtach Drohnen-Versicherung

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Drohnen-Versicherung

Drohnen-Haftpflicht für gewerbliche Nutzung

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und kommen immer öfter zum Einsatz. Über die Gefahren sollte man sich jedoch auch Gedanken machen. Eine Haftpflichtversicherung speziell für den Einsatz von Drohnen ist daher unerlässlich.

Wer Drohnen gewerblich nutzt, ist sogar verpflichtet eine gewerbliche Luftfahrzeug-Haftpflicht für seine Drohne zu haben. Ohne eine entsprechende Haftpflicht erhalten Sie keine Aufstiegsgenehmigung.

Die Haftpflichtversicherung kann in verschiedenen Deckungssummen abgeschlossen werden. Wenn Sie Interesse an einem Angebot haben, wenden Sie sich einfach an  uns wir beraten Sie dazu gerne.

Tipp:
Wenn Sie eine Drohne bis 5kg Gewicht zu rein privaten Zwecken nutzen, ist diese bereits in unserer BOXflex-Privathaftpflicht mitversichert.

Unterschiede private und gewerbliche Nutzung

Es gibt bisher keine klaren gesetzlichen Vorgaben wo sich die private von der gewerblichen Nutzung trennt. Wenn Sie die Drohne als Sport betreiben oder rein zur Freizeitgestaltung, sollte Ihnen die private Nutzung niemand strittig machen. Ihre Aufnahmen dürfen Sie dann jedoch auch nur für den rein privaten Zweck nutzen.

Die gewerbliche Nutzung kann jedoch schon damit beginnen, dass Sie Fotos oder Videos die mit der Drohne erstellt wurden auf Faceboo, YouTube oder anderen Internetplattformen veröffentlichen. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie die Aufnahmen in Rechnung stellen oder nicht. Auch das Üben für die spätere gewerbliche Nutzung kann bereits als gewerblicher Flug ausgelegt werden.

Sobald die Drohne gewerblich genutzt wird, muss eine entsprechende Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen. Außerdem wird nicht nur eine Haftpflicht benötigt, sondern auch eine Erlaubnis von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Sollten Sie keine Genehmigung für den gewerblichen Aufstieg haben, kann dies sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Wir empfehlen Ihnen sich mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde
in Verbindung zu setzen um zu klären ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Flug handelt.

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