Private Altersvorsorge

An der privaten Altersvorsorge führt heute kein Weg mehr vorbei…

Die gesetzliche Rente ist heute kein Garant mehr für eine sorgenfreie Absicherung.

Das staatliche Rentensystem basiert auf dem Generationenvertrag: Die heutigen Erwerbstätigen finanzieren mit Ihren Beiträgendie Renten der heutigen Pensionäre. Also: das Geld, was in diesem Monat durch die Beiträge der Erwerbstätigen  in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, wird sofort wieder als Leistungen an die Rentner ausgezahlt. Es gibt keinen Spartopf, der gefüllt wird und zur Auszahlung kommt, wenn ich in Rente gehe. Ich muss darauf vertrauen, dass meine Rente später von den dann Erwerbstätigen finanziert wird.

Aber:

  • zu niedrige Geburtenraten
  • steigende Lebenserwartung

führen dazu, dass immer weniger Erwerbstätige eine ständig wachsende Zahl von Rentnern finanzieren muss.

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich drei Schichten der Altersvorsorge, die er mit unterschiedlichen, attraktiven Steuervorteilen fördert:

1.Schicht: Basisversorgung - steueroptimiert vorsorgen

  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • Berufsständige Versorgungswerke,
  • Landwirtschaftliche Alterskassen

Zur Basisversorgung gehört neben allen staatlichen Versorgungen auch die private Basisrente (auch RürupRente genannt). Von den Beiträgen, die Sie für Renten der 1. Schicht (z. B. die BasisRente) zahlen, können Sie bis zu 20.000 Euro/ Jahr steuerlich geltend machen. Für Verheiratete, die zusammensteuerlich veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag. 2015 werden bereits 80% der geleisteten Beiträge steuerlich berücksichtigt. In den Folgejahren steigt dieser Anteil weiter.

Wichtig:

  • Sie erhalten Leistungen frühestens ab vollendeten 62. Lebensjahr
  • Die Auszahlung darf nur in Form einer monatlichen lebenslangen Rente erfolgen
  • Eine Beleihung, eine Übertragung oder ein Rückkauf ist nicht möglich
  • Im Todesfall dürfen ebenfalls nur Renten ausgezahlt werden (und zwar ausschließlich an Ihren Ehepartner oder die Kinder, für die Sie kindergeldberechtigt sind)
  • Die Renten werden nachgelagert versteuert

Vorteil:

  • Steuerliche Vorteile in der Ansparphase
  • Geschützt vor Insolvenz und staatlichem Zugriff
  • Lebenslange Rentenauszahlung

2. Schicht : Zulagen und Steuervorteile sichern mit der Riester Rente

Die Riester-Förderung bekommen alle, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte sind. Zusätzlich können Ehepartner, die nicht selbst unmittelbar zulagenberechtigt sind, ihre Zulage in einem eigenen Altersvorsorgevertrag sichern.

Zur 2. Schicht gehört auch die betriebliche Altersvorsorge. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Entgeltumwandlung. Die einfachsten Durchführungswege zur Umsetzung dieses Anspruchs sind die Direktversicherung und Pensionskasse. Die Förderung erfolgt über eine Einsparung an Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben.

3. Schicht: Privatversorgung- flexibel vorsorgen

Bietet die größte Flexibilität in Sachen Vorsorge, zudem profitieren Sie in der Auszahlungsphase von attraktiven Steuervorteilen, in der Ansparphase gibt es dagegen keine steuerliche bzw. staatliche Förderung.  Die PrivatRente ist die richtige Wahl, wenn Sie

  • Frei zwischen Kapital- und Rentenzahlung wählen wollen
  • Frei entscheiden wollen, wer im Todesfall die Leistungen erhalten sol
  • Ihren Vertrag ggf. später beleihen oder als Sicherheit bei einer Finanzierung hinterlegen wollen

Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Ihre AXA Geschäftsstelle Wittenberg & Zielinski OHG in Pankow berät Sie gern über die Absicherung zum Thema „private Altersvorsorge”. Egal ob Sie aus Weißensee, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Mitte, Lichtenberg, Hohenschönhausen  etc. kommen, einfach anrufen und Termin vereinbaren. Wir sind in ganz  Berlin und Umland für Sie da.

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