Warum sollten Sie über eine Diensthaftpflichtversicherung verfügen?

Ihr Dienstherr und Arbeitgeber kann Sie für Schäden, die eventuell durch Fahrlässigkeit entstanden sind, in voller Höhe in Regress nehmen. Sie müssen für Vermögens- oder Sachschäden haften. Zum Beispiel, wenn Sie im Rahmen der Tätigkeit Ihres Dienstes unrechtmäßig eine Baugenehmigung versagt haben. Diese Pflichtverletzung kann Ihnen während eines hoheitlichen Handelns als grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgelegt werden. Zählt Ihre Verletzung nicht zu einer öffentlichen, sondern zu einer privatwirtschaftlichen Pflichtverletzung mit entsprechenden Vermögensschäden, wäre auch ein anteiliger Regress denkbar. Schützen Sie sich davor mit einer Diensthaftpflichtversicherung der AXA Generalvertretung Stefan Fiebig in Berlin.

Die Rechtslage für Angestellte oder Beamte

Möglich wäre folgendes Szenario: Sie sind für die Pause als Aufsichtslehrer eingeteilt. Für einen Moment sind Sie abgelenkt. In diesem Moment verletzt sich ein Kind auf dem Schulhof. Es kam auch schon vor, dass eine Angestellte des Krankenhauses während ihrer Tätigkeit aus Versehen ein falsches Medikament verabreichte. Unter Umständen muss sie für die Folgen haften. Als Privatperson schließt man aus verständlichen Gründen eine Haftpflichtversicherung ab, um privaten Versicherungsschutz zu genießen. Ebenso sollte Beamten wie Polizisten oder Lehrer und Mitarbeitern bei Verrichtung ihres Dienstes eine Diensthaftpflichtversicherung zukommen. Gemäß Grundgesetz haftet bei einer Verletzung der Amtspflicht im Dienst der jeweilige Dienstherr. Allerdings kann er bei einem eintretenden Schaden unter Umständen Regressforderungen gegen den Mitarbeiter stellen. Gemäß §839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG ist das im Öffentlichen Dienst durchaus möglich. Damit sind keine leichten Unachtsamkeiten wie das Fallenlassen eines Glases gemeint, sondern ein grober Schaden. Beispielsweise ärgert sich ein Behördenmitarbeiter im Öffentlichen Dienst über seinen Chef und beschädigt absichtlich einen Dienst-PC erheblich. Grundsätzlich muss immer eine grobe fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Möglicherweise kann ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, weil er verbindliche Dienstvorschriften ignorierte und dadurch erhebliche Sachschäden entstanden sind.

Sorgen Sie für eine ausreichende Diensthaftpflicht

Wie schon erwähnt, sollten sich Beamte, Lehrer oder andere Angestellte mit einer Diensthaftpflichtversicherung gegen die alltäglichen Risiken absichern. Nur eine Diensthaftpflichtversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz schützt Sie vor Schäden, die während Ihrer Dienstausübung entstehen. Um einer möglichen Regressforderung durch den Dienstherrn zu entgehen, reicht ihre übliche Haftpflichtversicherung nicht. Möglicherweise wird sie Ihnen den Schaden nicht ersetzen. Nur mit einer Diensthaftpflichtversicherung schützen Sie Ihr Eigentum und Ihre Ersparnisse gegen Ansprüche Dritter. Sie setzen Ihre eigenen Ansprüche durch und beugen einem finanziellen Ruin vor.

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Die AXA Generalvertretung Stefan Fiebig in Berlin steckt viel Herzblut in die Arbeit. Davon können Sie durch unsere kompetente und fachmännische Beratung zu Ihren sämtlichen Versicherungsfragen profitieren. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin zum Thema Diensthaftpflichtversicherung.

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