Betriebliche Altersversorgung - beruhigt in die Zukunft blicken

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Lösungen für den Mittelstand
Potsdam

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam – baV – Lösungen für den Mittelstand

Der alte Spruch „Ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter“ hat nach wie vor Bestand. Deren Erfahrung, Know-how, Zuverlässigkeit und Motivation stehen für den Erfolg eines Unternehmens. Eine ausgewogene Personalpolitik ist ein Mosaikstein zur Zufriedenheit von Mitarbeitern. Dabei helfen moderne Versorgungskonzepte wie die betriebliche Altersversorgung (bAV), eine wertvolle Zusatzvorsorge für Ihre Mitarbeiter und gleichzeitig eine Stärkung der Bindung zu Ihrem Unternehmen. Die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam zeigt Ihnen, wie Sie als Unternehmer Ihren Mitarbeitern mit der bAV einen Anreiz verschaffen. Mittlerweile gewinnt die betriebliche Altersversorgung innerhalb der Bevölkerung mit Ihrer attraktiven staatlichen Förderung zunehmend an Bedeutung.

Wettbewerb für mittelständische Unternehmen

Besonders mittelständische Unternehmen stehen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter und in Anbetracht der demografischen Entwicklung vor großen Aufgaben. Oft müssen Standortnachteile durch eine für den Arbeitnehmer ersichtliche Attraktivität als Arbeitgeber ausgeglichen werden. Aus seriösen Studien weiß man, dass Arbeitnehmer nicht nur „sichere“ Arbeitsplätze und Karrieremöglichkeiten bevorzugen, sondern sich auch attraktive Nebenleistungspakete wünschen. Ein großer Aspekt dabei ist die betriebliche Altersversorgung. Die gesetzliche Rente allein wird nicht ausreichen, um den Lebensstandard bei Rentenbezug zu sichern. Eine effiziente Möglichkeit zur ergänzenden Altersvorsorge wäre ein arbeitgeberfinanzierter Pensionsplan oder mindestens eine mischfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Ein guter Arbeitgeber bietet durchdachte Lösungen zur Entgeltumwandlung an. Wir von der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam helfen Ihnen als mittelständisches Unternehmen Ihre Position als attraktiver und zukunftsorientierter Arbeitgeber zu stärken.

Unternehmensinterne Pensionsrückstellungen

Zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung bevorzugen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) traditionelle unternehmensinterne Pensionsrückstellungen. Eine aktuelle Umfrage belegt, dass nur 45 % der KMU spezifisch reservierte Vermögenswerte für die bAV bilden, während 55 % die Pensionszahlungen aus dem operativen Ergebnis bestreiten möchten. Aufgrund der Niedrigzinsphase möchte rund die Hälfte ihre bAV in den kommenden Jahren anpassen. Mittelständler vertrauen traditionell eher auf eine Innenfinanzierung, um die Liquidität im Unternehmen zu behalten. Pensionsverpflichtungen kommt meist keine allzu bedeutende Rolle in der Gesamtbilanz zu. Viele Mittelständler finanzieren nicht fremd, so dass das Bankenrating für sie nicht so wichtig ist. Unternehmen, die über ein spezifisch reserviertes Deckungsvermögen verfügen, konnten ihre Deckungsquoten gegenüber 2015 erhöhen. Knapp die Hälfte verfügen über eine Deckungsquote von mehr als 75 %, während vor zwei Jahren nur knapp ein Viertel eine solche Deckungsquote erreichte.

Pensionszusagen und Niedrigzins

Der Ausbau der Finanzierungsgrundlagen der bAV ist auf zwei Einflussfaktoren zurückzuführen. Bei einer Unternehmensnachfolge wird über die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen neu nachgedacht. Außerdem werden viele bestehende Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen an die aktuellen Niedrigzinsverhältnisse angepasst und somit die Deckungsquote erhöht. Teilweise wird über eine Abschaffung der bAV nachgedacht, was aber aus personalpolitischen Gründen unklug wäre. Viele Mitarbeiter erwarten eine bAV, was durch die Debatte um das Betriebsrentenstärkungsgesetz noch verstärkt werden dürfte. Die Niedrigzinsphase macht unkomplizierte Pensionszusagen möglich, denn beispielsweise kann in eine Direktversicherung investiert werden, die im Alter die Rente auszahlt. Viele Mittelständler haben bereits ihre Pensionszusagen auf solche Modelle umgestellt. Grundsätzlich ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz ein richtiger Schritt für Unternehmen, die noch gar keine bAV anbieten. Allerdings beklagen Unternehmen, die schon lange eine bAV anbieten, dass es in der  bAV-Regulierung noch erhebliche Ungereimtheiten gibt.

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