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AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Vermögenswirksame Leistungen Potsdam

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam
– Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind für Arbeitnehmer gedacht, um sich ein Vermögen aufzubauen. Diese freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers für Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten, die teilweise im Tarifvertrag verankert sind, betragen bis zu 40 Euro im Monat. Sie können zum Beispiel in eine laufende Baufinanzierung, einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder in einen Aktienfondssparplan eingezahlt werden, wenn sie für VL-Sparen geeignet sind. Üblicherweise lässt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bestätigung über einen VL-Vertrag zukommen, der dann den vereinbarten Betrag einzahlt. Ihre AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklärt Ihnen gerne die Zusammenhänge und zeigt Ihnen alle Vorteile auf.

Normalerweise besitzen die Verträge für vermögenswirksame Leistungen eine Laufzeit von sieben Jahren, wovon sechs Jahre eingezahlt werden muss, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Wenn der Vertrag abgelaufen ist, steht Ihnen das Guthaben für Ihre persönlichen Wünsche oder für Ihre Altersvorsorge zur Verfügung. Allerdings müssen Bausparverträge sieben Jahre lang angespart werden. Falls bestimmte Einkommensgrenzen des zu versteuernde Einkommen nicht überschritten werden, erhalten Sie vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage. Besonders Familien mit Kindern können unter Umständen durch die steuerlichen Freibeträge in den Genuss der Zulage kommen. Die exakte Höhe des zu versteuernden Einkommens können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen. Zuschüsse vom Staat gibt es für einen VL-Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder zur Tilgung einer Baufinanzierung.

Das Wichtigste in der Zusammenfassung

  • Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um Zuschüsse vom Arbeitgeber, um ein Vermögen aufzubauen.
  • Der Höchstbetrag beträgt 40 Euro im Monat. Meist im Arbeits- oder Tarifvertrag die Höhe exakt geregelt.
  • Sie können zwischen verschiedenen Anlageformen wählen. Klassiker sind Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne und die Tilgung Ihrer Baufinanzierung.
  • Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sie vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage. Bei einem Bausparvertrag kommt eventuell noch die  Wohnungsbauprämie hinzu.
  • Falls der Arbeitgeber weniger als 40 Euro zahlt, ist es eventuell lohnenswert den  Sparbeitrag privat aufzustocken, um die Förderung zu erhalten. Der Sparbetrag kommt frühestens nach sieben Jahren zur Auszahlung und staatliche Prämien erhalten Sie erst am Ende der Laufzeit.

So ist die Vorgehensweise

  • Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob vermögenswirksame Leistungen laut Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind.
  • Überprüfen Sie genau anhand Ihres letzten Steuerbescheids, ob Sie Ihr Einkommen zur Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie berechtigt.
  • Suchen Sie sich die passende Anlageform aus: Tilgung eines Teils der privaten Baufinanzierung, Bausparvertrag, Fondssparplan oder Banksparplan.

Die Förderungen im Überblick

  • Mit Ihrem Gehalt können Sie gezielt ein Vermögen aufbauen und der Staat zahlt bis zu 20 % zu Ihrer eigenen Sparleistung hinzu.
  • Je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag sind bis zu 480 Euro VL vom Arbeitgeber möglich.
  • Das Finanzamt zahlt 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 Euro pro Jahr auf die VL dazu.
  • Im Rahmen der VL sind 20 % jährliche Förderung auf ein Beteiligungssparen möglich, allerdings auf VL-Aktiensparen nur max. 400 Euro pro Jahr.
  • Vom Finanzamt erhalten Sie 8,8 % Wohnungsbauprämie auf die förderfähige jährliche Sparleistung eines Bausparvertrags, die bei Ledigen 512 Euro und bei Verheirateten 1024 Euro beträgt.
  • Die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) zur Erlangung der Arbeitnehmersparzulage liegen bei einem Bausparvertrag bei 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Verheiratete. Bei einem Beteiligungssparen (VL-Fonds) beträgt die Grenze 20000 Euro für Ledige und 40000 Euro für Verheiratete. Eine siebenjährige steuerliche Bindefrist muss beachtet werden.



Um in den Genuss einer Wohnungsbauprämie zu gelangen, darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 25.600 EUR und bei Verheirateten 51.200 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass der Begünstigte steuerpflichtig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben muss, bzw. im Sparjahr das 16. Lebensjahr vollendet. Vollwaisen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Folgende Anlageformen können für VL verwendet werden

  • Banksparplan
  • Bausparvertrag oder dessen Tilgung
  • betriebliche Altersversorgung
  • Aktienfondssparplan (VL-spezifische Fonds)
  • kapitalbildende Lebensversicherung

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