Altersvorsorge für Pflegeeltern nach § 39 SGB VIII
Heute kümmern Sie sich um andere – wir kümmern uns um Ihre Zukunft. Mit der maßgeschneiderten Pflegeelternrente sichern Sie sich eine zusätzliche Altersvorsorge – und das zum halben Preis.
Hälftiger Zuschuss vom Jugendamt – gesetzlich geregelt
Nach § 39 SGB VIII haben Pflegeeltern Anspruch auf einen hälftigen Zuschuss zur Altersvorsorge durch das Jugendamt.
Das bedeutet für Sie:
Sie zahlen nur 50 % Ihres Vorsorgebeitrags – die andere Hälfte übernimmt Ihr Kostenträger.
Viele Jugendämter orientieren sich an den Empfehlungen des Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V..
Dieser empfiehlt einen Betrag von 56 € monatlich pro Pflegekind (Stand 2026), sofern Sie denselben Betrag selbst aufwenden.
Warum die Pflegeelternrente eine echte Chance ist
Viele Pflegeeltern reduzieren ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung. Dadurch entstehen häufig Lücken in der gesetzlichen Rente.
Die geförderte Altersvorsorge bietet Ihnen:
Wichtig:
Die geförderte Altersvorsorge muss als Rente ausgezahlt werden und darf während der Ansparzeit nicht beliehen, ausgezahlt oder abgetreten werden. Genau darauf ist unsere Lösung abgestimmt – rechtssicher und anerkannt.
So einfach kommen Sie zu Ihrer Pflegeelternrente
Jetzt Zukunft sichern – mit kommunaler Unterstützung
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge gezielt auszubauen – mit finanzieller Beteiligung des Jugendamtes.
Vereinbaren Sie jetzt direkt einen Beratungstermin zum Thema „Altersvorsorge für Pflegeeltern“. Persönlich. Verständlich. Unverbindlich.
Ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg zu einer sicheren Zukunft zu begleiten.
Roßstr. 15
16928 Pritzwalk
Nach Vereinbarung
09:00 bis 12:00
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