Unfallversicherung für Pflegeeltern nach § 39 SGB VIII
Sicherheit, wenn Sie sie am meisten brauchen – und das kostenfrei.
Als Pflegeeltern leisten Sie jeden Tag Enormes. Doch was passiert, wenn Sie oder Ihr Partner selbst durch einen Unfall ausfallen?
Genau hier greift die Unfallversicherung für Pflegeeltern nach § 39 SGB VIII – und das Beste: Die Beiträge werden vom Jugendamt erstattet.
Warum diese Absicherung so wichtig ist
Ein schwerer Unfall kann Ihr Leben von heute auf morgen verändern. Besonders finanziell kann eine dauerhafte Einschränkung zur Herausforderung werden.
Unsere speziell ausgehandelte Rahmenvereinbarung konzentriert sich auf das Wesentliche:
Nach § 39 SGB VIII sind nachgewiesene Beiträge zur Unfallversicherung als Teil des Unterhalts zu erstatten.
Der empfohlene Erstattungsbetrag liegt aktuell bei bis zu 199,67 € pro betreuendem Pflegeelternteil jährlich (Stand 2026). Viele Kommunen orientieren sich an dieser Empfehlung.
So einfach funktioniert es
Jetzt absichern – kostenfrei & unverbindlich
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie hoch Ihre individuelle Absicherung sein kann.
Vereinbaren Sie jetzt direkt einen Beratungstermin zum Thema „Unfallversicherung für Pflegeeltern“.
Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen.
Roßstr. 15
16928 Pritzwalk
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