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AXA Heidemann & Oeser oHG in Berlin Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit ruhigem Gewissen in die Zukunft schauen – Betriebliche Altersvorsorge

Leider kann in der heutigen Zeit niemand mehr die Auszahlung einer staatlichen Rente im Alter garantieren. Der demographische Wandel ist dabei nur eine Ursache für immer weiter steigende Altersarmut. Daher ist es wichtig, andere Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung zu finden, denn niemand möchte sich im wohlverdienten Ruhestand in seinen Lebensstandards einschränken müssen. Außerdem sollte man auch an eine ausreichende Absicherung im Falle einer vorzeitigen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit denken. Beides sind Gründe, weshalb die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, immer mehr an Bedeutung gewinnt.
  
Die betriebliche Altersvorsorge bringt viele Vorteile mit sich. In einem persönlichen Gespräch in unserer AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin erläutern wir Ihnen diese gern ganz genau. Die wichtigsten Merkmale haben wir einmal kurz für Sie zusammengefasst:

  • bemerkenswerte Steuerentlastung verbunden mit zusätzlichen Einsparungen bei den Sozialabgaben
  • im Falle eines Ausscheidens aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis gelten einfache Fortsetzungsmöglichkeiten
  • Beitragsbegleichung ist flexibel gestaltbar, ebenso Rentenbeginn und Kapitalwahlrecht

Bei AXA finden Sie stets die passenden Möglichkeiten zur Versicherung und Versorgung für den Ruhestand! Das am 01.01.2018 eingeführte Betriebsrentenstärkungsgesetz gestaltet die bAV 2018 für Mitarbeiter und Unternehmen noch attraktiver – und sorgt somit für zufriedene Mitarbeiter!

Fördermaßnahmen für mehr Attraktivität betrieblicher Altersvorsorge

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz dient in erster Linie dazu, einen Anreiz zur Investition in die Altersvorsorge zu schaffen. Die betriebliche Altersvorsorge kann durch das neue Gesetz künftig noch weiter gestärkt und die Versorgung der Mitarbeiter dadurch ebenfalls besser ausgebaut werden.
  
Im Rahmen der Direktversicherung ergeben sich durch den sogenannten bAV-Förderbetrag für den Arbeitgeber staatliche Förderungen von 30%. Voraussetzung hierfür ist eine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge für Mitarbeiter mit einem monatlichen Festgehalt von bis zu 2.200 € Brutto. Die Nutzung von Riester-Förderungen erhält durch das neue Gesetz ebenfalls mehr Attraktivität: im Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen fallen künftig keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr an für diese Leistungen.
  
Sofern Arbeitnehmer die bAV selber finanzieren, der Arbeitgeber also durch eine Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart, werden ab 2019 neue Verpflichtungen für den Arbeitgeber eintreten. Bei Neuabschlüssen von Arbeitsverträgen ab 2019 fällt eine Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15% an. Für bereits bestehende Arbeitsverträge gilt diese Regelung ab 2022. Auch für Fach- und Führungskräfte mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ergeben sich positive Neuerungen. Für sie erhöhen sich die Beiträge für den steuerfreien Förderrahmen von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG

Wir, die AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin, empfehlen Ihnen, Ihren Arbeitgeber auf das Thema betriebliche Altersvorsorge gezielt anzusprechen. Häufig sind Arbeitgeber sehr offen dafür und beteiligen sich gern. Bei AXA finden Sie für alle Mitarbeiter und Gehaltsklassen das passende Versorgungsmodell. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater und besuchen uns in unseren Räumlichkeiten in Berlin Mitte! In einem persönlichen Gespräch führen wir Vergleichsberechnungen durch und helfen Ihnen, die besten Lösungen für Ihre Mitarbeiter zu finden!

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