Die AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin – Drohnenversicherung

Der technische Trend der Drohnen ist auch in Deutschland angesagt. Hobbypiloten lassen in ihrer Freizeit Drohnen über das Land fliegen oder Fotografen machen mit ihren Drohnen faszinierende Aufnahmen von der schönen Landschaft. Sogar als Sportart (FPV-Race) wird die Technik eingesetzt. Inzwischen setzen auch immer mehr Firmen Drohnen ein. Professionelle Filmemacher erschaffen mithilfe des Einsatzes von Drohnen hervorragende Aufnahmen, die den Zuschauern ganz neue Blickwinkel ermöglichen. Mithilfe von Drohnen können zum Beispiel auch große Gegenstände oder Flächen vermessen werden. Für das Steuern von Drohnen benötigt man ausreichend Erfahrung und insbesondere Feingefühl. Bei Drohnenabstürzen kann es sehr schnell zu teuren Schäden kommen, da beispielsweise Personen verletzt oder Gegenstände zerstört werden können. Aus dem Grund sind Drohnenbesitzer dazu verpflichtet eine Drohnenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Schützen Sie sich mit der AXA Drohnenversicherung vor Schadensansprüchen Dritter.

Die perfekte Absicherung von Drohnen

Manche Drohnenpiloten gehen davon aus, dass ihre private Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die durch ihre Drohnen Zustandekommen. Die Privathaftpflicht deckt jedoch ausschließlich Schäden ab, die durch Spielzeugdrohnen entstehen. Leider ist auf dem Technikmarkt nicht exakt festgehalten, welche Drohne nicht mehr als Spielzeug gilt. Aufgrund dessen raten wir von der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin jedem Drohnenpiloten mit einer Drohnenversicherung vorzusorgen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Falls Sie selbst Besitzer einer Drohne sind, wurden Sie ganz bestimmt schon über sämtliche Regularien für die Geräte konfrontiert. Da in Deutschland immer mehr Drohnen den Flugverkehrsraum gefährden, wurden die Auflagen verschärft:

  • Kennzeichnungspflicht: An Drohnen, die mehr als 0,25 Kilogramm wiegen, müssen Plaketten mit Namen und Adresse des Besitzers angebracht werden
  • Erlaubnispflicht: Drohnen, die mehr als 5 Kilogramm wiegen, benötigen eine Erlaubnis von der Landesflugbehörde
  • Kenntnisnachweis: Für das Fliegen mit Drohnen ab 2 Kilogramm müssen spezielle Flugkenntnisse nachgewiesen werden
  • Flughöhe ab 100 Meter: Für Flüge mit Drohnen über 100 Meter, muss eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegen
  • Flugverbot: Drohnen dürfen nicht über Wohngrundstücken, Flughäfen, Menschenansammlungen, Industrieanlagen und Naturschutzgebieten geflogen werden

Optionen, um die Drohne optimal abzusichern

Die passende Absicherung für Drohnen ist davon abhängig, ob sie privat oder gewerblich eingesetzt wird. Die private Nutzung: In der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung der AXA ist eine Absicherung für den Einsatz von Drohnen enthalten. Wenn die Drohne mit einem Maximalgewicht von bis zu 5 Kilogramm privat genutzt wird, sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 20 Millionen Euro weltweit abgesichert. Die gewerbliche Nutzung: Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA kann die Drohne als Zusatzbaustein mit abgesichert werden. Dann ist die Drohne bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm, inklusive Kamera, abgesichert. Die Versicherungssumme liegt bei 1 Millionen Euro und ist in ganz Europa gültig.

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AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG

Wir von der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin informieren Sie als Drohnenbesitzer jederzeit gerne rund um die Drohnenversicherungen der AXA. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, damit wir einen unverbindlichen Termin miteinander vereinbaren können. 

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