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junge Frau hat einen Hund auf dem Arm

Tierhalterhaftpflichtversicherung von AXA Tierhalterhaftpflicht:
Schutz für Pferde und Hunde

  • Deckungssumme bis zu 30 Millionen Euro
  • monatlich kündbar
  • Forderungsausfalldeckung inklusive
  • für Hunde - & Pferdebesitzer:innen bereits ab 60,34 Euro im Jahr

Warum ist eine Tierhalterhaftpflicht wichtig?

Die Tierhalterhaftpflicht greift bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Ihr Tier gegenüber Dritten anrichtet. Denn Sie haften als Halter:in  z. B. für medizinische Kosten, Schmerzensgeldforderungen und andere finanzielle Folgen, die Ihr Vierbeiner verursacht. 
 
Übernimmt das nicht auch die Privathaftpflicht? Leider nein. Eine private Haftpflicht greift bei Schäden, die Sie oder Ihre Familie verursachen (mitversichert sind auch Kleintiere) – Hunde und Pferde sind hingegen ausgenommen. Daher ist es so wichtig, dass Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Ein weißes Pferd schnuppert an den Haaren seiner lachenden Besitzerin.

Unsere wichtigsten Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung in der Übersicht

Hundehaftpflicht

Pferdehaftpflicht

Deckungssumme bis 30 Millionen Euro

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  • Mietsachschäden
  • Teilnahme an Hundeschule
  • Welpen mitversichert
  • Forderungsausfalldeckung
  • vorübergehende Auslandsaufenthalte
  • Therapiehunde versicherbar
  • Schäden durch tierische Ausscheidungen

Deckungssumme bis 30 Millionen Euro

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  • Fohlen mitversichert
  • Forderungsausfalldeckung
  • vorübergehende Auslandsaufenthalte
  • Schäden durch tierische Ausscheidungen
ein Hund und ein Pferd stehen nebeneinander auf einer Weide

Welchen Schutz bietet eine Tierhalterhaftpflicht?

  • Sach-, Vermögens- und Personenschäden
    Wenn Sie für einen Schaden haften, übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung etwaige finanzielle Schäden bis zur Deckungssumme. Dies umfasst die Begleichung von Schäden nach anerkanntem Anspruch, während gleichzeitig unberechtigte Forderungen abgewehrt werden, notfalls auch vor Gericht.
  • Mietsachschäden
    Hat Ihr Hund einen Schaden in einer gemieteten Immobilie verursacht, kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung für diesen auf. Dies gilt jedoch nur, wenn dieser auf nicht normalen Gebrauch, Abnutzungserscheinungen oder unverhältnismäßige Nutzung zurückzuführen ist.
  • Schutz im Ausland
    Wenn Sie sich zeitweise mit Ihrem Vierbeiner im Ausland aufhalten, bietet die Tierhalterhaftpflicht weltweiten Schutz – und das für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Wichtig dabei ist nur, dass es sich um keinen dauerhaften Aufenthalt handelt, wie es beispielsweise bei einer Auswanderung der Fall wäre.
  • Deckakt
    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung greift auch, wenn Ihr Tier unabsichtlich oder absichtlich einen Deckakt vollzieht, und dies zu Schäden bei Dritten führt.
  • Forderungsausfalldeckung
    Sollten Sie einen Schaden durch Dritte erleiden, deckt die AXA diesen unter Umständen auch. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Verursacher oder die Verursacherin wegen einer Zahlungsunfähigkeit die Schadensersatzansprüche nicht begleichen kann.

Wo ist die Tierhalterhaftpflicht eine gesetzliche Pflichtversicherung?

  • Pferdebesitzer:innen:
    Als Pferdebesitzer:in sind Sie von der Versicherungspflicht in Deutschland ausgenommen. Dennoch ist der Abschluss ratsam! Sollte Ihr Pferd beispielsweise bei einem Ausritt austreten und eine andere Person verletzen, stehen Sie ohne Tierhalterhaftpflicht finanziell für den Schaden gerade.
  • Hundebesitzer:innen allgemein:
    In den folgenden Bundesländern besteht eine allgemeine Versicherungspflicht: Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • Hundebesitzer:innen bestimmter Hunderassen (bspw. als gefährlich eingestufte Hunde ab dem 6. Monat):
    Versicherungspflicht besteht in: Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen.
  • Auslandsreisen:
    Sie beabsichtigen gemeinsam Katze, Hund und Tier im Auto  zu verreisen? Dann sollten Sie vor der Einreise einen Blick in die jeweiligen Einreisebestimmungen werfen. Denn unter Umständen gehört die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Zielland zu den Pflichtversicherungen.

Was decken Tierversicherungen gegen Haftpflichtschäden nicht ab?

  • Tiere in gewerblicher oder landwirtschaftlicher Haltung, die durch eine spezielle Haftpflichtversicherung für gewerbliche Tierhalter abgesichert sind
  • vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle
  • Beschädigungen durch im Ausland gehaltene Tiere
  • Wenn das Tier Schäden bei Ihnen oder bei Angehörigen verursacht, die in Ihrem Haushalt leben

Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht

Wie viel kostet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Es gibt keinen Pauschalpreis. Die Tierhalterhaftpflicht setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Dazu gehören neben der Selbstbeteiligung auch:

  • Hund:
    Rasse und vorherige Haftpflichtschäden (vergangene 5 Jahre)
  • Pferd:
    Nur Anzahl der Pferde und vorherige Haftpflichtschäden (vergangene 5 Jahre)

Kommt die Tierhalterhaftpflicht für Schäden an meinen Gegenständen auf?

Nein. Grundsätzlich tritt dieser Versicherungsschutz nur für Schäden ein, die Ihr Pferd oder Hund bei Dritten verursacht. Reißt Ihr Vierbeiner beispielsweise zu Hause beim Toben die Blumenvase um, stehen Sie für den finanziellen Schaden selbst ein.

Was ist unter dem Begriff Forderungsausfalldeckung zu verstehen?

Die Forderungsausfalldeckung stellt eine wertvolle Erweiterung der Versicherung dar. Diese Zusatzoption tritt in Kraft, falls eine dritte Person dem Versicherten einen Schaden zufügt, jedoch aus finanziellen Gründen nicht für den entstandenen Schaden aufkommen kann. Hierbei übernimmt das Versicherungsunternehmen die Regulierung des Schadens, der ansonsten ungedeckt bliebe. Bei AXA ist diese Leistung inklusive!

Greift die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?

Mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung von AXA sind Sie für bis zu 5 Jahre auch im Ausland auf der sicheren Seite! Sollte Ihr versicherter Vierbeiner während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden verursachen, greift die Versicherung genauso wie im Inland. Wichtig! Der Auslandsaufenthalt darf nicht auf Dauer ausgelegt sein, was beispielsweise bei einer Auswanderung der Fall wäre.

Ist diese Tierversicherung mit einer Tierkrankenversicherung gleichzusetzen?

Nein. Die Tierhalterhaftpflicht ist eine Tierversicherung, die keinesfalls mit einer Krankenversicherung für Tiere gleichzusetzen ist. Während die Tierhalterhaftpflicht für etwaige durch Ihr Tier verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden an Dritten aufkommt, zahlt die Tierkrankenversicherung Tierarztkosten und Operationen für Ihren eigen Liebling. Hier gibt es eine spezielle Katzenkrankenversicherung, Hundekrankenversicherung oder auch die Pferdekrankenversicherung, um Kosten beim Tierarzt abzufedern.

Gilt die Tierhaftpflichtversicherung auch für kleine Haustiere?

Diese Tierversicherung greift ausschließlich bei Schäden, die durch größere Tiere wie Pferde oder Hunde entstehen. Kleintiere wie Katzen, Hamster, Wellensittiche & Co. sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

Ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung in Deutschland verpflichtend?

Eine grundsätzliche Versicherungspflicht besteht in Deutschland nicht, jedoch ist der Abschluss für Tierhalter:innen empfehlenswert. Als Pferdebesitzer:in steht es Ihnen beispielsweise frei, ob Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen.
 
Für Hundehalter:innen sieht die Welt hingegen anders aus. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, gehört die Hundehaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung. Das einzige Bundesland, das gänzlich von einer solchen Versicherung absieht, ist Mecklenburg-Vorpommern! In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, während etwa in Nordrhein-Westfalen nur gefährlich eingestufte Hunderassen eine Versicherung benötigen.

Kann ich die Haftpflicht für Tierhalter steuerlich absetzen?

Grundsätzlich können Sie in Deutschland Haftpflichtversicherungen jeglicher Art von der Steuer absetzen. Als Tierhhalter:in haben Sie diesen Vorteil auch. Tragen Sie bei der nächsten Steuererklärung einfach die Ausgaben der Tierhalterhaftpflichtversicherung in die Spalte der Sonderausgaben mit ein.

Diese weiteren Versicherungen können für Sie sinnvoll sein

Hundehaftpflichtversicherung

Sichert Sie finanziell ab, wenn durch ihren Hund jemand anderes geschädigt wird.

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Private Haftpflichtversicherung

Schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr kleines Haustier oder Ihre eigene Unachtsamkeit jemand anderem ein Schaden entsteht.

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Tritt ein, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche gegenüber anderen durchzusetzen – von der anwaltlichen Beratung bis zur Auseinandersetzung vor Gericht.

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