AXA Cottbus Tänzer & Tänzer oHG | Oldtimer-Versicherung

AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Oldtimer-Versicherung

AXA Cottbus Tänzer & Tänzer oHG | Oldtimer-Versicherung

Die perfekte Versicherung für Ihren Oldtimer – weil er mehr als nur ein Auto ist

Oldtimer gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen, von den verschiedensten Herstellern, teilweise von Marken, die man auf dem modernen Automarkt schon lange nicht mehr findet und aus ganz unterschiedlichen Epochen des Fahrzeugbaus. Doch was all diese Fahrzeuge gemeinsam haben, ist ihre einzigartige Ausstrahlung, ihr Charakter und ihr Charme, der die Herzen wahrer Autoliebhaber höherschlagen lässt. Natürlich sind nicht wenige dieser Modelle, die Sie pflegen und hegen wie ein rohes Ei, auch aus materieller Sicht viel Wert. Kaum zu beziffern ist allerdings in der Regel der ideelle Wert, den ein solcher Oldtimer für seinen Besitzer hat. Vor allem, wenn Sie selbst an Ihrem Oldtimer basteln und immer wieder bemüht sind, Ihren Oldtimer weiter gut in Schuss zu halten, hat sich oftmals eine enge Bindung zwischen dem Fahrzeug und dem Besitzer entwickelt, steckt doch oftmals viel sogenanntes Herzblut in Ihrem Oldtimer. Grund genug, sich um die bestmögliche Versicherung für Ihr Lieblingsstück zu kümmern, mit der Oldtimerversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.

Das können Sie von der Oldtimer-Versicherung der AXA erwarten

  • Versicherungsschutz für alle Zulassungsarten
  • Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung
  • Spezieller PKW-Schutzbrief für Oldtimer und Youngtimer
  • Perfektes Preis-Leistungs-Verhältnis – bester Service zu niedrigen Preisen

Die Oldtimer-Versicherung – eine besondere Versicherung für ganz besondere Fahrzeuge
Es gibt eine Versicherung für sogenannte Youngtimer und Oldtimer. Ein Oldtimer ist dabei ein Fahrzeug, das ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Die Oldtimer-Versicherung der AXA kann für Fahrzeuge abgeschlossen werden, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Erstzulassung muss vor dem 31.12.1979 (zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 gelten Fahrzeuge noch als Youngtimer)
  • Ein guter Erhaltenszustand muss ebenso gewährleistet sein, wie das Erhalten des weitgehenden Originalzustandes des Fahrzeuges
  • Es darf nur eine geringe jährliche Fahrleistung (nicht mehr als 8.000 Kilometer) vorliegen
  • Es muss sich um einen Zweitwagen handeln (ein Erstfahrzeug für den täglichen Stadtverkehr oder andere Fahrten muss vorhanden sein)
  • Bei dem Oldtimer muss es sich um ein Garagenfahrzeug handeln, das heißt, dass Fahrzeug muss in der Regel in einer Garage abgestellt sein
  • Die Nutzung des versicherten Fahrzeuges ist nur für Personen über 23 Jahre gestattet
  • Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen identisch sein

Was es noch zu beachten gibt

Es gibt eine ganze Reihe von Ausschlussgründen, wegen denen ein Fahrzeug nicht über die AXA Oldtimer-Versicherung abgesichert werden kann. Auch muss bei Fahrzeugen ab einem Wert von mehr als 25.000 € ein entsprechendes Wertgutachten vorgelegt werden. Ihr Vorteil dabei – der hier einmal ermittelte Wert ist immer auch Grundlage der Erstattung im Versicherungsfall. Wer einen Oldtimer sein Eigen nennt, sollte auf jeden Fall dafür sorgen, dass das Fahrzeug entsprechend Typgerecht abgesichert ist. Unsere Mitarbeiter von der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gern beratend zur Seite, wenn es darum geht herauszufinden, ob die Oldtimer-Versicherung der AXA die passende Versicherung für Ihr Sammlerstück ist.

Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick

Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1994

Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden

Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1994 erstmalig zugelassen wurden

Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit

Deckungssumme

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Schutzbriefleistungen

Zubuchbar

Zubuchbar

Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto

Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse

Grobe Fahrlässigkeit

Fahrzeug- und Zubehörteile

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Schäden durch Schneelawinen

Schäden durch Marderbiss

Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker

Vorsorgeversicherung

Vandalismus

Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet

Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges

Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren

Versicherungsschutz auf der Fähre

Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden

Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung

Erweiterte Deckung für Gespanne

Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)

Vorsorgeversicherung

Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)

Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall

Folgeschäden durch Marderbiss

Schutz vor unerwarteten Risiken

Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges

Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall

Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon

Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Kosten für Krankenbesuch

Besorgung von Vignetten

Warum keine Pannenhilfe?

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

Unsert Tipp

Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes
genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.

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