Mit der Drohnenversicherung der AXA unbeschwert in die Lüfte abheben

Warum brauchen Sie eine Drohnenversicherung?

Drohnen sind heute beliebter denn je. Von dem Nischendasein, das Modellflieger und Modellhelikopter in den 90er Jahren in Deutschland fristeten, sind sie heute weit entfernt. Drohnen der neuesten Generation sind eine Mischung aus technisch hochentwickelten unbemannten Fluggeräten und Spielzeugen für Erwachsene. Mit einer entsprechenden Videodrohne können Sie traumhafte Luftaufnahmen machen. Das Problem dabei: Jeder kann eine Drohne fliegen. Je nach Größe und Gewicht der Drohne, ist das Fliegen überall und zu jederzeit ohne weitere Einschränkungen erlaubt.

Doch auch Drohnen sind Fluggeräte. Kommt es einmal zu einem Absturz, können Gegenstände und Personen, die von der Drohne getroffen werden, schwer beschädigt oder verletzt werden. In diesem Fall haften Sie als Drohnenpilot mit Ihrem kompletten Vermögen. Dazu kommt, dass eine Drohnenversicherung unter gewissen Umständen sogar gesetzlich verpflichtend ist. Gern informieren unsere Experten der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg Sie umfassend zu allen Themen rund um die Drohnenversicherung der AXA.

Die Absicherung von Drohnen ist inzwischen Pflicht in Deutschland

Wer mehr als nur eine kleine Mini oder gar eine Micro Drohne durch die Lüfte lenkt, ist heute verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsnachweis beibringen zu können. Das hat gute Gründe. Denn die Zahl der unbemannten Flugobjekte oder Drohnen im deutschen Luftraum nimmt immer mehr zu. Mit dem 01.10.2017 traten die Regelungen der neuen Drohnenverordnung in Kraft. Hiernach ist der Drohnenflug in Deutschland deutlich stärker reguliert worden als vorher. Die wichtigsten Punkte für Sie als Drohnenpiloten, haben wir hier einmal kurz für Sie zusammengefasst.

In diesen Bereichen finden Sie Drohnen heute im Alltag

Die Zahl der Drohnen im privaten Bereich wächst im Moment von Jahr zu Jahr. Aus diesem Grund wurden unlängst die gesetzlichen Regularien zum Thema Drohnenflug erheblich verschärft. Auch um Einflugschneisen von Flughäfen, Großveranstaltungen und andere mögliche Ziele von kriminellen Aktivitäten zu schützen. Aber eben auch, um den immer mehr zunehmenden unbemannten Flugverkehr im deutschen Luftraum entsprechend zu regulieren. Dabei können Drohnen heute schon immer mehr. Sie kommen schon lange nicht mehr nur als Hobbyflugzeuge von Technikliebhabern zum Einsatz.

Drohnen werden in der Landwirtschaft benutzt, um die Bodenbeschaffenheit beispielsweise mit hochauflösenden Kameras zu untersuchen. Auch in der Industrie setzt man Drohnen ein, um an verwinkelte Stellen in großer Höhe zu kommen – beispielsweise wenn Inspektionen fällig werden. Selbst für die Auslieferung von Paketen oder den Transport von Werkzeugen werden Drohnen schon eingesetzt. Ein weiteres breites Einsatzgebiet von Drohnen ist der Bereich Film und Fotografie. Dank hervorragender Kamers können Sie rasante Flugaufnahmen und tolle Luftaufnahmen von Landschaften, Tieren und Gebäuden machen.

Bezüglich des Fotografierens von Menschen gibt es natürlich Beschränkungen – aber auch in der freien Natur kommen Fotoliebhaber mit einer guten Drohne voll auf ihre Kosten. Inzwischen sind, so schätzt die Deutsche Luftfahrtbehörde, mehr als 600.000 Drohnen in Deutschland in der Luft. Da ist es nicht immer ganz einfach, unbeschwert zu fliegen. Dank neuester Technologie in vielen Drohnen, werden Kollisionen so weit wie möglich vermieden – doch jede Technik kann auch mal Fehler machen.

Das können Sie von unserer Drohnenversicherung erwarten

Wer Drohnen im privaten Umfeld fliegt, tut dies Hobbymäßig. Da möchte man natürlich keinen unnötig hohen Summen für eine Versicherung ausgeben. Zumal in den meisten Fällen bei einem Flug auf offenem Feld, über einen schönen Waldstück oder über einem sanft dahinfließenden Fluss oder Bach ohnehin keine Schäden entstehen. Das Problem dabei ist, dass im Fall eines tatsächlichen Schadens, dieser schnell sehr teuer werden kann. Dazu kommen die gesetzlichen Regelungen, die eine Drohnenversicherung teilweise vorschreiben. Von Ihrer Drohnenversicherung der AXA können Sie dabei die folgenden Dinge erwarten:

  • Wir bieten Ihnen sicheren Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Drohnenversicherung als preiswerten Haftpflichtbaustein zu wählen oder auf eine maßgeschneiderte Einzelpolice zurückzugreifen

Sie brauchen weitere Informationen rund um das Thema Drohnenversicherung? Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg hier beratend zur Seite.

Die neue Drohnenverordnung – das Wichtigste im Überblick

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden
  • Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
  • Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde
  • Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen

Prüfen Sie das Vorhandensein des notwendigen Versicherungsschutzes

Normalerweise ist jeder Drohnenflug – egal mit welcher Drohne und wie groß Ihr Fluggerät wirklich ist, versicherungspflichtig. Allerdings gilt, dass in den meisten klassischen Haftpflichtversicherungen der Drohnenflug mit Spielzeugdrohnen mitversichert ist. Bleibt die Frage, bis zu welcher Größe eine Drohne noch als Spielzeugdrohne gilt. Dies sollten Sie vor dem ersten Flug mit Ihrer Drohne mit Ihrer Versicherung unbedingt klären. Sollte Ihre Drohne in einer Größenordnung liegen, die nicht mehr von Seiten der normalen Haftpflichtversicherung abgedeckt wird, sollten Sie noch vor dem ersten Start mit Ihrer Drohne eine Drohnenversicherung abschließen.

Andernfalls laufen Sie Gefahr auf möglicherweise entstehenden Schadensersatzforderungen sitzen zu bleiben und dazu auch noch Ärger mit dem Gesetz zu bekommen. Die AXA gehört zu den wenigen Versicherern, die Ihnen sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Gebrauch von Drohnen umfassende und qualitativ hochwertige Versicherungslösungen anbieten, die weit über die Leistungen Ihrer klassischen Haftpflichtversicherung für Spielzeugdrohnen hinausgehen. Unsere Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg beraten Sie gern zu diesem Thema.

Zwei Versicherungslösungen – für jeden das Passende dabei

Bei der Gestaltung der Drohnenversicherung haben wir zwei verschiedene Bereiche abgedeckt und bieten Ihnen für beide einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen eines Haftungsfalls.

Die Privathaftpflichtversicherung für private Piloten

Diese ist in der Grunddeckung Ihrer Privathaftpflichtversicherung der AXA automatisch enthalten. Dabei gilt ein weltweiter Schutz mit einer Versicherungssumme von 20 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Geeignet ist diese Versicherung für Piloten von Drohnen, die ein Abfluggewicht von 5 kg nicht übersteigen (inklusive Kamera und anderem Zubehör) und deren Nutzung ausschließlich privater Natur ist.

Die Drohnenversicherung als Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung

Diese Drohnenversicherung kann als preiswerter Zusatz zur Betriebshaftpflichtversicherung gewählt werden. Die Versicherungssumme liegt bei 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Die Versicherung gilt Europaweit und eignet sich für Unternehmen und Selbstständige, die Drohnen bis zu einem Maximalgewicht von 5 kg beruflich nutzen.

Wir beraten Sie gern

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Drohnenversicherung? Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin bei Ihren Experten in Sachen Drohnenversicherung – unseren Mitarbeitern der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg.

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