Für jeden Hauseigentümer ist eine Gebäudeversicherung gegen Schäden wie z.B Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel usw. unverzichtbar – das gilt für das private Wohnhaus genauso wie für Ihr Unternehmensgebäude.
AXA erstattet Ihnen auch dann den Neuwert, wenn Sie Ihr Gebäude in veränderter Form wieder aufbauen, sofern der Betriebszweck gleich bleibt.