AXA Plauen Wolfgang Albrecht | Berufsunfähigkeitsversicherung

AXA Wolfgang Albrecht in Plauen Berufsunfähigkeitsversicherung

AXA Plauen Wolfgang Albrecht | Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Alle nach 1960 geborene haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Im Berufsunfähigkeitsfall erhalten Sie nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Ob Sie Anspruch auf die volle – oder halbe Erwerbsminderungsrente erhalten, hängt davon ab, wie viele Stunden Sie am Tag noch arbeiten können:

  • Volle Erwerbsminderungsrente        -> weniger als 3 Stunden
  • Halbe Erwerbsminderungsrente       ->  3 bis 6 Stunden
  • kein Anspruch                              -> 6 Stunden oder mehr

Bei der Feststellung der Ansprüche, zählt nicht, ob der Betreffende tatsächlich arbeitet, sondern nur ob er theoretisch arbeiten könnte.
Ausbildung, Qualifikationen und bisherige Tätigkeiten spielen dabei keine Rolle.


Durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente:

Volle Erwerbsminderungsrente        -> ca. 30% bis 35% des letzten Bruttoeinkommens
Halbe Erwerbsminderungsrente       -> ca. 15% bis 18% des letzten Bruttoeinkommens

Dabei sollte beachtet werden, auch diese Renten werden noch besteuert.

Bei einer halben Erwerbsminderungsrente kann man im Durchschnitt mit 419 Euro gesetzliche Rente pro Monat rechnen (Statistik Deutsche Rentenversicherung Stand: Juni 2012). Das reicht – wenn überhaupt – gerade mal für die Miete.

Fazit: Kranksein macht arm.

Ursachen die zu einer Berufsunfähigkeit führen (Stand 2014)​

AXA Plauen Wolfgang Albrecht | Berufsunfähigkeitsversicherung Ursachen

Mehr als 200.000 Erwerbstätige steigen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Unfälle nicht der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit. In ca. 91% der Fälle werden Menschen aufgrund von Krankheiten berufsunfähig. Auslöser dafür sind über der Hälfte aller Fälle Erkrankungen des Bewegungsapparates und Nervenkrankheiten:
 
Was bietet AXA als Berufsunfähigkeitsvorsorge an:

  • Selbständige Berufsunfähigkeitsvorsorge
    ausschließliches absichern gegen den Einkommensverlust aufgrund einer Berufsunfähigkeit
    - wenn Sie schon für das Alter vorgesorgt haben
    - oder weil Sie die Versorgungen bewusst trennen möchten
  • Berufsunfähigkeitsvorsorge zur RiesterRente ergänzend zu Ihrer staatlich geförderten RiesterRente von AXA
    durch die Kombination erhalten Sie die Berufsunfähigkeitsvorsorge zu besonders günstigen Konditionen
  • Steueroptimierte Berufsunfähigkeitsvorsorge (BUZ zur BasisRente)
    durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für die BasisRente und Berufsunfähigkeitsschutz können Sie sich für einen oft nur geringen Mehraufwand eine zusätzliche Altersrente sichern
  • Berufsunfähigkeitsvorsorge als Zusatzversicherung (BUZ) zur PrivatRente oder zur betrieblichen Altersvorsorge
    Berufsunfähigkeitsvorsorge kann in eine ganzheitliche Versorgungslösung integriert werden
    - in Kombination mit einer Rentenversicherung von AXA
    - oder in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung
  • Schulunfähigkeitsvorsorge
    - Ab dem 8. Lebensjahr ganzheitliche Schul- bzw. Berufsunfähigkeitsvorsorge durchgehend bis zum 65. Lebensjahr möglich
    - Absicherung der Schulunfähigkeit, egal ob durch Unfall oder Krankheit verursacht
    - keine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf z.B. Erwerbsunfähigkeit

    Nach der Schulzeit:
    - aus Schulunfähigkeitsschutz wird voller Berufsunfähigkeitsschutz

Voraussetzungen für die Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung:​

Der Versicherungsnehmer muss zu 50% außerstande sein, seinen zuletzt konkret ausgeübten Beruf (bei Eintritt der BU) nachzugehen.
Axa Mitarbeiter prüfen, ob und in wieweit die Haupttätigkeit und Aufgaben des zuletzt ausgeübten Beruf im Einzelfall durch die nachgewiesenen medizinischen Defizite eingeschränkt werden. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie einen anderen Beruf ausüben könnten. (Verzicht auf abstrakte Verweisung!)

Des Weiteren muss die Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen zu erwarten sein. Diese zeitliche Prognose ist von den behandelnden Ärzten zu stellen und medizinisch nachzuweisen. Können oder wollen Ärzte die zeitliche Berufsunfähigkeit nicht feststellen, reicht es aus, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich mindestens 6 Monate ununterbrochen bestanden hat und der Nachweis hierüber geführt wird. Der Zustand der Berufsunfähigkeit gilt dann von Beginn an.
 
 

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Wir bieten Ihnen genau den Schutz, der zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Wünschen passt.

Berufsunfähigkeitsvorsorge

Ihr Beruf und das damit erzielte Einkommen ist für die meisten Ihrer Wünsche die wirtschaftliche Grundlage. Wir sorgen dafür, dass das auch so bleibt - ganz gleich, was geschieht!

AXA Hauptvertretung Wolfgang Albrecht
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08527 Plauen
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