Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Hinter der gesetzlichen Krankenversicherung steht das sogenannte Solidarsystem. Hier zahlen alle Mitglieder einen prozentualen Teil ihres Einkommens als monatlichen Beitrag ein. Der entsprechende Prozentsatz ist für alle gleich, was auch für die Leistungen der Krankenkasse gilt. Anpassungen, etwa die Mitversicherung besonderer Zusatzbausteine, ist nicht oder nur mit Einschränkungen möglich. Der Gesetzgeber gibt die Leistungen, die die gesetzliche Kasse bezahlt, einseitig vor.
Demgegenüber steht die private Krankenversicherung. Hinter ihr steht das Prinzip der Individualversicherung. Dadurch richtet sich der monatliche Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
Denn in der privaten Krankenversicherung legen Sie die Leistungen selbst fest. Sie stellen sich Ihren individuellen Schutz aus mehreren Bausteinen zusammen und schließen einen entsprechenden Vertrag mit AXA ab. Einseitige Anpassungen des Versicherungsschutzes sind dadurch nicht mehr möglich. Versicherbar sind unter anderem gutverdienende Angestellte, Beamte, Selbstständige sowie Studierende während des Studiums.