Sinn und Zweck einer privaten Haftpflichtversicherung
Grundlage für die Schadenhaftung ist in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Nach einschlägigen Vorschriften haften Sie als Privatperson grundsätzlich für alle Schäden, die Sie anderen Personen zufügen. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht zwischen absichtlich und unabsichtlich herbeigeführten Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Vielmehr ist die Haftung in allen Fällen unbeschränkt, sodass Sie sich im schlimmsten Fall hoch verschulden müssen.
Die Bedeutung einer privaten Haftpflichtversicherung, die entsprechenden Schäden abdeckt, wird vor allem dann deutlich, wenn Personen betroffen sind. Stellen Sie sich vor, Sie sind mit dem Rad in der Innenstadt unterwegs. Aus Unachtsamkeit fahren Sie beim Abbiegen einen Passanten an. Dieser wird leicht verletzt, kann aber für über ein Jahr nicht mehr arbeiten. Da Sie den Schaden verursacht haben, fordert der Geschädigte insgesamt 120.000 Euro Schadensersatz. Darin enthalten sind auch die Behandlungskosten, für die Sie die Krankenversicherung in Regress nimmt.