Ein Arbeitgeberwechsel muss die Betriebliche Altersvorsorge nicht gefährden. Sie lässt sich privat fortführen oder beim neuen Arbeitgeber weiterlaufen lassen, abhängig von Vertrag und Durchführungsweg.
Auch beim Rentenbeginn bleibt Ihnen Spielraum. Variable Rentenbeginn-Optionen und ein Kapitalwahlrecht ermöglichen es, den Übergang in den Ruhestand nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Beachten Sie dabei, dass spätere Leistungen steuerpflichtig sind und Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Diese Faktoren fließen bereits in die Planungsphase mit ein, damit Sie später keine Überraschungen erleben.
Diese Flexibilität macht die Betriebliche Altersvorsorge des AXA Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz zu einem Baustein, der sich über ein ganzes Berufsleben anpasst. Egal ob Sie den Arbeitgeber wechseln, sich selbstständig machen oder in Teilzeit gehen, Ihr aufgebautes Kapital bleibt erhalten.
Auch bei Elternzeit oder längerer Krankheit lässt sich die Betriebliche Altersvorsorge meist ruhend stellen oder reduziert fortführen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung zu Ihrer konkreten Lebensphase passt.