Sinn & Zweck der Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung kann für alle privat genutzten Gebäude abgeschlossen werden, egal ob für Eigentumswohnungen oder Häuser. Hierbei spielt es zunächst keine Rolle, ob Sie das Gebäude selbst nutzen, oder vermieten. Wichtig ist lediglich die ausschließlich private Nutzung, denn sonst muss das Betriebsgebäude mit einer anderen Police versichert werden.
Im Umfang der Wohngebäudeversicherung enthalten ist die gesamte nicht-bewegliche Einrichtung. Das bedeutet beispielsweise Böden, Decken, Einbauküchen oder Badewannen. Nicht versichert dagegen sind bewegliche Gegenstände wie Bilder, Dekoration oder Geschirr. Hierfür gibt es eine separate Inhaltsversicherung.
Ein Beispiel zur Wohngebäudeversicherung: Durch starken Hagel wurden mehrere Ihrer Fenster zerstört und müssen ersetzt werden. Zudem hat es leicht in das Haus geregnet. Es entsteht ein Sachschaden in Höhe von 8.000 Euro, welchen Sie ohne eine Wohngebäudeversicherung aus eigener Tasche hätten zahlen müssen. Dazu übernimmt AXA auch die Kosten für die Beseitigung der Glassplitter rund die Trocknung der nassen Bereiche.