Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung Hesse GmbH in Reutlingen 

Denken Sie an Ihre unternehmerische Haftung

Fehler sind unvermeidlich und nicht vorhersehbar – das gilt für den betrieblichen wie im privaten Bereich. Um im Fall der Fälle nicht vor finanziellen Existenznöten zu stehen, benötigen Selbstständige und Freiberufler eine Berufshaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung Hesse GmbH in Reutlingen. Die Police übernimmt Schadenersatz- und andere Forderungen, die Geschädigte von Ihrem Unternehmen fordern können, und sichert dabei auch Ihre Mitarbeiter ab.

Zielgruppe und Leistungen: Welchen Nutzen hat die Berufshaftpflichtversicherung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wer wann gegen wen einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann. Vereinfacht gesagt haftet dabei jeder für die einem Dritten zugefügten Schäden – das gilt auch für Sie als Unternehmer. Zusätzlich haften Sie für Ihre Mitarbeiter, wenn diese auf Ihre Anweisung hin handeln. Die AXA Berufshaftpflichtversicherung kommt für die Forderungen, die die Gegenseite im Schadenfall hat, auf.
 
Dabei profitieren Sie mit uns unter anderem von diesen Leistungen:

  • Einschluss grober Fahrlässigkeit.
  • Rückwärtsdeckung für bis zu ein Jahr, sofern vorher noch keine Berufshaftpflicht bestand.
  • Mitversicherung von Auslands- und Umweltschäden.
  • Flexible und jederzeit anpassbare Versicherungssummen.
  • Modulares Baustein-System für zusätzliche Flexibilität.

Dank mehrerer Partner können wir bestimmte Gruppen von Freiberuflern, etwa Ärzte, besonders passgenau absichern. Hier arbeiten wir unter anderem mit der Deutschen Ärzteversicherung (DÄV) zusammen.

AXA Reutlingen Hesse GmbH | Berufshaftpflichtversicherung

Diese Schäden deckt eine Berufshaftpflicht ab

Der Grundschutz der AXA Berufshaftpflichtversicherung umfasst die drei „klassischen“ Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Denn vor dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihr Mitarbeiter einen solchen vorsätzlich oder versehentlich verursachen – haften müssen Sie in jedem Fall. Für die Schadenarten gibt es unterschiedliche Definitionen:

  • Sachschäden sind Schäden, bei denen Gegenstände beschädigt werden.
  • Personenschäden entstehen durch die Verletzung eines oder mehreren Menschen.
  • Vermögensschäden kommen durch eine Minderung von Vermögen oder eine verhinderte Vermögensmehrung zustande.

Wir beraten Sie gern

Schäden kann niemand vorhersagen – das gilt auch für ihre Folgen. Zögern Sie daher nicht und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Termin, um mehr über die für Selbstständige unverzichtbare Police, die Berufshaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung Hesse GmbH in Reutlingen, zu erfahren!

AXA Regionalvertretung Hesse GmbH
Karlstr. 41
72764 Reutlingen
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