Diese Schäden deckt eine Berufshaftpflicht ab
Der Grundschutz der AXA Berufshaftpflichtversicherung umfasst die drei „klassischen“ Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Denn vor dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihr Mitarbeiter einen solchen vorsätzlich oder versehentlich verursachen – haften müssen Sie in jedem Fall. Für die Schadenarten gibt es unterschiedliche Definitionen:
- Sachschäden sind Schäden, bei denen Gegenstände beschädigt werden.
- Personenschäden entstehen durch die Verletzung eines oder mehreren Menschen.
- Vermögensschäden kommen durch eine Minderung von Vermögen oder eine verhinderte Vermögensmehrung zustande.