Erhebliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schreibt der Gesetzgeber vor, genauso deren Umfang. Hierbei werden jedoch nur „wirtschaftliche und sinnvolle“ Leistungen übernommen – in vielen Bereichen, etwa der Zahnmedizin, kommt es so zu großen Deckungslücken bei wichtigen Vorsorgeuntersuchungen. Die Beitragsbemessung richtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen des Versicherten, was zu sehr hohen Beiträgen führen kann. In der privaten Krankenversicherung dagegen wird die Beitragssumme anhand des Gesundheitszustandes, des Alters und des Berufs der zu versichernden Person bestimmt.
In Deutschland haben folgende Personen die Möglichkeiten, eine private Krankenversicherung abzuschließen:
- Beamte, Soldaten nach dem aktiven Dienst und Richter
- Selbstständige (Gewerbetreibende und Freiberufler) aller Branchen
- Studierende
- Angestellte mit einem jährlichen Bruttogehalt über 69.300 € (2024)
Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Für jedes Familienmitglied muss also ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Bei AXA profitieren Sie bei Abschluss mehrerer Policen von Sonderkonditionen und Beitragsrabatten.