Die flexible Motorradversicherung der AXA Generalvertretung Andreas Rübsam in Kenzingen

Als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer sind Sie nach den deutschen Gesetzen verpflichtet, mindestens eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Grund sind die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer, die von Kraftfahrzeugen bei Unfällen ausgehen. Mit der Motorradversicherung der AXA Generalvertretung Andreas Rübsam in Kenzingen entscheiden Sie sich hier für einen flexibel anpassbaren Schutz!

Aufbau und Funktionsweise der AXA Motorradversicherung

Die Motorradversicherung von AXA ist in vielen Punkten mit der normalen Autoversicherung (Kfz-Versicherung) vergleichbar. Denn sie besteht aus drei Bausteinen, wobei die Haftpflicht immer gesetzlich vorgeschrieben ist:

  • Die Haftpflicht übernimmt Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Motorrad verursachen. Nicht vom Schutz der Haftpflicht umfasst ist der Eigenschaden, der bei einem Unfall an Ihrem Zweirad entsteht
  • Mit der Teilkasko erweitern Sie den gesetzlichen Grundschutz um Eigenschäden. Zu den versicherten Schadensursachen gehören unter anderem das Wetter, Zusammenstöße mit Tieren und Diebstahl
  • Die Vollkasko leistet zusätzlich auch bei selbst verursachten Unfallschäden. Außerdem erhalten Sie von ihr eine Leistung, wenn Sie Opfer von Fahrerflucht oder Vandalismus werden

Entscheiden Sie sich für die Teilkasko, beinhaltet die Motorradversicherung stets auch die Haftpflicht. Entsprechendes gilt bei der Vollkaskoversicherung, durch die Sie automatisch auch die Teilkasko und eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Beispiel

Sie verursachen beim Ausparken einen Sachschaden. Die Haftpflicht übernimmt die Reparaturkosten des Geschädigten. Haben Sie zusätzlich eine Vollkasko abgeschlossen, reguliert diese den Schaden, der an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden ist.

Welche Faktoren beim Beitrag
für die Motorradversicherung eine Rolle spielen

Auch bei den Beitragsfaktoren gibt es Ähnlichkeiten zur Kfz-Versicherung. Wie viel Sie für Ihre Motorradversicherung zahlen müssen, ergibt sich aus diesen drei Punkten:

  • Erstzulassung Ihres Motorrads
  • Jährliche Fahrleistung
  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Die Schadensfreiheitsklasse gibt an, wie lange Sie bereits unfallfrei unterwegs sind. Fahranfänger steigen in Klasse eins ein. Mit jedem Jahr, in dem kein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wurde, werden Sie in die nächsthöhere SF-Klasse eingestuft und zahlen dadurch weniger Beitrag. Bei der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen, weil Sie hier kein Mitverschulden an der Entstehung von Schäden tragen. Regulierte Schäden führen zu einer Zurückstufung.

Beispiel

Wie im ersten Absatz, Sie entscheiden sich aber dazu, den Eigenschaden selbst zu übernehmen. Eine Herabstufung erfolgt nur in der SF-Klasse der Haftpflicht, Ihre bereits erreichte Vollkasko-SF-Klasse bleibt unverändert.

Wann die Motorradversicherung von AXA leistet

Die Motorradversicherung von AXA übernimmt Schäden, die in den abgeschlossenen Versicherungsschutz fallen. Dabei erbringen wir auch dann die volle Versicherungsleistung, wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig mitverursacht haben (Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit). Keine Leistung erhalten Sie, wenn das Ereignis nicht versichert war oder wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben.

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten mehr über unsere flexible Motorradversicherung erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das erfahrene Team der AXA Generalvertretung Andreas Rübsam in Kenzingen freut sich bereits auf Sie!

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Häufig gestellte Fragen

Ist Zubehör grundsätzlich mitversichert?

Zubehör ist mitversichert, wenn es im Fahrzeugschein eingetragen wurde. Bewegliche Zubehörteile wie Helm und Schutzkleidung fallen nicht unter den Schutz der Motorradversicherung. Gehen diese Gegenstände verloren oder werden sie beschädigt, leistet gegebenenfalls Ihre Hausratversicherung.

 Hat der Abstellort meines Motorrads einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag?

Nein, wo Sie Ihr Motorrad nachts abstellen, hat keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Prämie. Maßgeblich sind lediglich Fahrzeughalter, PS-Zahl und SF-Klasse des Fahrers.

Kann ich meine Motorradversicherung aufs Auto übertragen?

Ja, Ihre in der Motorradversicherung erreichte Schadensfreiheitsklasse kann ohne Einschränkungen auf die Kfz-Versicherung von AXA übertragen werden. Wichtig ist, dass Sie Ihre Autoversicherung ebenfalls bei AXA abschließen.

Ist mein Motorrad auch versichert, wenn ich es vorübergehend abgemeldet habe?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Während Ihr Motorrad nicht angemeldet ist, brauchen Sie keinen Haftpflichtschutz. Bestehende Kaskoversicherungen stellen wir ruhend, sodass Sie sie wieder aktivieren können, sobald Sie mit Ihrem Motorrad unterwegs sein möchten.

Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Privatkunden

Produktübersicht von AXA

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