Das BRSG fördert Geringverdienende in der betrieblichen Altersversorgung (§ 100 EStG). Geringverdienende sind Mitarbeitende mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis 3.186 EUR pro Monat (BBG 2027: 106.200 EUR).
Fördermechanismus:
- Der Arbeitgeber leistet zusätzliche Beiträge zur bAV für Geringverdienende (keine Entgeltumwandlung, sondern echte Arbeitgeberbeiträge).
- Für diese zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge erhält der Arbeitgeber einen steuerlichen Förderbetrag, der über die Lohnsteuer-Anmeldung verrechnet wird.
Förderfähige Beiträge (Beispiel aus Gesetzeseinführung):