Die Rechtsschutzversicherung deckt Rechtskosten ab, die entstehen, wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind. Der genaue Umfang der Deckung hängt vom Vertrag ab, den Sie abgeschlossen haben.
Der private Rechtsschutzversicherung kommt im Falle von Streitigkeiten bei Verträgen, Schadenersatzforderungen und Vertragsproblemen im Alltag auf. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kommt bei Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden, Problemen mit Behörden sowie beim Autokauf und -verkauf ins Spiel.
Die Berufs-Rechtsschutzversicherung kommt bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber (z. B. Kündigungsschutzklagen) in Frage. Der Wohnungs- bzw. Mietrechtsschutz empfiehlt sich bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder dem Nachbarn - wenn es z. B. um Nebenkosten, die Mietkaution oder eine Kündigung geht.
Bei einem versicherten Rechtsstreit übernimmt die Versicherung in Hamburg bis zur vereinbarten Summe in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Gutachter sowie - eventuell - Reisekosten zum Gericht. Darüber hinaus werden ggf. Kosten für die telefonische anwaltliche Erstberatung übernommen. Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss oder während einer Wartezeit beginnen, sind nicht abgedeckt.