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Wenn das Vertrauen in den Tresor Risse bekommt – wie Sie Ihre Wertsachen clever absichern!

Geöffnete Schließfachanlage aus Edelstahl mit nummerierten Fächern. Ein Fach mit der Nummer 2359 ist ausgezogen und zeigt eine graue Schublade mit Griff, während die umliegenden Fächer geschlossen sind.

Bankeinbrüche in Deutschland – das klingt nach einem guten Krimi. Leider ist der jüngste Coup in Gelsenkirchen alles andere als Fiktion. Rund 95 % der 3.000 Schließfächer der Sparkasse wurden aufgebrochen – ein Albtraum für alle, die dachten, dass ihre Schätze im Tresorraum sicherer liegen als bei „Oma unterm Kopfkissen“.

Die gute Nachricht zuerst: Man kann sich gegen solche Fälle absichern. Und nein – wir sprechen nicht von Alufolie oder Tarnlack, sondern von einem ordentlichen Versicherungsbaustein in der Hausratversicherung.

Was viele nicht wissen:

Ein Bankschließfach fällt nicht automatisch unter die Bankhaftung – viele Banken sichern den Inhalt nur bis zu einer vereinbarten Höhe gemäß des Schließfachvertrages ab – oder sogar gar nicht. In fast allen Schließfachverträgen finden sich Haftungsobergrenzen, häufig z. B. 10.000 € pro Schließfach.

Diese Begrenzung gilt grundsätzlich für Schäden, bei denen der Bank kein Verschulden nachgewiesen werden kann (etwa hochprofessioneller Einbruch trotz zeitgemäßer Sicherung). Wenn also Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld verschwinden, ist die Enttäuschung groß – genauso wie der mögliche finanzielle Schaden.

Juristisch haftet die Bank nur dann in voller Höhe, wenn ihr eine Verletzung der Sicherungs- und Obhutspflichten (z. B. unzureichende Sicherheitstechnik, bekannte Risiken nicht nachgebessert) nachgewiesen werden kann. Doch keine Panik: Mit unserer BOXflex Hausratversicherung der AXA Versicherung lässt sich der Schließfachinhalt problemlos und flexibel absichern.

Drei Wege zur Ruhe im Schlaf:

Je nachdem, ob Sie nur vorübergehend oder dauerhaft einen Teil Ihres Vermögens ins Schließfach legen, gibt’s verschiedene sinnvolle Optionen:

1. Grundschutz (befristete Außenversicherung):

  • Wertsachen bis 30.000 €, davon Bargeld bis 1.500 €
  • gilt bis zu 6 Monate außerhalb des Versicherungsortes – also Absicherung auch mal im Schließfach möglich

2. Baustein Unterwegs (unbefristet):

  • ebenfalls Wertsachen bis 30.000 €, davon Bargeld bis 2.000 €, aber ohne Zeitbegrenzung 
  • für alle, die ihre Wertsachen länger im Bankschließfach einlagern wollen

3. Baustein Wertsachen:

  • die Königslösung für echte Schatzhüter!
  • Schutz bis 250.000 €, individuell wählbar
  • auch Bargeld, Schmuck, Urkunden oder Sammlungen sind mitversichert – dauerhaft im Bankschließfach

(Hinweis für Wetterfühlige: Bei Überschwemmung des Bankkellers hilft leider keine Elementarschadendeckung – Schließfächer gelten als „außerhalb des Versicherungsortes“.)

Was gilt eigentlich als „Wertsache“?

Klingt simpel, ist aber gar nicht so eindeutig. Zu den Wertsachen im Rahmen der Hausratversicherung zählen in der Regel:

  • Schmuck, Edelsteine, Perlen
  • Armband- und Taschenuhren überwiegend aus Gold, Silber oder Platin
  • Sammlungen von Münzen, Medaillen oder Briefmarken
  • Kunstgegenstände wie Zeichnungen, Gemälde und Collagen
  • Bargeld und Beträge auf Geldkarten
  • Wertpapiere, Sparbücher und Urkunden
  • Gobelins, Pelze und handgeknüpfte Teppiche
  • Antiquitäten (davon ausgenommen: Möbelstücke)
  • sämtliche Gegenstände aus Platin, Silber oder Gold

Fun Fact: In unserer BOXflex Hausratversicherung gelten Uhren nur dann als Wertsachen, wenn sie überwiegend aus Edelmetallen bestehen. Also: Die goldene Rolex – ja. Die Smartwatch – eher nein.

Nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Nachweis ist besser!

Wenn’s zum Schaden kommt, gilt: Was nicht nachgewiesen werden kann, existiert (versicherungstechnisch) nicht. Unsere Tipps für eine reibungslose Schadenregulierung:

  • Fotobeweise mit Zeitstempel – innen und außen vom Schließfach
  • Kaufbelege, Gutachten oder Inventarlisten sorgfältig aufbewahren
  • im Idealfall die Liste vom Notar oder Zeugen bestätigen lassen

Ein kleiner Realitätscheck:

  • 2021: Hamburger Sparkasse – 650 Schließfächer leergeräumt
  • 2024: Deutsche Bank Lübeck – 326 Schließfächer aufgebrochen
  • 2025: Sparkasse Gelsenkirchen – fast 3.000 Schließfächer betroffen

Fazit: 100 % sicher ist kein Ort, aber mit der passenden Absicherung ersparen Sie sich schlaflose Nächte – und vielleicht auch die Diskussion mit der Bank über „Haftungsgrenzen“.

Unser Fazit:

Wer seine Wertsachen im Schließfach lagert, zeigt Verantwortungsbewusstsein – aber ohne passenden Versicherungsschutz bleibt ein Restrisiko. Die BOXflex Hausratversicherung der AXA Versicherung bietet hier die ideale Kombination aus Flexibilität und Sicherheit – ganz gleich, ob Sie die Kronjuwelen oder Chronographen einlagern.

Neugierig geworden? Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihren persönlichen Schatz richtig absichern – ob im Tresor, der Bank oder in den eigenen vier Wänden.

Einfach anrufen, mailen oder vorbeischauen – und schon ist Ihr Vermögen auf der sicheren Seite!

Stand 01/2026

Verkehrsunfälle im Ausland

Die Ferienzeit ist Reisezeit! Seit einigen Jahren haben Urlaubsreisen mit dem eigenen PKW an Popularität gewonnen und sich zu einem echten Reisetrend entwickelt. Wir haben euch einige Tipps und Infos zusammengestellt, damit Ihr auch im Ausland bei einem Unfall gut beraten seid.
 

  • Vor der Fahrt ins Ausland:  Eure Kfz-Versicherung sollte geprüft und ergänzt werden.
  • Auslandsschadenschutz-Deckung
    Die Auslandsschadenschutz-Deckung erspart euch viel Arbeit bei der Geltendmachung eigener Schadenersatzforderungen für unverschuldete Unfälle im europäischen Ausland, da AXA den Schaden über eure eigene Vollkaskoversicherung reguliert und den Regress beim Schadenverursacher im Ausland durchführt.
  • Vollkaskoversicherung – sollte aus diesem Grund Vertragsbestandteil sein.
  • Abschluss einer Assistance Versicherung für Pannenhilfe, Rücktransport, usw.,
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung mit europaweiter Deckung abschließen
  • Hilfreiche Unterlagen:
    • Europäischer Unfallbericht (kann bei uns angefordert werden)
    • optional: Grüne Karte (nicht wundern, die ist heute weiß 😊)
    • Fotoapparat / Handykamera zur Dokumentation einer Unfallsituation
    • Wichtige Telefonnummern (z.B. AXA Assistance, EU weiter Notruf 112, Sperrnotruf +49 116 116)
  • Im Fall eines Unfalles
  • Unfallstelle absichern, Warnblinker, Warndreieck, Warnwesten
  • Personenschaden, Polizei anrufen: 112
  • reiner Sachschaden:
    • Mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben. Hierauf gibt jeder Beteiligte seine Sicht des Unfalls wieder (kein Anerkenntnis).
  • Unfallsituation durch Fotos / Video dokumentieren (Stellung der Fahrzeuge, Straßenmarkierungen, Straßennamen, Verkehrsschilder)
  • Wenn nötig, Abschleppwagen über den Assistance Versicherer anfordern. Einen möglichen Heimtransport abklären.
  • Schaden bei uns melden
  • Wichtige Info!
    • Die Schadenregulierung erfolgt nach dem Recht des Unfalllandes! Ggf. werden nicht alle Kosten erstattet (z.B. Sachverständigen-Kosten, Wertminderung, Rechtsanwaltsgebühren, Auslagenpauschale)!
    • Keine Kosten produzieren, bevor die Übernahme geklärt ist!

Wärmepumpen im Kontext der Gebäudeversicherung

Laut einer aktuellen Statistik des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2022 sorgen private Haushalte mit einem Anteil von 55,9 % sowie Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit einem Anteil von 50,2 % ganz überwiegend mit fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Erdöl dafür, dass es in den eigenen vier Wänden angenehm warm wird. Auch die ca. 65qm unserer Agenturräume werden mit einem Gaskessel aus dem Jahr 1992 geheizt. Ein Blick in unsere Verbrauchsstatistik lässt schließen, dass wir mit einem Gasenergieverbrauch von ca. 8.000 kWh pro Jahr einen vergleichsweisen kleinen Anteil am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland einnehmen. Immerhin betrug der Energieverbrauch aller Sektoren mit Verkehr, Industrie, privater Haushalte sowie der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Jahr 2022 insgesamt 2.407 Terawattstunden, also umgerechnet 2.407.000.000.000 Kilowattstunden.

Der Heizenergieverbrauch in unseren Agenturräumen ließe sich mit einer Wärmepumpe auf ca. 3.000 kWh pro Jahr deutlich senken. Allerdings ist eine Investitionssumme erforderlich, die im 5-stelligen Bereich liegt. Allein das Außengerät einer Luft Wärmepumpe, wie es exemplarisch auf dem Bild dargestellt ist, kostet derzeit aufgrund der hohen Nachfrage über 10.000 €.

Hat man die Entscheidung für moderne sowie effiziente Heiztechnik getroffen und ist diese dann endlich eingebaut, stellt sich für die Eigentümer zwangsläufig die Frage, wie die Anlage versichert werden kann. Das Außengerät sieht zwar so ähnlich aus wie eine Waschmaschine, ist aber nicht dem Hausrat zuzuordnen. Der BGH hat bereits im Jahr 1989 entschieden (Urt. v. 15.11.1989 – IVa ZR 212/88), dass außen aufgestellte Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und fest mit dem Leitungssystem verbunden sind, als Gebäudebestandteil im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen gelten. Grundsätzlich ist das Außengerät der Wärmepumpe Gebäudebestandteil und daher dem Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung zuzuordnen.

Die allermeisten Gebäudeversicherungen in Deutschland bieten keine Allgefahrendeckung sondern stellen Versicherungsschutz für definierte Gefahren, wie z.B. Feuer inkl. Blitzschlag / Überspannung, Leitungswasserschäden oder die Sturm- / Hagelgefahr bereit. Besonderes Augenmerk muss beim Außengerät der Wärmepumpe auf die Gefahr des einfachen Diebstahls gelegt werden. Da die Nachfrage nach Wärmepumpen sowie die Preise sehr hoch sind, steigen die Diebstahlzahlen der begehrten Geräte derzeit an. Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl besteht im Rahmen der üblichen und am Markt verbreiteten Gebäudeversicherungsbedingungen jedoch nur sehr begrenzt. Grunddeckungen bieten oft keinen Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl oder schränken diesen mit sehr niedrigen Sublimits ein, beispielsweise mit Entschädigungsgrenzen von maximal 500 €. Aktuelle Tarife bieten die Möglichkeit, den zu niedrigen Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl mit aufpreispflichtigen Erweiterungsbausteinen zu erhöhen, z.B. auf maximal 5.000 €, sollte das Außengerät der Wärmepumpe durch einfachen Diebstahl abhanden kommen.

Zu empfehlen ist ein dedizierter Erweiterungsbaustein für erneuerbare Energien, der den Wert der gesamten Heizungsanlage inkl. des Außengeräts der Wärmepumpe versichert. Im Gegensetz zur üblichen Gebäudeversicherung bietet der Erweiterungsbaustein für erneuerbare Energien Versicherungsschutz in Form einer Allgefahrendeckung, die ganz allgemein formuliert für unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der Anlagen für erneuerbare Energien aufkommt. Es werden auch begrenzt auf ein Sublimit die Kosten für den Energiemehraufwand übernommen, sollte die Anlage durch einen versicherten Schaden nicht mehr funktionsbereit sein. Es ist zu beachten, dass ggf. eine Selbstbeteiligung im Rahmen des Erweiterungsbausteins erneuerbare Energien vereinbart gilt. Weiterhin muss geprüft werden, ob die vereinbarte Versicherungssumme auch dem Wert der Anlage entspricht, um eine eventuelle Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden.

Zu beachten gilt auch, dass i.d.R. nur betriebsfertige Anlagen über die Gebäudeversicherung versichert werden können. Gerade bei Neubauten dauert es, bis die auf die Baustelle gelieferte und gelagerte Wärmepumpe angeschlossen und betriebsbereit ist. An dieser Stelle entsteht eine Lücke im Versicherungsschutz der Gebäuderohbauversicherung. Lösbar ist dieses Problem mit dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung, die den Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Gegenstände versichert, auch wenn diese noch nicht betriebsfertig eingerichtet sind. Zu beachten ist hier jedoch ebenfalls, dass der Versicherungsschutz für lose herumstehender Außengeräte von Wärmepumpen i.d.R. nicht gegeben ist!

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie zu den Möglichkeiten der Versicherung erneuerbarer Energien Näheres erfahren möchten. Wir freuen uns!

AXA Hauptvertretung Birgit Metternich-Kunst
Philipp-Gehling-Str. 1A
56410 Montabaur
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