Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt Tierhalter in eine besondere Haftungsposition. Sie haften für Schäden, die Ihr Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Diese sogenannte Gefährdungshaftung kann Sie über Jahre finanziell belasten.
Behandlungskosten nach einem Hundebiss, Verdienstausfall eines verletzten Radfahrers oder Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall durch ein ausgebrochenes Pferd: Solche Forderungen können erhebliche Summen erreichen. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie diese allein.
Besonders für Halter von Hunden und Pferden empfiehlt sich eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Blasczyk & Kudraß oHG in Wilhelmshaven. Für kleinere Haustiere wie Katzen oder Kleinnager greift häufig die private Haftpflichtversicherung. Was für Sie gilt, klären wir gemeinsam in der Beratung.