Auslandsreise Krankenversicherung – worauf kommt es an?!
Berlin, 01.07.2017
Während des Urlaubs können einige Dinge passieren (z.B. einen Fuß umknicken während einer Wanderung oder eine Lebensmittelvergiftung durch schlechtes Essen) die nicht nur sehr unerfreulich sind, sondern die auch durch den Klinik- oder Arztbesuch sehr teuer werden können.
Gerade deshalb ist es wichtig eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen!
(In den USA kostet ein einziger Krankenhaustag umgerechnet ca. 6.000 Euro und ein medizinischer Rücktransport aus der Türkei kann bis zu ca. 22.000 Euro zu Buche schlagen!) Die Kosten dafür werden kaum von einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Eine Krankenversicherung für Singles kostet unter 10€ im Jahr und kann Sie vor hohen Kosten schützen!
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen Teil der medizinischen Behandlung, weil Deutschland mit bestimmten Ländern, innerhalb der europäischen Union und dem europäischen Wirtschaftsraum, ein Sozialversicherungsabkommen hat. Es gilt allerdings nur für im Urlaubsland übliche Versorgung bei dort zugelassen Ärzten. Eine eventuelle Selbstbeteiligung müssen die Patienten selbst übernehmen. Die Krankenkasse übernimmt nie die Verantwortung, wenn der Patient nicht selbst nach Deutschland zurückreisen kann oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden muss. Außerdem benötige der Versicherte eine europäische Gesundheitskarte, die meist auf der Rückseite einer normalen Versicherungskarte zusehen ist. In einigen Ländern benötigen die Versicherten ein spezieller Urlaubskrankenschein von deren Krankenkasse. Die Krankasse übernimmt die Kosten von der Behandlung nicht, wenn kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland zugestimmt hat.
Während des Urlaubs, wird öfter die privatärztliche Rechnung auch für Medikamente dem Patienten erstellt, die auch nicht von Krankenkasse gezahlt werden. Hier werden nur die Kosten für das gleichwertige Medikament in Deutschland getragen und diese Differenz muss vom Patienten selber getragen werden. In solchen Fällen greift die Auslandsreisekrankenversicherung!
Auch privat versicherte Personen müssen sich überzeugen, ob eine Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Der Grund liegt darin, dass im Ausland nicht alle privaten Krankenversicherungstarife die gesamten Kosten abdecken.
Außerdem ist es auch nötig, die vorhandene Leistung oder Kriterien, die über die Kreditkarte oder den Autoclub angegeben sind, zu überprüfen. Oft ist diese Krankenversicherung fürs Ausland auch in einer Mitgliedschaft im Automobilclub enthalten. Auch dort sollten Sie auf alle Fälle die Inhalte dieser prüfen und mit klassischen Policen vergleichen!
Was sollten Sie beachten?
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist nicht teuer. Die Singles können sich jährlich für unter 10 Euro, die Familien für ca. 30 Euro und die Senioren bis zu 50 Euro versichern. Die Auswahl der Versicherung Sie nicht vom Preis abhängig machen, für guten Schutz lieber ein paar Euro mehr zahlen als im Nachgang Schwierigkeiten zu haben oder gar auf Kosten sitzen zu bleiben!
Grundsätzlich haben die Verträge eine Laufzeit von einem Jahr und werden automatisch verlängert wenn sie nicht Fristgerecht gekündigt haben. Die Kündigungsfrist liegt zwischen einem und drei Monaten.
- Reisedauer
Alle Reisen im Laufe von einem Jahr sind in einer Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn die festgelegte Dauer nicht überschritten wird. Die Tarife unterscheiden sich in der Dauer eines Auslandsaufenthaltes. Diese liegen zwischen 42 und 70 Tagen maximal am Stück. Egal wie oft Sie innerhalb von einem Jahr verreisen, dies macht kein Unterschied, da die Dauer der einzelnen Aufenthalte im Ausland nicht addiert wird! Es ist zu beachten, dass die Urlaubsdauer nicht die festgelegte maximale Aufenthaltsdauer überschreiten soll!
Wenn Sie mehr als 70 Tage verreisen, gibt es dafür eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Es ist für Studenten im Auslandssemester und für Weltreisen auf alle Fälle sinnvoll! Bei dieser Variante werden die einzelnen Tage versichert, welche Sie sich im Ausland aufhalten! - Kostenübernahme
Die Kosten sollten für alle medizinischen Leistungen von der Versicherung begleichen werden. Dies sind: Hilfe nach Sportunfällen, Untersuchungen bei Schwangerschaftskomplikation, provisorischer Zahnersatz, Behandlung psychischer Erkrankungen und zusätzlich verordnete Hilfsmittel wie ein Rollstuhl. Es ist notwendig, dass die Kinder mit ihren Eltern im Krankenhaus mitgenommen werden können (Rooming-in).
Wenn eine Erkrankung bevor die Reisen durch ärztlich festgelegt wurde, schließt sich in Gute Tarife aus. Es soll nicht solche unkonkreter Formulierung wie „akute Erkrankungen“ vorhanden sein. - Geltungsbereich
Ein weltweiter Versicherungsschutz bietet den richtigen Schutz, egal wo Sie sind. Deswegen wählen sie am besten solche Tarife, weil in USA und Kanada nicht die alle Tarife abgedeckt sind. - Medizinischer Rücktransport
Die Unternehmen sollen auch die Rücktransportkosten, die sinnvoll und vertretbar sind, tragen und nicht nur bestimmte, die notwendig sind. Diese Kriterien sollten in den Versicherungsbedingung enthalten sein. - Schwangerschaft
Die Versicherung soll die Behandlungen und Untersuchungen als auch die Entbindung bezahlen. Dabei ist zu beachten, wie die Fristen für Neugeborgene in den Bedingungen aufgelistet sind. Häufig sind Babys mitversichert. Aber bei manchen Tarifen soll der Vertrag eines Elternteils mindestens seit drei Monaten existent sein. - Bergungskosten
Die Bergungskosten werden nicht von der gesetzlicher Krankenversicherung bezahlt. Wenn ein Rettungshubschrauber in unwegsamen Gelände nötig ist, hat der Versicherte recht auf die Kostenerstattung. Bei den Bergungskosten müssen die Wintersportler oder Wanderer auf die Erstattungsgrenze achten.
Falls Sie den Abschluss von einer Versicherung vergessen haben
Der Abschluss von Auslandsreise-Krankenversicherung dauert nicht lange. Wenn Sie die Versicherung abschließen möchten, aber vergessen haben, können Sie immer noch in der letzten Minuten diese Versicherung abschließen. So lange Sie in Deutschland sind, können Sie Online diese online abschließen und per Mail mit auf die Reise nehmen! Das aktuelle Darum wird durch die Unternehmen als Versicherungsbeginn angenommen.
Kürze Bekräftigung zum Abschluss:
- Wenn Sie gesetzliche Krankenversichert sind brauchen Sie im Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung
- Wenn Sie privat versichert sind, prüfen Sie den Schutz auf Reisen im Ausland
- Wenn Sie keine Auslands-Krankenversicherung haben schließen Sie vor dem Urlaub eine ab. Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden ist dieser Abschluss nicht mehr möglich!
Wenn Sie weitere Fragen rund um diese Versicherung haben, stehen wir Ihnen gerne in unsrem Büro in Limburg zur Verfügung!
Sie können eine Auslandsreisekrankenversicherung auch direkt unter diesem Link abschließen: