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Liquiditätssicherung für Praxisinhaber

Berlin, den 05.02.2024

Gerade in Einzelpraxen besteht das große Risiko:
Fällt der Inhaber wegen Krankheit oder Unfall aus, wird es schwer und teuer die Praxis am Laufen zu lassen.
 
Wer kümmert sich um die Patienten?
Wer unterschreibt Rezepte?
Wie werden die laufenden Kosten bezahlt (Miete, Leasingraten, Gehälter, Finanzierungskosten..)!?
 
Die Einnahmen sinken bzw. brechen ein, die Kosten laufen weiter!
 
Das persönliche Einkommen sollte über eine Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden.
 
Die fortlaufenden Kosten können mit einer Praxisausfalldeckung abgedeckt werden.
 
Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten!
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Agentur.Lindenblatt@axa.de

Riester-Rente - vieles ist möglich

Berlin, den 08.08.2023

Wenn die Leistung aus einem staatlich geförderten Riesterkonzept fällig wird, gibt es folgende Optionen:
 
-> früheste Leistung ist das 60 (bis Abschlußjahr vor 2012) oder das 62.Lebensjahr
 
Jeder Sparer hat die Wahl aus:

1. Verrentung (lebenslange Altersrente)
Ideal im Alter, wer auf ein Zusatzeinkommen angewiesen ist.
 
2. einer Teilauszahlung bis 30%
Bis zu 30 Prozent des Kapitals - ohne die staatliche Förderung zu verlieren.
Auch die Teilauszahlung wird versteuert. Die restlichen 70 Prozent des Kapitals werden dann verrentet.
 
3. Investition ins eigengenutzte Wohneigentum (Finanzierung)
Es ist zum Beispiel möglich, das Kapital in den Kauf einer neuen, selbst genutzten Immobilie zu stecken oder damit ein bestehendes Immobiliendarlehen zu tilgen.
Voraussetzung: Der Vertragsinhaber selbst oder dessen Ehepartner muss im Grundbuch eingetragen, das Guthaben bis zum 68. Lebensjahr in die Immobilie geflossen sein.
Ob Pflegeheim, seniorengerechter Umbau oder die kleinere Wohnung....
 
4. Einmalabfindung (wenn der Betrag eine bestimmte Grenze nicht überschreitet)
Wenn im Riester-Vertrag nur ein paar Tausend Euro drin sind, dann kann das Guthaben ausgezahlt werden. Das Stichwort lautet Kleinstbetragsrente. Das geht für errechnete Riester-Renten, die 2022 unter dem monatlichen Betrag von 32,90 Euro liegen. Der genaue Wert variiert von Jahr zu Jahr. Das ist eine freiwillige Option. Nicht jeder Anbieter macht das oder muss das machen.
 
5. Kündigung (Förderschädlich)
Die Kündigung kostet den Sparer sämtliche Zulagen und auch die Steuervorteile.
Die Kündigung kann dann sinnvoll sein, wenn Sparer im Verhältnis zur Förderung, selbst sehr viel in den Vertrag eingezahlt haben  und im Ruhestand eine hohe Steuerbelastung haben.
Der Vorteil: Nach einer förderschädlichen Kündigung besteuert das Finanzamt nur den Betrag, der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Vertragsguthaben übrig bleibt.
 
 
Die Einmalzahlung, Abfindung  und Investition in die eigene Immobilie wird versteuert!
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder auf einen Schlag - dann müssen nur 70 Prozent des Kapitals versteuert werden.
Oder aber der volle Betrag wird gleichmäßig verteilt auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr versteuert.
 
Wenn es der Vertrag zulässt, sollten Neurentnerinnen und Neurentner die Auszahlung der Abfindung auf den Beginn des ersten vollen Rentenjahrs verschieben.
Dann sind die Einnahmen in der Regel geringer, somit auch der persönliche Steuersatz.


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Beitragsentlastung im Alter

Berlin, den 27.04.2023

Die Hauptgründe für Beitragsanpassungen in der Krankenversicherungen, betreffen die Private wie auch die gesetzliche Krankenversicherung gleichermaßen. Das sind zum einen die Überalterung der Gesellschaft, das immer „Älterwerden“ sowie die Kostensteigerung für medizininsche Versorung.

Die Beitragsanpassungen werden auf unterschiedlichen Wegen durchgeführt. Die Gesetzliche Krankenversicherung bedient sich an der Möglichkeit  von Zusatzbeiträgen, der Gesetzgeber beschließt die Anpassung des Beitragssatzes. Es werden Leistungen gekürzt oder Zusatzzahlungen verlangt! In der PKV bestimmt ein Aktuar nach bestimmten „auslösenden“ Faktoren die Notwendigkeit einer Beitragsanpassung!
 
Wie können wir damit umgehen? Welche Möglichkeiten gibt es?

  • die überwiegenden Gesellschaften kalkulieren die Beiträge von vornherein so, das diese langfristig, unter den bekannten Gegebenheiten, stabil bleiben
  • die Beiträge sind so kalkuliert, das vom ersten Tag an, Alterungsrückstellungen gebildet werden, die Alter den Beitrag ebenso stabil halten sollen
  • mind. die  mögliche Ersparnis zum GKV Beitrag  sollte zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag zur Beitragsentlastung im Alter genutzt werden
  • die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden, dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast

Die Pkv bietet je nach gewählten Tarif eine bessere medizinische Versorgung. Der Arzt hat daher die Möglichkeit eine individuellere Behandlung anzubieten und viele Behandlungsmethoden nutzen!
 
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So viel oder so wenig bekommen Erwerbsminderungsrentner

Berlin, den 08.03.2023

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente der Neu-Erwerbsminderungsrentner beträgt mtl. € 880. Diejenigen die mindestens drei, aber höchstens 6 h irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, erhalten im Schnitt € 533.
Einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der wegen eines psychischen oder physischen Leidens auf unabsehbare Zeit weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Wartezeit von 5 Beitragsjahren muss ebenso erfüllt sein. Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält derjenige, der mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann.

Brauchen Notfallsanitäter Versicherungen?

Berlin, den 06.03.2023

Notfallsanitäter begeben sich täglich selbst in Gefahr. Müssen  verschiedene Herausforderungen meistern und Risiken umschiffen. 
Da kann allerhand passieren.
Das Leben von Menschen retten oder sichern sie.
Hierbei ist es essentiell, sich selbst gegen die Widrigkeiten abzusichern.
Es gilt Vorsorge zu treffen für die Folgen möglicher Fehler (Haftpflicht) , für bleibende Schäden nach Unfällen und die finanziellen Risiken im Krankheitsfall.
Die gesetzliche Absicherung ist lückenhaft.
 
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Absicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, die durch Fehler oder unabsichtliche Handlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Wenn gegen Notfallsanitäter Ansprüche geltend gemacht werden, dann wehrt der Haftpflichtversicherer unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
 
Die private Unfallvorsorge deckt die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Sie gilt weltweit und gilt 24 h. Die Höhe der Leistung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad ab!
Auch Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation können übernommen werden.
Von der Leistung können Hilfsmittel, Prothesen angeschafft und Umbaumaßnahmen an Wohnung, Haus und Auto finanziert werden.
Eine Einkommensabsicherung infolge einer Berufs- bzw. Erwerbsminderung bietet hier einen deutlichen umfangreicheren und notwendigen ergänzenden Versicherungsschutz! 
 
Den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung kann durch sinnvolle private Zusatzbausteine ergänzt werden.  So sind alle Kosten für medizinische Behandlungen und Arztbesuche abgedeckt und eine schnelle und effektive medizinische Versorgung im Krankheitsfall ist garantiert. Dazu gehören die Vorsorge im Krankenhaus, die Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung u.v.m..
 
Natürlich ist auch die Vorsorge fürs Alter sehr wichtig. In den nächsten 10, 15 Jahren wird ein Arbeitnehmer einen Rentner "versorgen". Die gesetzliche Rentenversicherung wird nur eine Grundversorgung sein. Private Vorsorge ist unumgänglich. Hier gilt der Grundsatz "der frühe Vogel fängt den Wurm".
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten! Rufen Sie uns an!

Geldwert -Geld wert

Berlin, den 06.03.2023

Die Themen Kaufkraft und Inflation beschäftigen und aktuell mehr denn je. Bei einer Inflation von mehr als 5% und einer jahrelangen Niedrigzinsphase sowie Unsicherheit am Kapitalmarkt auch absolut nachvollziehbar!
Es ist sehr wichtig eine gute und nachhaltige Strategie zu haben um das optimale Verhältnis von Ertrag, Sicherheit und Flexibilität zu erreichen.
Der Deutschen liebste Kinder Sparbuch, Tagesgeld und Girokonten sind hier ehr nicht ideal!
 
Zuerst ist eine Finanzübersicht hilfreich. Was habe ich zur Verfügung? Welche Kosten muss zahlen? Wie soll meine finanzielle Situation kurz-, mittel- und langfristig aussehen!?
 
Viele Dinge des täglichen Bedarfs sind und werden auch in Zukunft teurer werden. Verknappung von Rohstoffen, erhöhte Nachfrage, Erhöhung der Geldmenge, etc..
 
Ein diversifiziertes Portfolio ist sicherlich die beste Strategie. Freu nach dem Motto "Wer streut, fällt nicht hin." Wichtig sind hierbei vor allem Sachwerte.
Denn so lassen sich auch trotz Niedrigzinsphasen und schwankenden Inflationsraten gute Renditen erzielen.
Ergänzend sind Fondspolicen eine gute Wahl. Sie bieten starken Renditechancen und eine hohe Flexibilität. Darüber hinaus Steuervorteile.
Gerade bei dem Ziel Altersvorsorge mit dem langen Zeithorizont, bieten diese Anlagen steigende Renditechancen bei einem sinkenden Verlustrisiko.
Des Weiteren helfen hier der Wiederanlage-Effekt (Zinseszins) sowie der Cost-Average-Effekt  und vermehren die Investitionen.
 
Durch regelmäßige Anpassungen der Sparraten (Dynamiken) und der Nutzung renditeträchtiger Anlagen kann jeder den Tücken der Inflation Entgegenwirken.

Werde ich überhaupt pflegebedürftig?

Berlin, den 16.01.2023

Wer wird mich dann Pflegen? 
Kann ich zu Hause bleiben?
Das Thema PFLEGE wirft viele Fragen auf. Es ist eine gesellschaftliche Herausforderung!
Noch ein sehr unterschätztes Thema! 
Die Zahl der zu pflegenden steigt stetig und wird durch die Überalterung unserer Gesellschaft weiter drastisch steigen!

Klar ist auch, dass die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen um die anfallenden Kosten zu decken.
Die Pflegebedürftigen müssen diese finanzielle Lücke selbst schließen!

Doch wie hoch ist diese Lücke?
Unter https://www.axa.de/pflegeluecke finden Sie viele nützliche Informationen zum Thema Pflegelücke.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, um sich und Ihre Angehörigen vorzubereiten!

Rufen Sie uns an 030 794 73 80!

Es gibt so manche Irrtümer, wenn es um die Absicherung der Berufsunfähigkeit geht

Berlin, den 10.01.2023

Der Einkommensschutz, die Absicherung der Arbeitskraft ist eine sehr wichtige, da essentielle Vorsorge. In unseren Beratungen stellen wir immer wieder fest, das es einen hohen Informationsbedarf zu diesem wichtigen Thema gibt.

Fakt ist, das jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig wegen Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Bei Beamten sogar 30%.
Mit den staatlichen Absicherungsbausteinen, ist das Halten des Lebensstandards sehr schwer, wenn nicht unmöglich…deshalb ist die private Vorsorge sehr wichtig und dringend empfohlen…

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt für nach dem 02.01.1961 geborenen Versicherten KEINE Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur die Erwerbsminderungsrente.
Hauptgründe für Berufsunfähkeit sind psychische Erkrankungen, gefolgt von Einschränkungen des Bewegungsapparates. 

Unfälle machen tatsächlich nur einen sehr geringen Anteil aus. Auch und vor allem bei dieser Vorsorge gilt, je früher man sich für eine solche Absicherung entscheidet, desto besser. Die Konditionen sind günstiger, die gesundheitsfragen können oft ohne Einschränkungen beantwortet werden und natürlich haben auch Schüler und Azubis ein Risiko Berufsunfähig zu werden. Der wirtschaftliche Schaden ist dann um ein vielfaches größer, da die komplette Erwerbszeit überbrückt werden muss.

Rufen Sie uns an – 0307947380. Wir beraten Sie gern!

Noch bis zum Jahresende handeln - Riesterrente

Wer im letzten Jahr mehr verdiente, sollte prüfen, ob ggf. der Eigenbeitrag in seine Riesterrente angepasst werden muss, um die volle Förderung auch für 2022 zu erhalten!
 
Die Zulagen für das Jahr 2020 sollten noch bis Ende des Jahres beantragt werden, da der rückwirkende Anspruch dann nach 2 Jahren erlischt!
 
Die Zulagen sind aktuell:

  • Grundzulage jährlich € 185
  • einmalig bis Alter 25 Berufseinsteiger-Bonus € 200 -Kinderzulage € 185 bis Ende 2007 geboren -Kinderzulage € 300, ab 2008 geboren

Grundsätzlich empfehle ich einen Dauerzulagenantrag über den Anbieter zu stellen und einzurichten!
Die Zulagen werden dann automatisch dem Riesterkonto gutgeschrieben!
Die Prüfung der hinterlegten Daten, sollte dann einmal jährlich geprüft und aktualisiert werden!

Neues im letzten Quartal

Berlin, den 17.11.2022
 
Seit 01.Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro je Zeitstunde. Zudem ist die Minijob-Grenze angepasst worden (€520).
 
Das bedeutet, dass seit dem 01.10.2022 die Einkommensgrenze für Personen in der Familienversicherung, die einen Minijob ausüben, bei 520 Euro liegt. Für Personen, die keinen Minijob ausüben, gilt weiterhin die Einkommensgrenze von 470 Euro.

Hinterbliebenenabsicherung - Risikolebensversicherung - mehr als nur ein Todesfallschutz ?!

Berlin, den 11.11.2022

Für die Absicherung der Familie oder die Absicherung einer Finanzierung ist es sinnvoll eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

Im Grunde funktioniert es recht einfach. Der Versicherungsnehmer oder der Begünstigte erhält die vertraglich vereinbarte Leistung, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer verstirbt.

Allein der Zahlbeitrag sollte dennoch nicht das alleinige Auswahlkriterium sein. Moderne Absicherungskonzepte bieten durchaus weitere sinnvolle Ergänzungen. Dazu gehört die vorgezogene Todesfallleistung. Diese wird gezahlt, wenn der oder die Versicherte schwer erkrankt und die Überlebensprognose kleiner als 12 Monate ist. Das ist sinnvoll, da der Erblasser dann noch zu Lebzeiten Dinge regeln kann, Kosten auffangen, Wünsche erfüllen und die finanzielle Zukunft aktiv mitplanen kann.

Ähnliche Ergänzungen gibt es für schwere Erkrankungen. Hier wird eine vereinbarte Summe als finanzielle Hilfe ausgezahlt!

Für den Fall, dass die versicherte Person pflegebedürftig wird, kann ebenfalls eine Soforthilfeleistung vereinbart werden!

Grundsätzlich gilt, der Deckungsschutz muss zur ihrer individuellen Situation passen. Die Höhe der Summe ausreichend sein und die Laufzeit klug gewählt. Kinder sollten bis zum 20/25 Lebensjahr abgesichert werden. Finanzierungen in der Darlehenshöhe und ggf. darüber hinaus. Die Absicherung des Hauptverdiener hat sicherlich Priorität; dennoch sollte die Absicherung des Partners nicht vergessen werden. Sollte der Bedarf nicht mehr bestehen kann ein solcher Vertrag jederzeit gekündigt werden!

Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten!

Diese Versicherungen können Selbstständige steuerlich geltend machen

Berlin, den 10.11.2022

Aktuell gilt Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze von € 2.800 €.
Kosten für berufsbedingte Versicherungen können darüber hinaus bei den Betriebskosten  angegeben werden.
 
Grundsätzlich gilt:
Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können  als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Als Vorsorge gelten die Policen, die entweder die Gesundheit oder das Vermögen absichern.
Der Großteil dieser Versicherungen wird bei der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Dazu zählen:
Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Haftpflichtversicherung; Unfallversicherung; Risikolebensversicherung und Weitere.
 
Im Gegensatz zu den beschränkten Sonderausgaben lassen sich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in unbegrenzter Höhe absetzen.
Voraussetzung: Die Versicherung betrifft den beruflichen Bereich.
 
Zu den berufsbedingten Versicherungen können auch die Kfz-Haftpflicht-, die Kasko- und die Hausratversicherung zählen.
Für diese Versicherungen gelten Sonderregelungen.
 
Selbstständige können sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung absetzen.
 
Fürs Arbeitszimmer ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar.
Dessen Flächenanteil kann prozentual auf die jährliche Beitragszahlung für die Hausratversicherung in der Steuererklärung angerechnet werden.
 
Auch Altersvorsorgeaufwendungen können steuerlich geltend gemacht.
(Gesetzliche Rentenversicherung); Berufsständische Versorgungswerke; Rürup-Rente etc.

Todesfallrisiko von Unternehmern

Berlin, den 10.11.2022

So wie ich, geht es vielen Selbständigen und Freiberuflern. Sie haben einen kleinen bis mittelständischen Betrieb und tragen damit viel Verantwortung für ihre Firma, ihre Mitarbeiter und ihre Familien. Für uns Familienunternehmer gibt es viele Risiken.
Oft werden diese im täglichen ToDo ausgeblendet oder vergessen. Doch was bedeutet das für die Hinterbliebenen.
Der Unternehmer trägt nicht nur Verantwortung für Partner und Familie, sondern auch für sein Unternehmen mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Umso wichtiger ist es, das Todesfallrisiko ausreichend abzusichern und vorzusorgen, um alle Betroffenen vor den finanziellen und organisatorischen Folgen des eigenen Todes zu schützen.

Der unerwartete Tod oder eine schwere Krankheit einer wichtigen Person im Unternehmen führen nicht nur zum Ausfall der Arbeitskraft. Sie können auch erhebliche finanzielle Verluste mit sich bringen, die letztendlich sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden. Nicht nur die Suche nach einer Stellvertretung oder einem Nachfolger sowie die  Abwicklung ausstehender Aufträge und Schadensersatzansprüche von Kunden, deren Aufträge gegebenenfalls nicht erfüllt werden können, stellen eine Gefahr dar.
Auch finanzielle Belastungen, die beispielsweise aus Ansprüchen von Erbberechtigten eines Gesellschafters entstehen, sind zu berücksichtigen.
Hinzu kommen ganz praktische Regelungen, die geklärt sein wollen: Wer darf auf Geschäftskonten zugreifen? Und wer führt auf welche Weise das eigene Unternehmen weiter?
Diesen elementaren Fragen muss sich jeder Unternehmer stellen, um auch im Ernstfall selbstbestimmt zu Handeln und sein Lebenswerk über den Tod hinaus zu bewahren.
Es sollte eine klare Nachfolge- oder Übergangsregelung für den Fall getroffen sein, dass zentrale Entscheidungsträger ausfallen.

Neben der finanziellen Absicherung dürfen wichtige Vorsorgedokumente nicht fehlen. Hier greifen die persönliche Vorsorge und die für das Unternehmen wie Zahnräder ineinander.
Insbesondere Vorsorgevollmacht und Testament können Regelungen treffen, die sowohl den privaten als auch den unternehmerischen Bereich betreffen.
Bei der finanziellen Absicherung hingegen ist klar zu trennen, welche Absicherung Partner und Familie und welche das Unternehmen als Begünstigte einsetzt.
Die dringendste unternehmensspezifische Regelung für den Ernstfall betrifft die Nachfolge. Fehlt diese und der Unternehmer kann aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden, wird von Amtswegen erst einmal ein Betreuer zugewiesen. Dieser vertritt die Stimmanteile bei Gesellschaftsversammlungen oder übernimmt die Geschäftsführung kommissarisch. Sollte der Unternehmer versterben, wird der Betreuer auch Ansprechpartner für die gesetzlichen Erben sein.
Deshalb ist es notwendig, so früh wie möglich einen Nachfolger oder Interimsgeschäftsführer festzulegen und dies auch rechtlich zu verankern. Ergänzend hierzu sollte die Vertretung mit entsprechenden Vollmachten oder mit Prokura ausgestattet werden, um beispielsweise den Zugriff auf Geschäftskonten und Bankschließfächer zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen zu gewährleisten.

Für den geregelten Ablauf im Unternehmen ist es notwendig, dass alle Schlüsselpersonen die Regelungen für den Ernstfall kennen. In der Praxis hat sich hier eine Notfallakte als zentraler Ort für alle wichtigen Informationen als hilfreich erwiesen. Neben Dokumenten wie Testament und Vorsorgevollmachten gehören auch Angaben zu finanziellen Verpflichtungen sowie betrieblichen Patenten, Verträgen und Besitztümern in eine solche Akte. Des Weiteren dürfen Auflistungen von Zugängen und Passwörtern, Telefonnummern und wichtige Ansprechpersonen wie beispielsweise Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälte und Steuerberater nicht fehlen.

Grundsteuerreform - Was sich für Eigentümer ändert

Berlin, den 03.11.2022

Sie als Eigentümer eines (privat genutzten/ betrieblichen/ landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.

Zum 1.1.2022 startete die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber bereits 2018 aufgegeben, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln. Das bisher gültige Verfahren der Einheitsbewertung basiert auf alten Werten und das kann somit zu einer unterschiedlichen Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken kommen.

Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. diese Ungleichheit beseitigen (ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern). Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückswert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.

Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten – Sicher und kalkulierbar

Berlin, den 05.10.2022

Steigende Energiepreise, Materialengpässe und drohende
Insolvenzen: wir erleben sehr unsichere Zeiten!
Wir alle stehen vor großen Herausforderungen.
Doch besonders in unsicheren Zeiten ist es wichtig, gut abgesichert zu sein.
 
Wenn es zu einem Konflikt kommt, stehen wir unseren Rechtsschutzkunden
zur Seite.
 
Ganz aktuell :
Streitigkeiten mit Energieversorgern:
Die Energiepreise schießen in die Höhe und viele
Menschen sind sehr besorgt vor enormen Nachzahlungen.
Zusätzlich haben einige Stromanbieter Lieferverträge gekündigt
und betroffene Verbraucher:innen fallen in die Grundversorgung.
 
... bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis:
Steigende Energiepreise, Umlage der erhöhten Betriebskosten
auf Mieter:innen, Streit um Nebenkostenabrechnungen
oder sogar Ausfall von Mieten: Das sind nur einige Gründe,
die zu Streitigkeiten zwischen Vermieter:innen und ihren
Mieter:innen führen können.

Wohngebäudeversicherungsbeiträge  werden 2023 deutlich steigen 

Berlin, den 26.09.2022
 
Folgend erläutere ich kurz den Grund:

In den letzten Jahren ist die durchschnittliche Schadenhöhe deutlich gestiegen.
Diese Entwicklung setzt sich auch in diesem Jahr fort.

In diesem Jahr sind die Ausgaben für Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe sind so stark gestiegen, wie seit 50 Jahren nicht mehr.

Folgende Faktoren sind relevant für die Berechnung der Beiträge einer Wohngebäudeversicherung.

  • Anpassungsfaktor  (erhöht sich von 20,97 auf 24,06).
  • gleitende Neuwertfaktor (erhöht sich von 21,2 auf 24,3).
  • Prämienfaktor (erhöht sich von 21,2 auf 24,3).
  • Baupreisindex (erhöhte sich von 1.668,2 -Mai2021 auf  1.961,4 seit Mai 2022)

Diese Werte gelten für alle Versicherer und für alle Tarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern.

In der gleitenden Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme auf Basis Wert 1914 mit dem jährlichen Neuwertfaktor aktualisiert!

Die Anpassung des Baupreisindexes bedeutet, das der Versicherungswert in 2023 um ca.17% steigen wird! Mit dem Anpassungsfaktor steigt der Beitrag entsprechend.

Die Indexermittlung wird durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) übermittelt und gilt für ALLE Versicherer. 

Wir empfehlen den bestehenden Vertrag zu überprüfen, ggf, anzupassen und  neu zuordnen.
Dadurch lässt sich ggf. die Indexerhöhung kompensieren und die Bedingungen generell verbessern.

Durch die Anpassung wird die Neuwertversicherung sichergestellt! Der Neubauwert steigt regelmäßig. Diese Mehrausgaben, werden so abgefedert!

Der Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preis¬niveau in Euro umzurechnen. Er stellt sicher, dass der Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr zum Schutz der Kunden automatisch aktualisiert wird, ohne den Vertrag ändern zu müssen.

Die Haftung eines Tierhalters

Berlin, den 08.09.2022
 
Ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Coburg hat entschieden, das ein Hundehalter auch für Schäden haftet, die eine Person, die sein Tier aus Gefälligkeit ausführt, erleidet. (22 O 718/19).
 
Im verhandelten Fall, hat die Geschädigte den Hund seit Jahren regelmäßig aus Gefälligkeit ausgeführt.
Bei einer dieser Runden, wurde die Klägerin von dem Jagdinstinkt des Hundes so überrascht, dass sie stürzte und sich verletzte.
Die Verletzungen waren so stark, dass sie dauerhaft in ihrer Erwerbstätigkeit gemindert ist.
Sie verlangte daher Schadenersatz sowie die Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Die Richter urteilten, das Hundehalter in der Regel grundsätzlich für Schäden haften, die durch ihr Tier verursacht werden.
Sie vertraten die Ansicht, dass auch das freiwillige und unentgeltliche Ausführen des Hundes keinen stillschweigenden Haftungsverzicht darstellt.
Ein Mitverschulden wurde dennoch berücksichtigt,  da das Verhalten eines Tieres nie völlig vorhersehbar sei.
Den Mitverschuldensanteil der Klägerin bewertete das Gericht mit 50 Prozent.

Directors-and-Officers-Versicherung oder  auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung

Berlin, den 18.08.2022

 
Die D&O ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder jeglicher Rechtsform, beispielsweise von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften. Zu den Organmitgliedern zählen zudem Geschäftsführer, Mitglieder des Aufsichtsrats oder von Beiräten und auch leitende Angestellte.

Üblicherweise schließt das Unternehmen diese Versicherung zugunsten seiner Organmitglieder ab.
Als eine Art Berufshaftpflicht-Versicherung deckt die D&O die Folgen fahrlässig begangener Sorgfaltspflicht-Verletzungen ab.
 
Unterschieden wird zwischen der Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung) und der Haftung der Organmitglieder gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung).
Die häufigsten Außenhaftungsfälle sind die der Insolvenzverschleppung, nicht bezahlte Unternehmenssteuern oder nicht abgeführte Sozialversicherungs-Beiträge.
In einem Fall der Innenhaftung kann ein Unternehmen von einem Organmitglied oder Manager Schadenersatz fordern, wenn bei der Berufsausübung Pflichten verletzt worden sind.
Damit spielt der Arbeits- oder Dienstvertrag eine entscheidende Rolle. Das Unternehmen tritt dann den in Anspruch genommenen versicherten Personen in drei Rollen gegenüber: als Versicherungsnehmer, als Arbeitgeber/ Dienstberechtigter und als Haftpflichtgläubiger.
 
Die Haftungsrisiken für Manager steigen derzeit stark an: Ursachen sind u.a. Inflation, Energiekrise und Engpässe bei den Lieferketten.
 
Dadurch werden Schäden teurer und die Haftungsgefahr steigt!
 
Die Inflation hat seit Ölkrise in den 70er Jahren einen Rekordwert erreicht. Sie liegt aktuell bei 7%.
Die Preise für Nahrungsmittel, Wohnen, Wasser, Strom und Gas sind ca. zehn Prozent teurer als im Vorjahresmonat.
Dadurch sehen sich  Unternehmen mit teureren Materialien und Engpässen in den Lieferketten konfrontiert.
 
Im schlimmsten Fall können Betriebsunterbrechungen die Folge sein.
 
Verlängerte Lieferfristen gepaart mit Produktionsengpässen, Personal- und Materialmangel sowie Rohstoffknappheit und stark angestiegene Rohstoffpreise lassen Lieferketten teilweise komplett zusammenbrechen. Damit verbunden: Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen und Schadensersatz-Forderungen von Kunden, wenn die bestellte Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden kann.
 
Vorstände und Geschäftsführer sind folglich einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt.
Es sind unzählige Konstellationen denkbar, in denen Manager in der momentanen Krisensituation Fehler begehen können, aus denen Vermögensschäden für ihr Unternehmen entstehen. Dazu gehört der mögliche Vorwurf, ein Vorstand oder ein Geschäftsführer habe nicht adäquat auf die veränderten Marktgegebenheiten reagiert.  Managern wird zum Beispiel vorgeworfen, Rohstoffe zu spät oder zu teuer eingekauft, keine alternativen Lieferketten erschlossen oder Materialien nicht rechtzeitig bestellt zu haben und deshalb die Produktion stillsteht. Dass Manager anschließend von ihren Unternehmen persönlich in Regress genommen werden, ist dann keine Seltenheit.
 
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zu den Möglichkeiten!

In einer  Arztpraxis birgt ein Schaden mehrere Risiken
 

Berlin, den 20.07.2021

Die Praxisinhalts-Versicherung schützt den Inhaber vor den wirtschaftlichen und existenzgefährdenden Folgen eines versicherten Schadens.
In der Regel sind Schäden infolge von Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl /Vandalismus sowie Sturm- und Hagel abgedeckt.
Diese können um Elementarschäden, Glasbruch und Elektronikversicherung als Allgefahrendeckung ergänzt werden.
 
Sehr wichtig ist die richtige Ermittlung der Versicherungssumme.
Es gehören die gesamte Einrichtung, technische Geräte, medizinische Zubehör etc. dazu.
 
Des Weiteren sollte der Betriebsunterbrechungsschaden mitversichert sein.
 
Nach einem entstandenen Schaden, ist es zumeist nicht möglich, den gewohnten Praxisbetrieb zeitnah wieder aufzunehmen.
Durch anstehende Renovierungsmaßnahmen , die Wiederbeschaffung beschädigter Gegenstände kann nicht uneingeschränkt weiter gearbeitet werden.  Das finanzielle Risiko, aus dem entgangenen Gewinn und aus fortlaufenden Betriebskosten sind dann abgesichert.
Da die Fixkosten der Praxis – zum Beispiel Löhne und Gehälter für das Personal, Miete für die Räumlichkeiten aber auch die Darlehensraten der Praxisfinanzierung – dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation schnell zur existenzbedrohenden Gefahr werden.
 
Der Betriebsunterbrechungs-Schutz deckt dieses Risiko für die Dauer des Praxisstillstandes, infolge einer versicherten Sachgefahr!
Abgesichert werden üblicherweise die laufenden umsatzunabhängigen Betriebsausgaben sowie die durch den Sachschaden entstandenen Verluste bis zu einer vereinbarten Haftzeit.
 
Die Praxisausfall-Versicherung leistet auch bei einem Betriebsausfall wegen Krankheit, aufgrund eines Unfalls des Praxisinhabers oder auch aufgrund einer angeordneten Quarantäne.
Die Versicherungssumme umfasst den entgangenen Gewinn, als auch die laufenden umsatzunabhängigen Kosten.
(Diese beinhalten Personalkosten, Miete, Versicherungsprämien, Finanzierungsraten oder auch Abschreibungen.)
 
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Dienstunfähigkeitsabsicherung-Lücken schließen

Berlin, den 05.07.2021

Tritt eine Dienstunfähigkeit ein, kann dies bei  Beamten auf Widerruf und Probe, zu einer besonders großen Lücke in den Ruhestandsbezügen führen.
Wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, das diejenigen, die weniger als fünf Jahren verbeamtet sind, einen besonderen Absicherungsbedarf haben.
 
Deshalb ist eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung unerlässlich!
 
Dreißig Prozent der Beamten scheiden vorzeitig durch eine Dienstunfähigkeit (DU) aus dem Dienstverhältnis aus. Die Lücke ist in diesem Fall nochmal deutlich größer.
 
Die Höhe berechnet sich außerdem anhand der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre.
Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden im Falle einer Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche entlassen.
Das gleiche Schicksal teilt ein Beamten auf Lebenszeit, der die erforderlichen fünf Jahre Wartezeit noch nicht erfüllt hat.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung  leistet bei entlassenen Beamten „so lange die zur Entlassung beziehungsweise zum Widerruf oder zur allgemeinen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der Ausübung der letzten beruflichen Tätigkeit weiterhin entgegenstehen“.

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WICHTIG für Eigentümer - Grundsteuerreform

Berlin, den 23.05.2022

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Ein- oder Zweifamilienhaus – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
!!! Die Berliner Finanzämter werden keine Einzelaufforderungen versenden!!!!
 
Ab Juli 2022 können Sie die Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz sind die Erklärungen grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.
Für die Erklärung sind folgende Daten erforderlich:

  • Grund-Steuernummer
  • Lage des Grundstücks = Straße und Hausnr.
  • Art des Grundstücks Ein- bzw. Zweifamilienhaus
  • Fläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert zum 01.01.2022  https://www.berlin.de – Suchbegriff „BORIS Berlin“
  • Baujahr
  • Wohn- und ggf. Nutzfläche (insgesamt)
  • Garagen-/Tiefgaragenstellplätze

Die erforderlichen grundstücksbezogenen Angaben finden Sie u.a. im Grundbuchblatt, Kaufvertrag, Einheitswert- und Grundsteuerbescheid.
 
Wichtig! Die Erklärungen sind spätestens bis zum 31.10.2022 zu übermitteln. D
 
Diese Erklärung wird über die Steuer-Onlineplattform ELSTER übermittelt.

Schadenarten

Berlin, den 14.03.2022

Erfüllungsschaden
…damit sind Schäden gemeint, die aus der Nicht-Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen entstehen.
(Klar: Wer anderen Leistungen zusagt, die er nicht erbringt, kann dafür keinen Versicherungsschutz beanspruchen.)
 
Mangelfolgeschaden
…davon spricht man, wenn eine mangelhafte Ausführung oder Sache weitere Schäden an anderen Rechtsgütern eines Vertragspartners nach sich ziehen.
Beispiel: Wasseraustritt aufgrund einer mangelhaften Installation führt zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung.
 
Vermögensschaden
…lassen sich auch in einer separaten Police versichern. Entscheidend ist das jeweilige Risiko. Unter Vermögensschäden versteht man finanzielle Nachteile Dritter, die durch schuldhaftes Verhalten entstanden sind.
 
Tätigkeitsschaden/Bearbeitungsschäden
Kommt es bei der Durchführung einer vereinbarten Leistung (handwerkliche Tätigkeit) zu einem Schaden, spricht man von Tätigkeitsschaden. Diese Schadengruppe ist in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen (§ 7 AHB). Der Einschluss dieser Schäden ist für viele Handwerker-Betriebe sinnvoll. Mitunter wird auch von Bearbeitungsschaden gesprochen.
 
                Beispiele:

  • Ein Malerbetrieb verputzt die Fassade eines Neubaus. Die Mitarbeiter haben die bereits eingesetzten Fenster nicht sorgfältig genug abgeklebt. Die Rahmen der Fenster werden bei den Arbeiten durch den maschinell aufgebrachten Putz verunreinigt und beschädigt. Der Hauseigentümer macht seinen Schaden bei dem Handwerker geltend.
  • Am Einfamilienhaus seines Kunden bringt ein Zimmereibetrieb einen Stützbalken für ein Carport an. Hierbei wird die Fassade und ein innen liegendes Regenfallrohr beschädigt. Der Gebäudeeigentümer verlangt Schadenersatz von dem Betrieb.
  • Bei Flexarbeiten im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses wird der Steinboden durch Funkenflug beschädigt. Auch hier entsteht der Schaden durch die mangelnde Sorgfalt (Bodenflächen nicht ausreichend abgedeckt). Der Hauseigentümer nimmt auch in diesem Fall den Handwerksbetrieb für den verursachten Sachschaden in Anspruch.
  • Ein Trockenbauer benutzt in der Wohnung seines Auftraggebers dessen Schrank als Steighilfe. Dieser bricht unter dem Gewicht zusammen.

Allmählichkeitsschaden
Nicht immer wird ein Schaden sofort deutlich. Mitunter vergehen Jahre, bis der kleine Defekt in der Fußbodenheizung dafür sorgt, dass Reparaturen unerlässlich werden. Seit den AHB 2008 sind solche Schäden mitversichert, es sei denn sie sind explizit ausgeschlossen
 
Weiterfresserschaden
Arbeitsteilung kann auch Nachteile haben. So kann die gesamte ansonsten einwandfreie Arbeit beschädigt sein, wenn beispielsweise nur ein Bauteil fehlerhaft war. Es kann sich aber auch um Leistungen eines Subunternehmers handeln.
 
Mietsachschäden
Mitnichten sind damit nur Immobilien gemeint. Auch Container oder andere bewegliche Güter können - eventuell gegen Aufpreis - mitversichert werden.

Polizeibeamten brauchen berufsspezifische Absicherungen

Berlin, den 14.03.2022

Die Risiken bzw. die Absicherungsnotwendigkeiten unterscheiden sich bei Beamten und Angestellten. Bei Polizisten gibt es noch weitere wesentliche Besonderheiten.
Die berufsspezifischen Themen sind u.a. die Dienstunfähigkeit, der Spezial-Strafrechtsschutz, die Dienst-Haftpflicht und Unfallvorsorge. Mit diesen Punkten sollten sich Polizeibeamte bzw. -anwärter schon zum Beginn ihrer Ausbildung oder spätestens direkt am Ende der Ausbildung beschäftigen.

Zu berücksichtigen sind die unterschiedlichen Verordnungen von Bund und Ländern zur Besoldung, Beihilfe und zu den Ruhestandsbezügen. Verallgemeinernde Aussagen zum Versorgungsbedarf von Beamten sind daher schwierig zu treffen.

Bei der Dienstunfähigkeit ist darauf zu achten, dass es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsabsicherung handelt. Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung greift vornehmlich Nur, wenn man in einem Angestelltenverhältnis steht.
Anders gesagt, wenn ein Beamter Dienstunfähig ist, muss er nicht zwangsläufig die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllen. Warum diese Themen so frühzeitig beleuchtet werden sollten, zeigt die Regelung, dass Beamte in den  ersten fünf Dienstjahre keinerlei Ansprüche hinsichtlich Ruhegehalt beziehungsweise Pension an den Dienstherren haben. Daher sollte die Absicherung gerade in diesen fünf Jahren bedeutend höher ausfallen, als es danach notwendig ist.

Der Spezial-Strafrechtsschutz ist unabdingbar, denn er sichert den Beamten in der Ausübung seiner Tätigkeit selbst, im Ermessen seines Amtes, zur Verhinderung von Straftaten nach Strafprozessordnung sowie auf Weisung des Dienstvorgesetzten ab. Solche Handlungen werden als  Vorsatztaten  behandelt  und keine Rechtsschutz-Versicherung ohne die erwähnte Klausel würde  leisten.

Die Diensthaftpflichtversicherung sollte verschiedene Punkte abdecken. Z.B. die Deckung bei Falschbetankung von Dienst-Kfz und aufjedenfall die Absicherung von Regressansprüchen durch den Dienstherren.
In der Unfallversicherung ist es vor allem die Infektionsklausel, die den klassischen einfachen Unfallbegriff erweitert.

Betriebsinhalts- und Elektronikversicherung

Berlin, den 09.03.2022

Die Inventar- oder Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für den Geschäftsbetrieb. Alles was sich im Büro, Werkstätten, Praxen usw. befindet, ist verschiedensten Risiken ausgesetzt. Die finanziellen Schäden nach einem Brand, einem Einbruch-Vandalismus etc. können durch eine Inhaltsversicherung abgesichert werden. Das Inventar ist dann i.d. R. gegen folgende Sachgefahren versichert: Feuer, Explosion, Leitungswasseraustritt, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus.

Zunehmend hält auch die Technisierung Einzug. Ob smarte Werkzeuge, moderneste Telefonanlagen, Drohnen zur Ferndiagnose, Laser, Ultraschall - für elektronische Geräte empfiehlt sich die Ergänzung durch eine Elektronikversicherung. Das Leistungsspektrum ist deutlich umfangreicher. Es handelt sich um eine All-Gefahren-Deckung. Dazu gehören u.a. auch Bedienungsfehler, Ungeschick, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Blitzschlag, Sabotage, Konstruktions- und Materialfehler.
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann erweitert werden. Beispielsweise um die Kosten für Reparaturen, Leihgeräte und Betriebsunterbrechungen oder auch den Versicherungsschutz unterwegs bzw. standortübergreifend.

Einkommensschutz-Gründe für Berufsunfähigkeit

Berlin, den 13.09.2022
 
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schädigungen des „Halteapparates“ (Skelettsystem) und Krebserkrankungen sowie psychische Leiden sind die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit kann JEDEN treffen. In Deutschland scheidet jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig wegen Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus!
 Deshalb sollte man sich frühzeitig um eine entsprechende Absicherung  kümmern. Das spart Geld, erleichtert den Zugang zu einer Absicherung und verhindert eine wirtschaftliche Notsituation.

Die Haftung eines Tierhalters

Berlin, den 08.09.2022
 
Ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Coburg hat entschieden, das ein Hundehalter auch für Schäden haftet, die eine Person, die sein Tier aus Gefälligkeit ausführt, erleidet. (22 O 718/19).
 
Im verhandelten Fall, hat die Geschädigte den Hund seit Jahren regelmäßig aus Gefälligkeit ausgeführt.
Bei einer dieser Runden, wurde die Klägerin von dem Jagdinstinkt des Hundes so überrascht, dass sie stürzte und sich verletzte.
Die Verletzungen waren so stark, dass sie dauerhaft in ihrer Erwerbstätigkeit gemindert ist.
Sie verlangte daher Schadenersatz sowie die Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Die Richter urteilten, das Hundehalter in der Regel grundsätzlich für Schäden haften, die durch ihr Tier verursacht werden.
Sie vertraten die Ansicht, dass auch das freiwillige und unentgeltliche Ausführen des Hundes keinen stillschweigenden Haftungsverzicht darstellt.
Ein Mitverschulden wurde dennoch berücksichtigt,  da das Verhalten eines Tieres nie völlig vorhersehbar sei.
Den Mitverschuldensanteil der Klägerin bewertete das Gericht mit 50 Prozent.

Directors-and-Officers-Versicherung oder  auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung

Berlin, den 18.08.2022

 
Die D&O ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder jeglicher Rechtsform, beispielsweise von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften. Zu den Organmitgliedern zählen zudem Geschäftsführer, Mitglieder des Aufsichtsrats oder von Beiräten und auch leitende Angestellte.

Üblicherweise schließt das Unternehmen diese Versicherung zugunsten seiner Organmitglieder ab.
Als eine Art Berufshaftpflicht-Versicherung deckt die D&O die Folgen fahrlässig begangener Sorgfaltspflicht-Verletzungen ab.
 
Unterschieden wird zwischen der Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung) und der Haftung der Organmitglieder gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung).
Die häufigsten Außenhaftungsfälle sind die der Insolvenzverschleppung, nicht bezahlte Unternehmenssteuern oder nicht abgeführte Sozialversicherungs-Beiträge.
In einem Fall der Innenhaftung kann ein Unternehmen von einem Organmitglied oder Manager Schadenersatz fordern, wenn bei der Berufsausübung Pflichten verletzt worden sind.
Damit spielt der Arbeits- oder Dienstvertrag eine entscheidende Rolle. Das Unternehmen tritt dann den in Anspruch genommenen versicherten Personen in drei Rollen gegenüber: als Versicherungsnehmer, als Arbeitgeber/ Dienstberechtigter und als Haftpflichtgläubiger.
 
Die Haftungsrisiken für Manager steigen derzeit stark an: Ursachen sind u.a. Inflation, Energiekrise und Engpässe bei den Lieferketten.
 
Dadurch werden Schäden teurer und die Haftungsgefahr steigt!
 
Die Inflation hat seit Ölkrise in den 70er Jahren einen Rekordwert erreicht. Sie liegt aktuell bei 7%.
Die Preise für Nahrungsmittel, Wohnen, Wasser, Strom und Gas sind ca. zehn Prozent teurer als im Vorjahresmonat.
Dadurch sehen sich  Unternehmen mit teureren Materialien und Engpässen in den Lieferketten konfrontiert.
 
Im schlimmsten Fall können Betriebsunterbrechungen die Folge sein.
 
Verlängerte Lieferfristen gepaart mit Produktionsengpässen, Personal- und Materialmangel sowie Rohstoffknappheit und stark angestiegene Rohstoffpreise lassen Lieferketten teilweise komplett zusammenbrechen. Damit verbunden: Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen und Schadensersatz-Forderungen von Kunden, wenn die bestellte Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden kann.
 
Vorstände und Geschäftsführer sind folglich einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt.
Es sind unzählige Konstellationen denkbar, in denen Manager in der momentanen Krisensituation Fehler begehen können, aus denen Vermögensschäden für ihr Unternehmen entstehen. Dazu gehört der mögliche Vorwurf, ein Vorstand oder ein Geschäftsführer habe nicht adäquat auf die veränderten Marktgegebenheiten reagiert.  Managern wird zum Beispiel vorgeworfen, Rohstoffe zu spät oder zu teuer eingekauft, keine alternativen Lieferketten erschlossen oder Materialien nicht rechtzeitig bestellt zu haben und deshalb die Produktion stillsteht. Dass Manager anschließend von ihren Unternehmen persönlich in Regress genommen werden, ist dann keine Seltenheit.
 
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zu den Möglichkeiten!

In einer  Arztpraxis birgt ein Schaden mehrere Risiken
 

Berlin, den 20.07.2021

Die Praxisinhalts-Versicherung schützt den Inhaber vor den wirtschaftlichen und existenzgefährdenden Folgen eines versicherten Schadens.
In der Regel sind Schäden infolge von Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl /Vandalismus sowie Sturm- und Hagel abgedeckt.
Diese können um Elementarschäden, Glasbruch und Elektronikversicherung als Allgefahrendeckung ergänzt werden.
 
Sehr wichtig ist die richtige Ermittlung der Versicherungssumme.
Es gehören die gesamte Einrichtung, technische Geräte, medizinische Zubehör etc. dazu.
 
Des Weiteren sollte der Betriebsunterbrechungsschaden mitversichert sein.
 
Nach einem entstandenen Schaden, ist es zumeist nicht möglich, den gewohnten Praxisbetrieb zeitnah wieder aufzunehmen.
Durch anstehende Renovierungsmaßnahmen , die Wiederbeschaffung beschädigter Gegenstände kann nicht uneingeschränkt weiter gearbeitet werden.  Das finanzielle Risiko, aus dem entgangenen Gewinn und aus fortlaufenden Betriebskosten sind dann abgesichert.
Da die Fixkosten der Praxis – zum Beispiel Löhne und Gehälter für das Personal, Miete für die Räumlichkeiten aber auch die Darlehensraten der Praxisfinanzierung – dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation schnell zur existenzbedrohenden Gefahr werden.
 
Der Betriebsunterbrechungs-Schutz deckt dieses Risiko für die Dauer des Praxisstillstandes, infolge einer versicherten Sachgefahr!
Abgesichert werden üblicherweise die laufenden umsatzunabhängigen Betriebsausgaben sowie die durch den Sachschaden entstandenen Verluste bis zu einer vereinbarten Haftzeit.
 
Die Praxisausfall-Versicherung leistet auch bei einem Betriebsausfall wegen Krankheit, aufgrund eines Unfalls des Praxisinhabers oder auch aufgrund einer angeordneten Quarantäne.
Die Versicherungssumme umfasst den entgangenen Gewinn, als auch die laufenden umsatzunabhängigen Kosten.
(Diese beinhalten Personalkosten, Miete, Versicherungsprämien, Finanzierungsraten oder auch Abschreibungen.)
 
Wir beraten Sie gern!
 
Rufen Sie uns an! 0307947380

Dienstunfähigkeitsabsicherung-Lücken schließen

Berlin, den 05.07.2021

Tritt eine Dienstunfähigkeit ein, kann dies bei  Beamten auf Widerruf und Probe, zu einer besonders großen Lücke in den Ruhestandsbezügen führen.
Wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, das diejenigen, die weniger als fünf Jahren verbeamtet sind, einen besonderen Absicherungsbedarf haben.
 
Deshalb ist eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung unerlässlich!
 
Dreißig Prozent der Beamten scheiden vorzeitig durch eine Dienstunfähigkeit (DU) aus dem Dienstverhältnis aus. Die Lücke ist in diesem Fall nochmal deutlich größer.
 
Die Höhe berechnet sich außerdem anhand der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre.
Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden im Falle einer Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche entlassen.
Das gleiche Schicksal teilt ein Beamten auf Lebenszeit, der die erforderlichen fünf Jahre Wartezeit noch nicht erfüllt hat.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung  leistet bei entlassenen Beamten „so lange die zur Entlassung beziehungsweise zum Widerruf oder zur allgemeinen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der Ausübung der letzten beruflichen Tätigkeit weiterhin entgegenstehen“.

Wir beraten Sie! Rufen Sie uns an! 0307947380

WICHTIG für Eigentümer - Grundsteuerreform

Berlin, den 23.05.2022

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Ein- oder Zweifamilienhaus – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
!!! Die Berliner Finanzämter werden keine Einzelaufforderungen versenden!!!!
 
Ab Juli 2022 können Sie die Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz sind die Erklärungen grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.
Für die Erklärung sind folgende Daten erforderlich:

  • Grund-Steuernummer
  • Lage des Grundstücks = Straße und Hausnr.
  • Art des Grundstücks Ein- bzw. Zweifamilienhaus
  • Fläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert zum 01.01.2022  https://www.berlin.de – Suchbegriff „BORIS Berlin“
  • Baujahr
  • Wohn- und ggf. Nutzfläche (insgesamt)
  • Garagen-/Tiefgaragenstellplätze

Die erforderlichen grundstücksbezogenen Angaben finden Sie u.a. im Grundbuchblatt, Kaufvertrag, Einheitswert- und Grundsteuerbescheid.
 
Wichtig! Die Erklärungen sind spätestens bis zum 31.10.2022 zu übermitteln. D
 
Diese Erklärung wird über die Steuer-Onlineplattform ELSTER übermittelt.

Schadenarten

Berlin, den 14.03.2022

Erfüllungsschaden
…damit sind Schäden gemeint, die aus der Nicht-Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen entstehen.
(Klar: Wer anderen Leistungen zusagt, die er nicht erbringt, kann dafür keinen Versicherungsschutz beanspruchen.)
 
Mangelfolgeschaden
…davon spricht man, wenn eine mangelhafte Ausführung oder Sache weitere Schäden an anderen Rechtsgütern eines Vertragspartners nach sich ziehen.
Beispiel: Wasseraustritt aufgrund einer mangelhaften Installation führt zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung.
 
Vermögensschaden
…lassen sich auch in einer separaten Police versichern. Entscheidend ist das jeweilige Risiko. Unter Vermögensschäden versteht man finanzielle Nachteile Dritter, die durch schuldhaftes Verhalten entstanden sind.
 
Tätigkeitsschaden/Bearbeitungsschäden
Kommt es bei der Durchführung einer vereinbarten Leistung (handwerkliche Tätigkeit) zu einem Schaden, spricht man von Tätigkeitsschaden. Diese Schadengruppe ist in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen (§ 7 AHB). Der Einschluss dieser Schäden ist für viele Handwerker-Betriebe sinnvoll. Mitunter wird auch von Bearbeitungsschaden gesprochen.
 
                Beispiele:

  • Ein Malerbetrieb verputzt die Fassade eines Neubaus. Die Mitarbeiter haben die bereits eingesetzten Fenster nicht sorgfältig genug abgeklebt. Die Rahmen der Fenster werden bei den Arbeiten durch den maschinell aufgebrachten Putz verunreinigt und beschädigt. Der Hauseigentümer macht seinen Schaden bei dem Handwerker geltend.
  • Am Einfamilienhaus seines Kunden bringt ein Zimmereibetrieb einen Stützbalken für ein Carport an. Hierbei wird die Fassade und ein innen liegendes Regenfallrohr beschädigt. Der Gebäudeeigentümer verlangt Schadenersatz von dem Betrieb.
  • Bei Flexarbeiten im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses wird der Steinboden durch Funkenflug beschädigt. Auch hier entsteht der Schaden durch die mangelnde Sorgfalt (Bodenflächen nicht ausreichend abgedeckt). Der Hauseigentümer nimmt auch in diesem Fall den Handwerksbetrieb für den verursachten Sachschaden in Anspruch.
  • Ein Trockenbauer benutzt in der Wohnung seines Auftraggebers dessen Schrank als Steighilfe. Dieser bricht unter dem Gewicht zusammen.

Allmählichkeitsschaden
Nicht immer wird ein Schaden sofort deutlich. Mitunter vergehen Jahre, bis der kleine Defekt in der Fußbodenheizung dafür sorgt, dass Reparaturen unerlässlich werden. Seit den AHB 2008 sind solche Schäden mitversichert, es sei denn sie sind explizit ausgeschlossen
 
Weiterfresserschaden
Arbeitsteilung kann auch Nachteile haben. So kann die gesamte ansonsten einwandfreie Arbeit beschädigt sein, wenn beispielsweise nur ein Bauteil fehlerhaft war. Es kann sich aber auch um Leistungen eines Subunternehmers handeln.
 
Mietsachschäden
Mitnichten sind damit nur Immobilien gemeint. Auch Container oder andere bewegliche Güter können - eventuell gegen Aufpreis - mitversichert werden.

Polizeibeamten brauchen berufsspezifische Absicherungen

Berlin, den 14.03.2022

Die Risiken bzw. die Absicherungsnotwendigkeiten unterscheiden sich bei Beamten und Angestellten. Bei Polizisten gibt es noch weitere wesentliche Besonderheiten.
Die berufsspezifischen Themen sind u.a. die Dienstunfähigkeit, der Spezial-Strafrechtsschutz, die Dienst-Haftpflicht und Unfallvorsorge. Mit diesen Punkten sollten sich Polizeibeamte bzw. -anwärter schon zum Beginn ihrer Ausbildung oder spätestens direkt am Ende der Ausbildung beschäftigen.

Zu berücksichtigen sind die unterschiedlichen Verordnungen von Bund und Ländern zur Besoldung, Beihilfe und zu den Ruhestandsbezügen. Verallgemeinernde Aussagen zum Versorgungsbedarf von Beamten sind daher schwierig zu treffen.

Bei der Dienstunfähigkeit ist darauf zu achten, dass es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsabsicherung handelt. Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung greift vornehmlich Nur, wenn man in einem Angestelltenverhältnis steht.
Anders gesagt, wenn ein Beamter Dienstunfähig ist, muss er nicht zwangsläufig die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllen. Warum diese Themen so frühzeitig beleuchtet werden sollten, zeigt die Regelung, dass Beamte in den  ersten fünf Dienstjahre keinerlei Ansprüche hinsichtlich Ruhegehalt beziehungsweise Pension an den Dienstherren haben. Daher sollte die Absicherung gerade in diesen fünf Jahren bedeutend höher ausfallen, als es danach notwendig ist.

Der Spezial-Strafrechtsschutz ist unabdingbar, denn er sichert den Beamten in der Ausübung seiner Tätigkeit selbst, im Ermessen seines Amtes, zur Verhinderung von Straftaten nach Strafprozessordnung sowie auf Weisung des Dienstvorgesetzten ab. Solche Handlungen werden als  Vorsatztaten  behandelt  und keine Rechtsschutz-Versicherung ohne die erwähnte Klausel würde  leisten.

Die Diensthaftpflichtversicherung sollte verschiedene Punkte abdecken. Z.B. die Deckung bei Falschbetankung von Dienst-Kfz und aufjedenfall die Absicherung von Regressansprüchen durch den Dienstherren.
In der Unfallversicherung ist es vor allem die Infektionsklausel, die den klassischen einfachen Unfallbegriff erweitert.

Betriebsinhalts- und Elektronikversicherung

Berlin, den 09.03.2022

Die Inventar- oder Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für den Geschäftsbetrieb. Alles was sich im Büro, Werkstätten, Praxen usw. befindet, ist verschiedensten Risiken ausgesetzt. Die finanziellen Schäden nach einem Brand, einem Einbruch-Vandalismus etc. können durch eine Inhaltsversicherung abgesichert werden. Das Inventar ist dann i.d. R. gegen folgende Sachgefahren versichert: Feuer, Explosion, Leitungswasseraustritt, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus.

Zunehmend hält auch die Technisierung Einzug. Ob smarte Werkzeuge, moderneste Telefonanlagen, Drohnen zur Ferndiagnose, Laser, Ultraschall - für elektronische Geräte empfiehlt sich die Ergänzung durch eine Elektronikversicherung. Das Leistungsspektrum ist deutlich umfangreicher. Es handelt sich um eine All-Gefahren-Deckung. Dazu gehören u.a. auch Bedienungsfehler, Ungeschick, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Blitzschlag, Sabotage, Konstruktions- und Materialfehler.
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann erweitert werden. Beispielsweise um die Kosten für Reparaturen, Leihgeräte und Betriebsunterbrechungen oder auch den Versicherungsschutz unterwegs bzw. standortübergreifend.

Die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge

Berlin, den 04.03.2022

Seit nun 20 Jahren hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Nutzung der Vorteile der betrieblich organisierten Altersvorsorge.
Mit dieser Möglichkeit können Teile des Gehaltes STEUER- und SOZIALVERSICHERUNGSFREI für die zusätzliche private Altersvorsorge genutzt werden.
Seit Beginn des Jubiläumsjahres, muss der Arbeitgeber sich mit mind. 15% des umgewandelten Betrages daran beteiligen, sodass damit die Attraktivität dieses stark geförderten Durchführungsweges unseres Altersvorsorgesystems nochmals steigt.

Wir beraten Unternehmer zu Lösungen im Betrieb und Arbeitnehmer zu Ihren individuellen Möglichkeiten!
0307947380 oder wudtke-lindenblatt@axa.de

Golfen und den Haftpflichtschutz im Sundaybag

Berlin, den 28.02.2022

Seit Jahresanfang sind Golfspieler (Mitglieder bzw. Spielberechtigte auf deutschen Golfplätzen) nicht mehr automatisch über den Deutschen Golf Verband (DGV) abgesichert.
Künftig müssen Golfspieler deshalb privat vorsorgen.

Die gute Nachricht: Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung des Golfsports mitversichert.
Dies gilt auch für Schäden, die durch abirrende Golfbälle entstehen.
Wir beraten Sie gerne und bestätigen den Versicherungsschutz für unsere Kunden!
Telefon: 030/794 73 8 0 oder Wudtke-Lindenblatt@axa.de

Unfallvorsorge - unerläßlich

Berlin, den 23.02.2022

Die private Unfallversicherung tritt bei aller Art von  Verletzungen ein. Sie haftet vor allem bei bleibenden Schäden und soll eine finanzielle Unterstützung sein.
Es sollen beispielsweise Umbauten zu Hause, des Autos finanziert werden. Es besteht eine 24 Stunden-Deckung, weltweit.

Da zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit passieren, empfiehlt sich diese ergänzende Deckung unbedingt. Ggf. ergänzt sie den gesetzlichen Versicherungsschutz.

Nach der Fahrt mit dem E-Scooter war der Führerschein weg.

Berlin, den 21.02.2022

Das Landgericht Wuppertal hat in einem kürzlich entschiedenen Urteil festgestellt, dass die  für Kraftfahrer geltenden Grenzwerte für eine fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr auch für das Führen von E-Scootern anzuwenden ist (25 Qs 63/21).
 
Im konkreten Fall hatte der Führer des E-Scooter eine Blutalkohol-Konzentration von 1,55 Promille.
 
Entscheidend war, das Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes  „Beförderungsmittel beliebiger Art zum Zwecke der Fortbewegung im öffentlichen Verkehr“ sind.
Die Richter gingen bei diesem hohen Blutalkohol von einer absoluten Fahruntüchtigkeit des Beschuldigten aus.
(Bei Fahrradfahrern liegt diese Grenze bei  1,6 Promille und bei allen  übrigen Fahrzeugführern bei 1,1 Promille.)
 
Dennoch sind sich die Gerichte bisher nicht einig, ob betrunkenen E-Scooter-Fahrern die Fahrerlaubnis entzogen werden darf.
Bisher argumentierten andere Gerichte, dass es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob ein Fahrerlaubnisentzug gerechtfertigt ist oder nicht.

Arbeitgeber haben kein Widerrufsrecht für übernommene
Lebensversicherung

Berlin, den 08.02.2022

Das Widerspruchsrecht für Lebensversicherungen wegen unzureichender Aufklärung gilt ausschließlich für Verbraucher, nicht aber für Firmen.

Dies entschied das Oberlandesgerichts Stuttgart in einem Urteil aus Mai diesen Jahres (7 U 499/19).
Im konkreten Fall hatte der neue Arbeitgeber die Direktversicherung als neuer Versicherungsnehmer übernommen.

Die Arbeitnehmerin war versicherte Person. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete führte die VP den Vertrag als neuer VN zunächst beitragsfrei fort und entschied sich dann dem Vertrag zu widersprechen, das sie nicht richtig und vollständig dazu belehrt worden sei.

Hier entschied das Gericht, das der Unternehmer nur das Widerspruchsrecht hatte und er dieses nicht genutzt hätte. Das besondere Recht, unter bestimmten Voraussetzungen auch noch Jahre nach Vertragsabschluss diesem zu widersprechen gilt für Verbraucher, nicht jedoch für Firmen.

Versicherungspflicht beim Skifahren

Berlin, den 01.02.2022

Die Skisaison ist schon einige Monate eröffnet. Nicht zuletzt wegen der anhaltenden Pandemiesituation gibt es oft immer wieder geänderte Regeln!

In Italien gelten seit Januar eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige sowie eine Haftpflichtversicherungspflicht. (Diese Versicherungspflicht sieht vor, dass ein Skifahrer in Italien über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen muss, die für Schäden, die Dritten auf der Skipiste zugefügt werden, Versicherungsschutz bietet.) Unser Leistungsstarke BoxFlexPolice sichert Sie umfänglich ab! Eine Bestätigung erhalten Sie natürlich auch!

Rufen Sie uns an 0307947380 oder senden Sie uns eine Anfrage wudtke-lindenblatt@axa.de

Haftung minderjähriger Kinder

Berlin, den 24.01.2022

„Vom siebten bis zum 17. Lebensjahr haften Minderjährige für solche Schäden, die sie einem anderen zufügen, wenn sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besitzen.“ so das OLG Celle.
 
Grundsätzlich sind Minderjährige unter sieben Jahren für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht verantwortlich. Solange sie keine zehn Jahre alt sind, sind Kinder auch nicht für Schäden durch einen Unfall, bei dem ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrzeug im Schienenverkehr beteiligt ist, zur Verantwortung zu ziehen.
 
Im zu entscheidenen Fall, war ein altersgerecht entwickeltes achtjähriges Kind, mit ihrem Fahrrad unterwegs. Sie fuhr mit ihrem Rad an der Uferpromenade entlang.

Ihre Eltern gingen in Ruf- und Sichtweite zu Fuß einige Meter hinter ihm her. Doch anstatt nach vorne zu schauen, blickte die Radlerin für einen längeren Zeitraum nach hinten zu ihren Eltern. Dabei steuerte sie auf eine Fußgängerin zu. Diese kam beim Ausweichversuch zu Fall.

Wegen ihrer dabei erlittenen Verletzungen nahm sie das Kind und dessen Eltern auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.

Nach Ansicht der Richter besteht zwar kein Anspruch gegenüber den Eltern der Achtjährigen. Denn diese hätten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, als sie in Ruf- und Sichtweise hinter ihrer Tochter hergingen. Das Mädchen könne jedoch persönlich wegen der Folgen des von ihm verursachten Unfalls in Anspruch genommen werden.

Dem Kind war bewusst, dass sie während einer Fahrt mit dem Fahrrad nach vorne und nicht über einen längeren Zeitraum nach hinten blicken darf. Sie kann daher persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie gegen diese Regel verstößt und es dadurch zu einem Unfall kommt.

(Entscheidung Oberlandesgericht Celle;Urteil 14 U 69/19).

Das ist neu seit dem 01. Januar

Berlin, den 11.01.2022

In der Pflegepflichtversicherung erhöht sich der Beitragszuschlag für Kinderlose. Er steigt von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent.
Dieser Zuschlag wird nicht vom Arbeitgeber bezuschusst.

Hingegen müssen Arbeitgeber seit 1.1.2022 nun ALLE bestehenden Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter zur Betrieblichen Altersvorsorge bezuschussen. Und das mit mind. 15% des Umwandlungsbetrages.

Erfreulich ist, dass sich der Steuergrundfreibetrag erhöht. Für Alleinstehende beträgt dieser 9.984 Euro und für Verheiratete gilt der doppelte Betrag von 19.968 Euro.

Der Mindestlohn steigt ab 01.Januar auf 9,82 Euro und ab Juli dann auf 10,45 Euro/h.

Für die Kfz-Versicherung wurden die Regionalklassen neu geordnet. Die Regionalklasse hat Einfluss auf die Beitragshöhe.

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung bleiben in 2022 stabil.

Krankenversicherungsschutz im Ausland

Berlin, den 05.01.2022

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt im Ausland nur beschränkt. Die GKV kommt zwar für Behandlungen innerhalb der EU auf, jedoch nur im begrenztem Umfang und nicht über die Europäische Union hinaus. Es gibt spezielle Auslandsreise-Krankenversicherungen. Diese preiswerte Lösung ist sehr zu empfehlen.

Damit können hohe Zusatzkosten vermieden werden!

Viele Praxen unterschätzen das Risiko

Berlin, den 30.12.2021

Viele Unternehmen wurden in der Vergangenheit schon Opfer von Cyberkriminalität. Oft sind auch Arztpraxen betroffen.
Viele sind nicht vorbereitet bzw. nur unzureichend geschützt.
Hauptrisiken sind der unberechtigte Zugang zu Patientendaten sowie die Manipulation der IT-Systeme. Das Risiko erhöht sich, da es nicht im Bewusstsein der Inhaber ist. Es scheint eine zu abstrakte Bedrohung.
Wobei gerade auch in den Praxen die Digitalisierung voranschreitet (Kommunikation per E-Mail, elektronische Gesundheitsakte und , Dokumentation, Videosprechstunden).  Mit zunehmender digitaler Infrastruktur steigen die Möglichkeiten von Sicherheitslücken und die Notwendigkeit diese zu schützen.
Der häufigste Angriff passiert über Pershing-Mails.  
Die Absender tarnen sich vermeintlich als eine Gesundheitsbehörde oder als Berufskollegen. In vielen Arztpraxen wurden bisher kaum Maßnahmen zum Schutz der  IT-Systeme  ergriffen. Oft erfolgt die Wartung durch einem externen Anbieter. Das macht es für Hacker recht einfach. 
Die Folgen eines Cyberangriffs hingegen können fatal sein.
Im schlimmsten Fall greifen sie auf Patientendaten zu, kopieren diese und erpressen den Inhaber. 
Solch ein Vorfall stellt zugleich einen Datenschutzverstoß dar (DSVOG) und ist damit Meldepflichtig an den Datenschutzbeauftragten. Mit spezieller Software können Systeme auch komplett gesperrt bzw. lahmgelegt werden. Für die betroffene Praxis bedeutet das einen großen Aufwand beim Nachpflegen der Daten sowie hohe Kosten für die IT-Forensik, den Austausch der Systeme und eine Betriebsunterbrechung. Hinzu kommen Informationskosten, Prozess- und Anwaltskosten und in Fällen, in denen Gesundheitsdaten von Patienten veröffentlicht wurden, Schadensersatz, Bußgeld aufgrund der Datenrechtsverletzung sowie Ausgaben für die Krisenkommunikation. Das Risiko, selbst Opfer einer Cyberattacke zu werden, kann reduziert werden: Wichtig ist ein bewusster Umgang mit Passwörtern und Zugängen. Zu einem guten Sicherheitsmanagement gehören auch das regelmäßige Installieren von Sicherheitsupdates der IT-Systeme und die Vorbereitung auf den Notfall. Da viele Schadprogramme per E-Mail in die Arztpraxis gelangen, müssen zudem die Mitarbeiter im Umgang mit den Programmen und Risiken geschult sein, um für die Cybergefahren sensibilisiert zu sein. Eine hundertprozentige Sicherheit gib es nicht. Ein Risiko bleibt.
Es ist ratsam sich gegen die Cyberbedrohung abzusichern. Eine Cyberversicherung übernimmt sowohl Eigen- und Drittschäden als auch Service-Leistungen. Damit sind die folgenden Kostenpunkte abgedeckt:
 

  • Kosten durch Diebstähle,
  • Unterbrechung des Praxisbetriebs,
  • Schadenersatz an Dritte (zum Beispiel an Patienten wegen Datenmissbrauch),
  • IT-Experten, die den Schaden begrenzen und analysieren,
  • gegebenenfalls Anwälte und PR-Spezialisten.

Sterbegeld ist kein Einkommen

Berlin, den 17.12.2021

Die Leistung aus einer Sterbegeldversicherung gilt nicht als Einkommen. Daher darf der Betrag auch nicht bei der Ermittlung der Vermögens- und Einkommenssituation berücksichtigt werden. (Urteil 2A 336/19 Verwaltungsgericht Göttingen)

Eine Sterbegeldabsicherung dient i.d.R. dazu, die Kosten der Bestattung zu decken und ggf. die Umstellung der finanziellen Situation der Hinterbliebenen infolge des Todesfalls zu erleichtern.

Attraktive Fördermöglichkeiten noch in diesem Jahr nutzen!

Berlin, den 13.12.2021

Mit riesigen Schritten schreiten wir auf das Jahresende zu. Auch im Bereich Vorsorge gilt es noch zu prüfen, welche Förderungen nutzbar sind!
 
Die Riesterrente wird bis zu einem Betrag von € 2.100 gefördert. Es besteht ein Anspruch auf Zulagen und ggf. auch Steuervorteile!
(Bei Neuabschlüssen noch in diesem Jahr, kommt man zusätzlich noch in den Genuss höherer Garantien!)
 
Wer bereits die Vorteile einer Basisrente (Rüruprente) nutzt, sollte auch hier prüfen, wie sich eine Sonderzahlung steuermindert auswirkt!
 
In diesem Jahr können 23.724 Euro an Beiträgen steuerlich geltend gemacht werden.
 
Die laufende Beitragszahlung kann flexibel gestaltet werden.
Damit bietet dieses Konzept eine flexible Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und die Altersvorsorge zu erweitern.

Berliner Testament (nicht immer sinnvoll)

Berlin, den 07.12.2021

Das „alte“ Berliner Testament für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften ist noch immer ein gängige Lösung!

Dieses sollte jedoch durch Klauseln eines Anwalts und kluge Finanzkonzepte ergänzt werden. Nur dadurch ist sichergestellt, dass der Erblasserwille auch umgesetzt wird.

Bei großen Vermögen oder bei Patchworkfamilien passt das Berliner Testament nicht.

In erste Linie soll mit der Lösung „Berliner Testament“ der Partner versorgt werden. Die Gefahr besteht, das beispielsweise Freibeträge nicht genutzt werden, zu hohe Erbschaftssteuer anfällt oder gar ein Pflichtanteil eingeklagt wird.

Durch kluge Finanzkonzepte, wie z.B. Begünstigungen in Versicherungen und Wertpapierdepots oder die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft zu Lebzeiten (Schenkung), Absicherung durch eine Risikolebensversicherung.
Damit kann beispielsweise auch ein Liquiditätsengpass überbrückt werden (Immobilienvermögen).

Für die Berufshaftpflicht müssen Ärzte einen ausreichenden
Versicherungsschutz haben

Berlin, den 26.11.2021

Die Berufshaftpflicht für Ärzte ist gesetzlich geregelt. Sie ist notwendig!

Bei nicht ausreichender Absicherung kann sogar die Ruhe der Approbation angeordnet werden.
An erster Stelle gilt es die Risiken aus Behandlungsfehlern abzusichern.  Die Kostenhöhe für Personen – und Vermögensschäden sind sicherlich sehr bedeutend.

Wichtig ist hierbei auch die Deckungserweiterung für strafrechtliche Folgen. Eine ergänzende Berufshaftpflicht ist in diesem Punkt sehr zu empfehlen.

Die Berufshaftpflicht sollte daher so ausgestaltet sein, das auch die Risiken des jeweiligen Fachgebiets abgedeckt und erfasst sind!
Die Entschädigungssummen sind in den letzen Jahren durchschnittlich stark gestiegen.

Daher ist es wichtig den Inhalt und auch die Versicherungssummen bestehender Verträge regelmäßig zu prüfen.
Ich empfehle, das einmal jährlich zu tun.

Für Ärztezusammenschlüsse, kommt zusätzlich die Frage nach den beteiligten Fachrichtungen und die gewählte Rechtsform hinzu!
Erfahrungsgemäß wird die Haftungssituation bei zunehmender Praxisgröße auch unübersichtlicher, z.B. durch unterschiedliche Versicherer, unterschiedliche Deckungsumfänge etc..

Wir analysieren die Situation und entwickeln das passende Deckungskonzept.

Cyberversicherung - Schwachstelle sind wir

Berlin, den 16.11.2021

Bei drohenden Cybergefahren, ist der Mensch der Risikofaktor Nummer eins. Im Zweifel genügt ein falscher Klick. Der Bildschirm ist eingefroren, der Rechner reagiert nicht, der Bildschirm ist schwarz oder alle Daten und Dateien sind verschlüsselt. Die Folge ist Stillstand, nichts geht mehr. Das ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern kosten im Wesentlich viel Geld.

Beispielsweise kann der Aufwand zur Identifizierung und Beseitigung des Cyberangriffs schnell einen mittleren 5Stelligen Betrag ausmachen (bei Unternehmen).

Bei betrieblichen Cyberschäden kommen der Betriebsausfall, die Wiederherstellung und Kommunikation sowie etwaige Vertragsstrafen dazu. Die Bedrohung durch Cyberangriffe hat sich in den letzten Jahr stark erhöht. Diese Gefahr gilt aktuell als das größte Geschäftsrisiko für Unternehmen.
In den letzten zwei Jahren waren mehr als 70% der deutschen Unternehmen von Datendiebstahl, Sabotage oder Industriespionage betroffen. (Das ermittelte eine BITKOM -Studie.)

Die deutliche Zunahme vom Arbeiten zu Hause, erhöht dieses Risiko nochmal deutlich.

Es gibt Sicherheitslücken die von Cyberkriminellen erkannt und genutzt werden.

Um diesen Risiken vorzubeugen bzw. für den Fall gut vorbereitet zu sein, sollten einige Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehören u.a. ein Awareness-Trainings, Mitarbeiter-Sensibilisierung und -Schulungen sowie Notfallmanagement mit Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Cybersicherheit braucht ein ganzheitliches Konzept.

Eine Cyberversicherung hilft mit Know How und Netzwerkpartner und deckt darüber hinaus auch das finanzielle Risiko ab.

Wohnriester - Lohnriester

Berlin, den 12.11.2021

Wer eine Immobilie kauft oder baut, kann Unterstützung vom Staat bekommen.
Hierbei hilft die Nutzung eines Riestervertrages und die Nutzung des Wohn-Riester-Konzeptes.
 
Mit einer Riester-Rentenversicherung sorge ich fürs Alter vor und bekomme später eine Zusatzrente. Der Staat fördert dies durch Zulagen und Steuervorteile.
Mit dem angesparten Guthaben kann die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie abgelöst werden.
 
Die Wohnriester oder "Eigenheimrente" ist eine Variante dieser privaten Altersvorsorge. Damit wird die Riester-Förderung genutzt, um eine selbst bewohnte Immobilie zu kaufen oder zu bauen bzw. ein bestehendes Darlehen zu tilgen.
Des Weiteren kann sie eingesetzt werden um Genossenschaftsanteile oder ein Dauerwohnrecht zu erwerben oder Wohneigentum barrierefrei umzubauen.
 
Wohnriestern kann man mit einem Riester-Bausparvertrag, einem Riesterdarlehen oder der Sofortfinanzierung.
Alternativ kann das bereits angespartes Guthaben entnommen werden, um eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren.
 
Wenn das Bauvorhaben noch in der Zukunft liegt, kann ich als Sparer die Zulagen und Förderungen nutzen und zusätzlich die Zinsen und Rendite des gewählten Riesterprodukts.
Später können die Förderungen zur Tilgung eingesetzt werden.
 
Bei einem Wohn-Riester-Darlehen, werden die staatlichen Zulagen genutzt um dieses Darlehen schneller zu tilgen.
 
Riester wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet in der Leistungsphase (Auszahlung) gibt es einen Steueranteil. Als Grundlage für die Besteuerung gibt es beim Wohnriester das Wohnförderkonto. Auf diesem fiktiven Konto werden durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen alle geförderten Tilgungen und Zulagen erfasst und "verzinst".
Mit jährlich 2 Prozent. Durch diese "Verzinsung" erhöht sich die Grundlage für die Besteuerung später.
Durch dieses Vorgehen, erhält der Staat die Gegenleistung für die vorzeitige Auszahlung.
 
Der Betrag auf dem Wohnförderkonto kann einmalig versteuert werden. Dann sind nur 70% steuerpflichtig.
Alternativ wird der Betrag des Wohnförderkonto gleichmäßig bis zum 85. Geburtstag des Sparers aufgeteilt und dieser dann jährlich besteuert.
 
Die Riesterförderung zu nutzen ist sinnvoll! Mit oder ohne Immobilie!

Familien-Vorsorge-Tipps -Patchwork und Co.

Berlin, den 03.11.2021

Für Familien sind Vorkehrungen für die Ernstfälle des Lebens sehr wichtig.
Um es für die Angehörigen und Hinterbliebenen einfach zu machen, sollte getroffene Regelungen und Informationen eindeutig sein.
 
Aus erteilten Vollmachten sollten Zuständigkeiten klar hervorgehen. Wer soll sich um was kümmern, was ist konkret gewünscht?!
Besonders alles um die Bereiche Finanzen und Regelungen für die Gesundheitsvorsorge sollten klar geregelt sein!
Hierzu sollten eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt werden!
Wenn im Haushalt minderjährige Kinder leben, ist eine Sorgerechtsverfügung sehr wichtig.
Umso mehr Sie geregelt haben, reduziert Konflikte in der Familien. Wer kümmert sich um die Haustiere. Wie soll die Trauerfeier gestaltet sein. In einer Vermögenssorge bestimmt der Erblasser, wann, wer, unter welchen Bedingungen was bekommt.
 
Des Weiteren sollte das unterschätze Pflegerisiko abgesichert werden. Das ist möglich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Das Pflegerisiko ist unterschätzt. Wird uns aber alle betreffen. Altersbezüge reichen für den Pflegebedürftigen und die Familie nicht aus. Ohne Versicherung müssen oft Vermögenswerte veräußert werden oder Familienangehörige müssen zusätzlich für die Kosten aufkommen.
 
In einem Notfallordner sollten möglichst alle erstellten und relevanten Daten und Dokumente sicher und zugänglich aufbewahrt werden.
Darin befinden sich neben den Vollmachten, auch das Stammbuch, Geburtsurkunden, eine Vermögensaufstellung, eine Aufstellung aller Versicherungen und Verträge.

Umlagefähige Kosten für Vermieter

Berlin, den 29.10.2021

Die Kosten für das Abholzen von Bäumen darf ein Vermieter nicht im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung auf seine Mieter umlegen.
Das Leipziger Amtsgericht stellte im verhandelten Fall fest, das ein Vermieter nur solche Kosten auf die Mieter abwälzen kann, die laufend entstehen.
Dazu zählen auch Gartenpflegekosten sowie die Kosten für die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen.
Da beim Fällen von Bäumen nicht von dieser Regelmäßigkeit auszugehen sein, sind die Kosten nicht umlagefähig.

Unterversicherung-möglichst vermeiden

Berlin, den 25.10.2021

Die vereinbarte Versicherungssumme sollte auch dem tatsächlichen Versicherungswert entsprechen. Sonst läuft man Gefahr einer Unterversicherung. Das führt im Schadenfall zum Abzug bei der Entschädigung. Man bleibt auf einem Schadenanteil sitzen.

Im Schadenfall kürzt also der Versicherer seine Leistungen entsprechend der Unterversicherung.
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollten die richtigen Angaben gemacht werden und die Wertermittlungstools der Versicherer genutzt werden...
Bei Veränderungen sollten diese entsprechend angezeigt werden...Wohnungsvergößerungen, Gebäudeerweiterungen, Kauf weiterer Maschinen und Güter etc..
Durch entsprechende Klauseln erklärt der Versicherer auch Unterversicherungsverzicht. In der Gebäudeversicherung wird die Versicherungssumme durch den gleitenden Neuwertfaktor jährlich angepasst.

Sichern Sie sich die beste Versorgung im Krankenhaus

Berlin, den 21.10.2021

Gesetzlich Krankenversicherte entscheiden selten, in welcher Klinik die notwendige Behandlung durchgeführt wird. Wenn eine Behandlung durch einen Spezialisten oder den Chefarzt durchgeführt werden soll und die Unterbringung im Einbettzimmer gewünscht ist, fallen zusätzliche Kosten an.. diese können mit einer Krankenhauszusatzvorsorge gedeckt werden…

Rufen Sie uns an … 0307947380 … wir beraten Sie zu den Möglichkeiten!

Der Schutzengel schafft es nicht immer rechtzeitig

Berlin, den 14.10.2021

Kinder sind aktiv. Zumindest meistens. Beim Spielen, auf dem Weg zu Freuden, im Garten, im Park oder beim Sport.
 
Übermut, Unachtsamkeit sind oft die gefährlichen Begleiter. Als Vater von vier Kindern, habe ich da einige Erfahrung gemacht.
Dies führt nicht selten dazu, das sich die Kinder verletzen.
 
Für Schäden und deren finanzielle Folgen zahlt in wenigen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung. Auf dem Weg zur Schule, in die Kita oder eben da. Die Mehrzahl der Unfälle jedoch sind Freizeitunfälle. Diese Lücke kann durch private Zusatzversorgungen geschlossen werden. Diese ist auch als ergänzende Versorgung zur gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll.
 
Die wichtigste Leistung ist sicherlich die Invaliditätsabsicherung. Diese deckt Kosten und notwendige Ausgaben infolge bleibender Schäden.
Zum Beispiel für hohe Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, des Autos und Folgetherapien.
 
Ein bedingungsgemäßer Unfall liegt vor, wenn plötzlich, von außen, unerwartet, ein Ereignis auf einen Körper einwirkt.
Der mittlerweile in modernen Deckungskonzepten versicherte "Erweiterte Unfallbegriff" versichert auch die Folgen von Vergiftungen, Insektenstichen, Zeckenbisse und auch Impfungen Diese Leistungen gehen weit über die der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus.
 
Wir beraten Sie! Rufen Sie uns an 030 7947380 oder wudtke-lindenblatt@axa.de.

Betriebliches Gesundheitsmanagement - der Budgettarif der AXA-Krankenversicherung

Berlin, den 07.10.2021

Die betriebliche Krankenversicherung wird zunehmend bei der Mitarbeiterrecrutierung und -bindung immer bedeutender. Der neue Budgettarif der AXA-Krankenversicherung bietet nun eine attraktive Flexibilität für Arbeitergeber und jeden Mitarbeiter.

Die Budgetstufen liegen zwischen €300 und €1.500 p.a.. Die Mitarbeiter können sich frei entscheiden, welche Leistungen sie im Anspruch nehmen.

Es sind beispielsweise Behandlungen durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zahnersatz- und Zahnbehandlungen u.v.m. gedeckt.

Serviceleistungen, wie Facharztterminservice, telefonische Gesundheitsberatung, Zweitmeinungsservice, Onlinearzt gehören budgetunabhängig zum starken Angebot!

Und das ist möglich ohne Wartezeit, ohne Gesundheitsfragen.

Darauf sollten Gewerbekunden unter anderem achten

Berlin, den 05.10.2021

Bei der Absicherung des eigenen Betriebes, gibt es einige Punkte, die wesentlich im Schadanfall sein können.
Daher ist eine regelmäßige Prüfung und ggf. Anpassung des Deckungskonzeptes notwendig.
 
Folgende Punkte sind hierbei wichtig:

  • die Höhe der Versicherungssumme (Inhaltsversicherung/Betriebsgebäude/Maschinen)
  • fehlende Absicherung des Unterbrechungsschaden nach einem Schadenereignis
  • Vorsorgeversicherung bei Gefahrenerhöhungen (Meldung und Nachversicherung)
  • richtige Definition der Tätigkeit für die Betriebshaftpflicht (Berücksichtigung aller Tätigkeiten und Risiken)
  • Vorsorge für Rechtsstreitigkeiten
  • Datenschutz
  • Cyberrisiken erkennen und Sicherheitslücken schließen

Wir beraten Sie gern!
 
Rufen Sie uns an -030 794 73 80!
(wudtke-lindenblatt@axa.de)

Die Immobilienrente- ein interessantes Modell

Berlin, den 30.09.2021

Das eigene Haus zu Geld zu machen und dennoch darin wohnen zu bleiben. Genau das ist mit der Verrentung einer eigengenutzten Immobilie möglich.
 
Das Prinzip: Der Hauseigentümer verkauft sein Eigenheim mit einem Preisabschlag für die weitere Nutzung und bekommt im
Gegenzug vom Käufer eine Leibrente sowie das Recht, weiter in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.
Gerade für ältere Menschen ist das ein großer Vorteil.
Ob es sich lohn, hängt vom konkreten Vertrag ab. Dieser muss und wird von einem Notar beurkundet. In einem solchen Vertrag sind
alle Punkte die für Käufer und Verkäufer wichtig sind zu regeln und regelbar. Je genauer dieser ausgearbeitet ist, desto besser
für die beteiligten. Letztlich soll das Modell attraktiv für Käufer und Verkäufer sein.

Altersvorsorge – mit der lohnenswerten Betriebsrente?!

Berlin, den 20.09.2021

Die gesetzliche Rentenversicherung soll sicherstellen, dass auch im Alter der Lebensstandard sichergestellt ist.

Nun hat das Generationenkonzept mehrere Schwachstellen, die Menschen leben deutlich länger und erhalten damit auch länger
Rente, es gibt mehr Rentner als Arbeitnehmer, die in die Kasse einzahlen. Ab ca. 2040 wird ein Arbeitnehmer einen Rentner versorgen.
Dadurch kann und wird die Höhe der Rente nur eine Grundversorgung sein.

Daher ist private Vorsorge unerlässlich.  Dafür gibt es verschiedene Konzepte. Der Mix aus verschiedenen Modellen versetzt dich
in die Lage auch in schwierigen Zeiten ein stabiles System zu haben und das geplante Ziel zu erreichen.

Der Gesetzgeber hat dieses Problem auch erkannt und verschiedene Anreize geschaffen.

Im Folgenden geht es um die am stärksten geförderte Schicht in der Altersvorsorge-die betriebliche Altersvorsorge.
Ein gezielter Blick hinter die Altersversorgungskulissen zeigt, dass es sich lohnt!

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Vorsorge. Grundlage ist das Betriebsrentengesetz.
Jeder Arbeitnehmer kann Teile seines Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in sein Altersvorsorge investieren. Und der
Arbeitgeber beteiligt sich auch daran. Mit der Hilfe des Finanzamtes, des Sozialversicherungsträgers und der Firma kann so ein
attraktives Kapital angespart werden.

Die Leistungen aus diesem Vertrag können ab EA 62 ausgezahlt werden. Es gibt die Möglichkeit eine Einmalauszahlung zu bekommen oder
eine lebenslange Rente oder eine Mischung aus beiden Varianten.

Bei Bezug der Leistung greift die nachgelagerte Versteuerung. Die Kapitalauszahlung oder auch die Rente werden mit dem individuellen Steuersatz versteuert. In der Regel sind die Einnahmen zur Rente geringer als in der aktiven Phase und damit ist der Steuersatz auch geringer.
Wenn der Arbeitnehmer gesetzlich Krankenversichert ist, zahlt er auch den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf diese Leistung.

Das Konzept gewinnt an Attraktivität umso mehr der Arbeitgeber sich daran beteiligt!

Wenn der Betrieb während des Berufslebens mal gewechselt wird, kommt der Vertrag einfach mit und wird bei der neuen Firma weiter bespart!
Auch das ist gesetzlich geregelt!

Schnell liquide durch Factoring

Berlin, den 08.09.2021

Unternehmer haben die Möglichkeit Factoring zu nutzen und bekommen so schneller Liquidität zurück!
 
Das ist sinnvoll, vor allem dann, wenn die Bezahlung von Rechnungen länger dauert.
Es fehlt zum einen Geld auf den Konten und zum anderen muss Zeit für Mahnungen etc. investiert werden.
Durch Factoring umgehe ich als Unternehmer beides.
 
WAS IST FACTORING?
Factoring ist der Verkauf offener Forderungen an Dritte. Der Käufer der Forderungen - Factor genannt - ist
eine Bank oder ein Finanzdienstleister, der das Forderungsausfallrisiko übernimmt.
 
WAS KOSTET FACTORING?
Für seine Leistung erhält der Factor eine Gebühr und Zinsen. Die Gebühr ist abhängig vom Umsatz und liegt
meist zwischen 1 Prozent und 3 Prozent. Die Zinsen sind höher: Sie liegen bei rund 3 bis 5 Prozent. Wie hoch
genau die Kosten für den Forderungsverkauf sind, hängt vom Anbieter sowie der Bonität der Schuldner ab.
Der Factor prüft also, wer die zum Verkauf stehenden Rechnungen zu begleichen hat und wie diese Schuldner
wirtschaftlich dastehen.
 
WAS REGELT DER FACTORING-VERTRAG?
Hier werden die Konditionen des Factorings festgehalten. Dazu gehören vor allem
Laufzeit, Höhe der Forderungen, Gebühren und Zinsen. Beim Factoring über AXA erhält der Unternehmer
innerhalb weniger Tage 100% der Rechnung ausbezahlt.
 
WAS MACHT DER FACTOR MIT MEINEN KUNDEN?
Die Factoringgesellschaft wird die Rechnungsempfänger anschreiben und ihnen die neue Kontoverbindung
und den Abschluss des Factoringvertrages mitteilen. Zahlen die Kunden, überweist der Factor die
Restbeträge aus den Rechnungen auf das Konto des Unternehmers. Bezahlt der Kunde nicht, liegt das
Risiko beim Factor.
 
Der Vorteil liegt also ganz klar bei der umgehende Liquiditätssteigerung und dem Wegfall des Zahlungsausfalls.
Des Weiteren werden die Kosten für ein Mahnverfahren gespart und das Schuldnermanagement entlastet.
Der Unternehmer kann sich um sein Kerngeschäft kümmern. Die Bilanz verbessert.

Mit Familien- (Generationen-) Beratung alles im Blick

Berlin, den 30.07.2021

Da es in schwierigen, emotional belastenden Situationen auch zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen kann, achten wir bei unserer Arbeit darauf, dass mögliche Folgen für alle Familienmitglieder, auch haushaltsübergreifend geregelt sind.
Beispielweise erlangt die Ehefrau oder der Ehemann mit einer Vorsorgevollmacht das Betreuungsrecht und kann alle notwendigen Entscheidungen unabhängig von Dritten treffen, so wie es die Situation erfordert und es das sinnvollste ist.
Wenn diese nicht vorliegt und ein amtlicher Betreuer bestellt wird, muss dieser die z.B. die Gelder des Betreuten mündelsicher anlegen. Das ist im BGB geregelt und betrifft unter anderem auch Sparverträge in Fonds, fondsgebundene Rentenversicherungen, Beteiligungen oder ähnlich Vorsorgelösungen. Durch so einen Eingriff geht Flexibilität für die Angehörigen verloren und es geht zu Lasten der Rendite.

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt besteht diese Verpflichtung nicht und das beschriebene Szenario kann verhindert werden.
Ähnlich problematisch könnte es werden, wenn eine Hausfinanzierung prolongiert (verlängert) werden soll. Und diese von BEIDEN Kreditnehmern unterzeichnet werden muss. Ohne Vorsorgevollmacht läuft das über das Betreuungsgericht. Solche und viele andere Situationen haben oft auch Auswirkungen auf Eltern und Kinder. Vieles muss umorganisiert werden.

Bei unserem Ansatz achten wir darauf rechtliche, organisatorische und finanzielle Vorsorge miteinander zu verbinden.
Wir können Krankheiten, Unfälle, Pflegefälle oder Todesfälle nicht verhindern. Aber wir können unseren Mandanten helfen die finanzielle Absicherung durch rechtliche und organisatorische Vorsorge zu ergänzen und durch sinnvolle Absicherungs- und Vorsorgekonzepte vorzunehmen.

Damit kann auch in sehr schwierigen und belastenden Situation ein selbstbestimmtes Leben möglich sein. Und die finanzielle Existenz ist gesichert.

Cyberdeckung- heutzutage unerlässlich

Berlin, den 19.07.2021

Anfang des Jahres wurden die ersten Angriffe auf Exchange-Server bekannt und damit wurden Sicherheitslücken sichtbar. Bei einem Exchange-Server handelt es sich um eine E-Mail-Transport-Server-Software. Mit ihr können Mails abgelegt , Termine und Kontakte verwaltet werden. Sie dient der Kommunikation und dem Datenaustausch im Unternehmen.

Mit den Angriffen werden die Programme von außen gesteuert, es werden Schadsoftware eingespielt. Angriffe wie diese passieren tagtäglich. Im letzen Jahr wurden ca. 110tausend Cybercrimefälle bekannt. Zu den Folgen solcher Angriffe für ein Unternehmen, kommt hinzu, das gem.DSGVO bei einem Datenabfluß infolge eines Hackerangriffs eine Meldung an die zuständige Behörde innerhalb von 72 h erfolgen muss. Ein Bußgeld wird fällig.

Diese zunehmenden Schwierigkeiten machen die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Cybersicherheit sehr deutlich. Notwendig ist es die IT-Struktur zu prüfen und zu aktualisieren. Mitarbeiter zu schulen und zu sensibilisieren.

Eine ergänzende Cyberversicherung deckt die Kosten für Dienstleister, Forensiker, etc..

Sie ist ein Muss für jeden Unternehmer!
Am Besten vor dem ersten Cyberangriff!

Cyberkriminalität wird noch immer unterschätzt!!

Berlin, den 01.07.2021

Wir stellen in unseren Gesprächen eine zunehmende Sensibilisierung für die Themen Datendiebstahl, Sabotage und Spionage fest.
Dennoch werden die Risiken unterschätzt. Nur wenige Unternehmen nutzen die Absicherungsmöglichkeiten für die ständige und zunehmende
Bedrohung.
Unternehmer und Unternehmen sind der ständigen Gefahr, Opfer von Kriminellen zu werden, ausgesetzt.
Der wirtschaftliche Schaden durch diese Zugriffe, steigt jährlich und bewegt sich im dreistelligen Milliardenbereich.
Die Folgen von Cyberangriffen können für die Betroffenen richtig teuer werden!
Hinzu kommen die möglicherweise strafrechtlichen Folgen wegen Datenschutz- oder Complianceverstößen.
Aus einer „Attacke“ ergeben sich komplexe Themen.
 
Gut organisierte Banden gehen auch gegen kleine und mittlere Betriebe aller Branchen vor. Über den gezielten Datendiebstahl, Erpressung, Aufspielen von Trojanern oder dem Stilllegen der IT ist alles dabei.
 
Die Zahl der Schadprogramme steigt täglich, die Angriffe passieren aus allen Ecken dieser Erde, immer mehr Geräte sind mit dem Internet verbunden, eine Kommunikation ohne Internet findet quasi nicht mehr statt. Entsprechende Vorkehrungen zu treffen und die Strukturen zu schützen, wird daher immer wichtiger.
 
Der wichtigste Anfang ist sicherlich, alle Mitarbeiter ausreichend zu sensibilisieren und bestimmte Inhalte/Präventionsmaßnahmen zu besprechen und zu trainieren.

Woran Sie eine wertvolle Zahnzusatzversorgung für Kinder erkennen

Berlin, den 21.06.2021

  • Leistung in KIG 3-5 (mit Vorleistung GKV): Die prozentuale Erstattung der Zusatzleistungen sollte mindestens 80 Prozent betragen.
  • Leistung in KIG 1-2 (ohne Vorleistung der GKV): Auch hier empfehlen wir eine prozentuale Erstattung von mindestens 80 Prozent.
    (Da die vollständige kieferorthopädische Behandlung in KIG 1 und 2 aus eigenen Mitteln zu tragen ist, darf die Leistungsbegrenzung nicht zu niedrig ausfallen. Sehr gut sind Tarife, die in KIG 2 unbegrenzt leisten. Mindestens 3.500 – 4.000 Euro sollten auf jeden Fall zur Verfügung stehen. Beachten: Die Zahnzusatzversicherung leistet auch in KIG 1-2 nur bei medizinischer Notwendigkeit. In KIG 1 ist das so gut wie nie der Fall. Daher ist die Zahnzusatzversicherung vornehmlich für KIG 2.)
  • Tarifliche Leistungsinhalte: Entscheidend für den späteren Nutzen der Zahnzusatzversicherung (insbesondere in KIG 3-5) ist die Regelung der versicherten Maßnahmen. Möglichst viele dieser privaten Zusatzleistungen sollten im Tarif enthalten sein: Selbstligierende Brackets, Kunststoff-Brackets oder Mini-Brackets, Hochelastische oder farblose Bögen, festsitzende Retainer, Glattflächenversiegelung (im Umfeld der Brackets), Kieferorthopädische Funktionsanalyse (wenn nötig)
  • Zahnvorsorge bei Kindern: Generell übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Basisprophylaxe bei Kindern. Dazu gehört die Fluoridierung und Fissurenversiegelung. Andere Prophylaxemaßnahmen sind im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten. Die professionelle Zahnreinigung zur Kariesvorsorge oder die Spangenreinigung sind private Zusatzleistungen. Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt sein. Ebenso die Versiegelung der Fissuren und die Kariesprophylaxe.
  • Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren: Die Zahnvorsorge sollte rechtzeitig abgeschlossen werden. Am besten ab dem zweiten oder dritten Lebensjahr. Zum einen gibt es meistens keine gesundheitlichen Einschränkungen (in der U-Untersuchung könnten sich schon Indikatoren zeigen, die eine Versicherungsfähigkeit einschränken) und die Leistungsbegrenzungen (Zahnstaffel) werden von Jahr zu Jahr (bis zu 10Jahren) weniger.

Rückzahler von Corona-Hilfen geraten unter Betrugsverdacht

Berlin, den 03.06.2021

Uns erreichen in den letzten Wochen vermehrt Kundenanfragen zum Thema Strafrechtsschutz.
 
Als uns im letzten Jahr der Lockdown traf, war die angebotene unbürokratische Corona-Soforthilfe eine kleine Beruhigung des Ungewissen. Doch was vor einem Jahr so einfach schien und reibungslos funktionierte, kann nun zum Bumerang werden. Denn vor allem, bei denjenigen, die schon nach kurze Zeit feststellten, das sie die
Hilfe nicht benötigen oder die Voraussetzungen nicht erfüllen und diese deshalb kurzfristig wieder zurückzahlten, erreicht in den letzten Tagen ein Schreiben des Landeskriminalsamts.
Allein die Berliner Staatsanwaltschaft hat mehr als 5.000 Betrugsverfahren eröffnet. Es geht um den Verdacht falscher Angaben, das Stellen von Doppelanträgen, die Täuschung von Liquiditätsengpässen.

Unseren Kunden hilft der Roland UNIVERSAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN.

Wir können helfen, solange Sie noch KEINE Kenntnis vom Ermittlungsverfahren haben!
Rufen Sie uns an! 0307947380!

Bleibende Schäden nach Zeckenbiss

Berlin, den 31.05.2021

Der Frühling zeigt sich die Tage von seiner besten Seite….bald schon beginnt der Sommer….die Temperaturen steigen. Wir sind wieder viel draußen…auch in Wald und Wiese. Die Gefahr einen Zeckenstich zu erleiden steigt. Leider kann dieser zu gesundheitlichen Komplikationen oder sogar bleibenden Schäden führen. Häufig sind die Folgen Borreliose und Meningoenzephalitis (FSME).

Die finanziellen Folgen können mit einer guten Unfallvorsorge abgefangen werden.

Sprechen Sie uns an oder senden uns eine Nachricht.
Telefon 0307947380 oder wudtke-lindenblatt@axa.de

Berufsunfähigkeit -Einkommensschutz wird teurer-Schließen Sie jetzt Ihre Lücke!

Berlin, den 31.05.2021

Da der Rechnungszins im kommenden Jahr nochmals deutlich gesenkt wird, müssen die Anbieter von Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen Ihre Beitragskalkulationen entsprechend anpassen.
Das wird zu Mehrbeiträgen führen.

Die Einkommensabsicherung ist eine der essentiellsten Bausteine in der Vorsorge! Sichern Sie sich jetzt ab!

Wir beraten Sie gerne!
Telefon 0307947380 oder wudtke-lindenblatt@axa.de

Straßenraub - zahlt der Hausratversicherer

Berlin, den 28.05.2021

Ein Raub setzt bedingungsgemäss eine bewusste Widerstandshandlung des Opfers voraus. Es liegt daher kein Tatbestand eines versicherten Raubes vor, wenn die Entwendung nur durch die Überraschung eines Versicherten erreicht werde.

Unwissenheit schütz vor Strafe...

Berlin, den 26.05.2021

Die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag ist eine wichtige Obliegenheit, um den Versicherungsschutz im Leistungsfall nicht zu gefährden.
Die Fragen sollten nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden.
Diese Pflicht (vorvertragliche Anzeigepflicht) des Antragstellers ist Paragraph 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, und verlangt, das bei Abgabe einer Vertragserklärung alle bekannten Gefahrumstände anzuzeigen sind, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Ein neues BGH-Urteil, in dem sich die Richter mit einem Fall zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen hatten, zeigt nun das Unwissenheit bei Gesundheitsfragen u.U. vor negativen Konsequenzen schützen kann.
 
Antwortet ein Versicherungsnehmer aber nicht nach bestem Kenntnisstand, drohen ernste Folgen. So darf der Versicherer in diesen Fällen zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten – im schlimmsten Fall verliert der Versicherungsnehmer trotz langjähriger Zahlungen den Versicherungsschutz und damit den Anspruch auf Leistungen. Auch ermöglicht Paragraph 19 Abs. 4 VVG eine rückwirkende Vertragsanpassung, die ebenfalls einen Verlust des Leistungsanspruchs für bestimmte Risiken bedeuten kann.
 
Der Beschluss vom 25.09.19 veranschaulicht, dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheit nur verletzt haben kann, wenn er auch Kenntnis von den Gefahrenumständen hatte.
Erst dann greifen die Rechte für den Versicherer.
(Landgericht Landshut mit Urteil vom 09.02.2018 (Az. 73 O 3522/16) und Oberlandesgerichts (OLG) München mit Urteil vom 28. September 2018 (Az. 25 U 851/18)).

Gesundheitsvorsorge - Zahn beliebt, Pflege wichtig(er)?!

Berlin, den 17.05.2021

Bei den meisten gesetzlich Versicherten steht die zusätzliche Absicherung im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz hoch im Kurs!
Vernachlässigt, aber sehr wichtig ist die Pflegezusatzversicherung!

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist nur eine TEILABSICHERUNG. Wenn eine Person vollstationär in einem Pflegeheim versorgt wird, fallen dafür hohe Kosten an.
Im Durchschnitt liegt der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz bundesweit bei ca.€ 2.070.
Hohe Kosten entstehen aber nicht nur im Heim, sondern auch, wenn zuhause von Angehörigen gepflegt wird.
Pflegende Angehörige reduzieren oft ihre Arbeitszeit oder geben ihren Job komplett auf....das führt zu Einkommensverlusten. Es können weiterhin Kosten für einen behinderten Umbau entstehen…

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten! Rufen Sie uns an! 0307947380

Vertrags-Rechtsschutz für Firmen

Berlin, den 10.05.2021

Als Unternehmer sind Sie vielen Risiken ausgesetzt. Ob durch Vertragspartner, die die vereinbarten Löhne nicht zahlen bis hin zu Lieferanten, die falsche Ware liefern und diese dann nicht zurücknehmen wollen. Oder wenn Material zu spät geliefert wird, das für einen Auftrag wichtig ist. All dies sind Szenarien, mit denen Sie als Unternehmer täglich konfrontiert werden können. Genau hier hilft der Firmenvertragsrechtsschutz. Dieser Baustein ist eine Ergänzung zum klassischen Firmen-Rechtsschutz. Denn dieser deckt zwar viele Risiken ab wie zum Beispiel Arbeits-, Steuer- oder Schadenersatz-Rechtsschutz. Aber eben keine Schadenersatz-Ansprüche, die aus Vertragsstreitigkeiten entstehen. Diese Lücke schließt der Vertragsrechtsschutz.

Verbesserte Leistungen
Der Vertragsrechtsschutz JurContract sichert vertragliche Streitigkeiten ab, die in Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen. Es werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Sie könne auch den BonitätsService nutzen, um vorab mögliche Streitigkeiten abzuwenden.

Tipps für  Kinderkrankengeld

Berlin, den 06.05.2021

Wenn ein Kind krank zu Hause bleiben muss oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht in Schule oder Kita gehen kann, muss mindestens ein Elternteil zur Betreuung auch zu Hause bleiben. Gerade im Homeoffice führt das zu einer extremen Belastung. Eine Krankschreibung ist möglich. Auch der mögliche Einkommensverlust kann abgefedert werden.

Im Sozialgesetzbuch ist der Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld geregelt. Jeder gesetzlich Versicherte kann von der Arbeit für die Betreuung seines kranken Kindes freigestellt werden. (Das gilt für gesetzlich versicherte Kinde unter 12 Jahre).Für diese Zeit besteht darüber hinaus auch ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Deren Höhe entspricht dem normalen Krankengeld.

Durch die veränderte Situation in der Coronapandemie gibt es seit Anfang 2021 eine Erweiterung bis Ende des Jahres. Diese beinhaltet, das dieser Anspruch auch besteht, wenn aufgrund der Pandemie der Kindergarten oder die Schule nicht besucht werden können.

Gesetzlich krankenversicherte Elternteile können aktuell bis Ende 2021 je Kind maximal 30 Arbeitstage freinehmen und ein entsprechendes Kinderkrankengeld beanspruchen. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern unter zwölf Jahren sind es je Elternteil nicht 30, sondern für alle Kinder zusammen maximal 65 Kinderkrankentage. Für Alleinerziehende gelten deutlich höhere Arbeitstage (60/max.130 bei mehreren Kindern).

Privat Krankenversicherte können eine Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen. Infos dazu gibt es auf den Seite der Behörde des jeweiligen Bundeslande.

Hundehaft-PFLICHT?!

Berlin, den 22.04.2021

Schon seit 2016 gilt in Berlin eine Verpflichtung zum Abschluß einer Hundehalterhaftpflichtversicherung.
 
Auszug aus dem Gesetz:
 
Haftpflichtversicherung
(1) Die Halterin oder der Halter hat von Beginn der Haltung an fortlaufend eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch
den Hund verursachten Personen- und Sachschäden über eine Mindestdeckungssumme
von einer Million Euro je Versicherungsfall zu unterhalten. Es darf keine höhere Selbstbeteiligung als 500 Euro pro
Versicherungsjahr vereinbart werden. Die Gesamtleistungspflicht des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
darf auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme begrenzt werden.

Ohne Sachwerte wird es schwer

Berlin, den 07.04.2021

Der Ausblick auf die Weltwirtschaft bleibt für 2021 noch gedämpft. Das Ringen mit dem Corona-Virus hält vorerst an und wird und sicher noch viele Monate beschäftigen. Vor allem deren Folgen.  Die Hoffnung wächst mit dem Ausblick auf Impfungen und den damit verbundenen Lockerungen. Diese sollten zu einer Belebung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage führen. Bisher unterstützen Chinas Wirtschaft sowie die vielen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen. Die Leitzinsen werden auch in diesem Jahr bei null bleiben. Die niedrigen Zinsen führten bisher zu einer Vermögenspreisinflation bei Aktien, Anleihen, Gold, Immobilien und auch Kryptowährungen. Hier haben wir neue Allzeithochs gesehen.

Sicher ist: OHNE Sachwerte wird es schwer in der Geldanlage.

Eine Termfix-Lebensversicherung kann zur Steuerfalle werden

Berlin, den 25.03.2021

Typisch für eine Termfix-Versicherung ist beispielsweise eine Ausbildungsversicherung.
Bei dieser Art einer Lebens- bzw. Rentenversicherung wird die Versicherungssumme zu einem vorbestimmten Termin (daher Termfix) fällig. Es ist die Beitragszahlung versichert. Das bedeutet, stirbt die versicherte Person (meist der Beitragszahler), entfällt die weitere Beitragszahlungspflicht ohne Folgen für die Höhe der Leistung.
 
Ein Urteil des Finanzgerichts Köln hat nun entschieden, das der Erbe einer Termfix-Versicherung, den Kurswert der Police am Todestag des Erblassers der Erbschaftsteuer zu unterwerfen hat (7 K 1364/17).

So setzen Sie Ihre Versicherungen in der Steuererklärung an

Berlin, den 19.03.2021

Jedes Jahr aufs neue kommt die Zeit der jährlichen Steuererklärung. Es lohnt sich diese zu erstellen und abzugeben. Denn meistens gibt es Geld zurück.
Neben vielen Sachen, die steuerlich geltend gemacht werden können, können auch manche Versicherungen in der Steuererklärung angegeben werden und somit eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens erreicht werden. Ich zeige wie.

Egal ob man die Steuererklärung selbst erstellt oder sich Unterstützung durch Software, den Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater holt, sind folgende Versicherungen zu berücksichtigen. In den meisten Fällen funktioniert die Steuererklärung einfach online über das Elster-Portal!

Zunächst kann der AN-Anteil in die gesetzliche Rentenversicherung, Beiträge in eine kapitalgedeckte Basis -(Rürup)-Rente oder Abgaben an ein Versorgungswerk in die Steuererklärung eingebracht werden.

Für die genannten Altersvorsorgeaufwendungen gilt in 2021 die Maximalgrenze von € 25.046 Euro für Ledige und € 50.092 Euro für Verheiratete .
Im Rahmen der Altersvorsorge sind Riester-Verträge ebenfalls absetzbar. Durch sie ergeben sich weitere steuerliche Vorteile. Maximal förderfähig sind hier Beiträge bis € 2.100 jährlich.
Neben der Altersvorsorge können noch weitere private Policen zur Vorsorge in der Steuererklärung angegeben werden. Am gängigsten sind natürlich hier die Kranken-, Arbeitslosen- sowie die Pflegeversicherung.

Daneben können auch freiwillige Vorsorgeversicherungen mit eingebracht werden. Wer zusätzliche private Gesundheitsvorsorgeverträge hat, kann diesen Schutz ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.

Weitere Versicherungen, die absetzbar sind u.a. Sterbegeldversicherungen, Lebensversicherungen, (Kfz-) Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Private Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung.

Zu beachten ist auch hier die Maximalgrenze von € 1.900 Euro für Angestellte und € 2.800 für Selbstständige.
Berufliche Versicherungen können hingegen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Berufliche Versicherung werden als Werbungskosten eintragen. Dazu dient die Anlage N.

Alle anderen Versicherungen werden üblicherweise bei dem Punkt Vorsorgeaufwand angegeben.
Die Riester-Rente wird gesondert in der Anlage AV erfasst.

Altersrentner können UNBEGRENZT dazuverdienen

Berlin, den 15.03.2021

Wer die wohlverdiente Altersgrenze erreicht hat und reguläre gesetzliche Altersrente bezieht, darf so viel hinzuverdienen wie er will. Die Altersrente wird nicht gekürzt!
Wer hingegen eine vorgezogene Altersrente erhält und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat sollte die gültige Hinzuverdienstgrenze beachten.
Diese wurde für 2021 nun deutlich erhöht. Sie liegt nun bei € 46.060.
Ab 1. Januar 2022, wird diese wohl voraussichtlich wieder auf die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr reduziert.
Als Hinzuverdienst gilt ein Arbeitsentgelt, ein Arbeitseinkommen und ein vergleichbares Einkommen.

Leasing bringt entscheidende Vorteile:

Berlin, den 11.03.2021

1. Planungssicherheit durch feste Monatsraten
2. Laufzeiten bieten größtmögliche Flexibilität
3. Immer auf dem neuesten Stand bleiben
4. Keine teuren Reparaturen
5. Keine Probleme mit dem Verkaufen
6. Steuern sparen
7. Vorteile für die Eigenkapitalquote
    Die Schonung der Liquidität ist gerade in den aktuellen Zeiten sehr wichtig!


1. Planungssicherheit durch feste Monatsraten
Beim Abschluss eines Leasingvertrages werden für die gesamte Dauer der Objektmiete feste monatliche Raten vereinbart. Dadurch ist es dem Leasingnehmer möglich, seine Kosten für den festlegten Zeitraum genau zu kalkulieren. Zinsschwankungen stellen ebenso wenig ein Risiko dar wie unerwartete Kreditkündigungen oder Veränderungen bei der Bonitätsbeurteilung.

Die einmal vereinbarte Monatsrate bleibt, unabhängig von der individuellen finanziellen Situation, über die gesamte Laufzeit gleich hoch.

2. Laufzeiten bieten größtmögliche Flexibilität
Je nach den persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen können Leasingverträge über unterschiedlich lange Laufzeiten abgeschlossen werden. Eine Mietdauer von nur 12 Monaten ist ebenso möglich wie ein längerfristiger Vertrag über 48 oder 60 Monate. In den meisten Fällen werden jedoch Laufzeiten von 24 oder 36 Monaten gewählt.

3. Immer auf dem neuesten Stand bleiben
Aufgrund der zeitlich begrenzten Laufzeit eines Leasingvertrages sind die Leasingnehmer stets in einem aktuellen Automodell unterwegs, das mit den modernsten Technologien ausgestattet ist. Nach dem Auslaufen des Leasingvertrages wird das alte Auto einfach zurückgegeben und bei Bedarf ein neues Modell mit aktueller Technik gemietet. So sind Ihre Kunden technisch immer auf dem neuesten Stand. Aktuelle Modelle bieten in der Regel deutlich günstigere Verbrauchswerte und eine höhere Umweltfreundlichkeit als ihre Vorgänger. Auch innovative Technologien, die für mehr Komfort und Sicherheit auf der Straße sorgen, machen Neufahrzeuge für Autofahrer interessant. Gleiches gilt auch für andere Leasinggüter wie z.B. Maschinen.

4. Keine teuren Reparaturen
Da Leasingobjekte in der Regel schon nach einer kurzen Haltedauer zurückgegeben werden, sind teure Reparaturen aufgrund von Verschleiß nicht zu befürchten. Darüber hinaus ist es in vielen Fällen möglich, zusammen mit dem Leasingvertrag einen Wartungsvertrag abzuschließen, in dem alle Kosten, die im Zusammenhang mit Inspektionen und Verschleißerscheinungen entstehen, abgedeckt werden. So ist auch in dieser Frage eine größtmögliche Planungssicherheit gegeben. Andere Reparaturen werden bei neueren Fahrzeugen oftmals im Rahmen der Garantie erledigt, die bei vielen Herstellern über die übliche Leasingdauer hinaus gilt. Auf diese Weise hält sich das Reparaturkostenrisiko bei Leasingfahrzeugen in Grenzen.

5. Keine Probleme mit dem Verkauf
Der Kauf eines neuen Autos ist in der Regel mit dem Verkauf des alten Autos verbunden. Ganz gleich, ob das Fahrzeug an eine Privatperson oder einen Händler verkauft wird, dies ist stets mit einem gewissen Aufwand und nicht immer erfolgreichen Verkaufsverhandlungen verbunden. Selbst wenn der Verkäufer des Neuwagens das gebrauchte Fahrzeug in Zahlung nimmt, ist Verhandlungsgeschick gefragt, um einen guten Preis zu erzielen. Ein Leasingfahrzeug wird dagegen einfach beim Händler zurückgegeben. Lästige Diskussionen um den Preis für den Wagen können Sie sich so sparen.

6. Steuern sparen
Für Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen sind mit dem Leasing von Fahrzeugen auch steuerliche Vorteile verbunden. Die Steuergesetzgebung erlaubt es, die monatlichen Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Wird bei der Übernahme des Leasingfahrzeugs eine Sonderzahlung fällig, so kann auch diese im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben bei der Steuer in Abzug gebracht werden.

7. Leasing bietet Vorteile für die Eigenkapitalquote
Ein weiterer Vorteil für Unternehmen: Da ein Leasingfahrzeug nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, sondern lediglich in seiner Gewinn- und Verlustrechnung auftaucht, hat es auch keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens. Die besonders für die Kreditwürdigkeit so wichtige Eigenkapitalquote wird durch die Anschaffung eines Leasingfahrzeugs nicht belastet.

Handlungsbedarf BRSG -sofort

Berlin, den 19.02.2021

Für alle bestehenden betrieblich organisierten Altersvorsorgeverträge besteht am 01.1.22 die Pflicht eines
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Es handelt sich um einen Mindestzuschuß. Wir haben unkomplizierte Lösungen das zu heilen!
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Wie hoch ist mein Eigenanteil für stationäre Pflege

Berlin, den 16.02.2021

Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze steigen jedes Jahr. Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim liegt im bundesweiten Durchschnitt bei 2.068 Euro.
In Berlin liegt dieser in diesem Jahr bei € 2.047 und in Brandenburg bei € 1.729.
Wenn Pflegebedürftige in einem Heim betreut werden, reicht der Anteil der Pflegekasse nicht aus. Es ist immer ein Eigenanteil zu leisten.
Die Kosten für stationäre Pflege setzen sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.
 
Durch die zweite Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wurden fünf Pflegegrade eingeführt. Dadurch sollen die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten besser erfasst werden. Die Pflegeheime finanzieren die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung und dem EEE. Diese Aufwendungen setzen sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen.
Sollten die Kosten nicht aus Rente und Vermögen geleistet werden können, übernimmt zunächst das Sozialamt die anfallenden Pflegekosten. In diesem Fall, werden jedoch die Angehörige in gerader Linie ermittelt und geprüft, ob sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen können.
 
(Das betrifft also Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist nur der Unterhaltspflichtig, wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient.)

Gute Argumente für eine private Pflegevorsorge

Berlin, den 09.02.2021

Das Thema "Pflege" ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Aber natürlich auch für jeden Betroffenen. Und die Zahl derer steigt täglich. 
Der Hauptgrund ist u.a. unsere demografische Bevölkerungsentwicklung.
Pflege ist teuer. Und gute Pflege kostet noch etwas mehr.

So liegen die mtl. Kosten für einen Platz im Pflegeheim schnell bei 3.000 Euro oder mehr.
Wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen, die Rente und das Ersparte nicht für die entstehenden Kosten ausreichen, kann es unter Umständen dazu kommen, dass die eigenen vier Wände verkauft werden müssen oder die eigenen Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen.
(Seit dem 01.01.2020 müssen sich Kinder erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen.)

Um zum einen sicherzustellen, das das finanzielle Polster ausreicht für eine angenehme Pflegesituation und zum anderen das eigene und das Vermögen der Kinder zu schützen, empfehlen wir sich frühzeitig zu informieren und die Pflegelücke zu minimieren.
So können teure Fehler verhindert und Unfrieden innerhalb der Familie begrenzt werden.

Der Eigenanteil bei Pflege steigt

Berlin, den 02.02.2021

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für stationäre Pflegeaufenthalten sind seit mehreren Jahren konstant.
Der Eigenanteil der zu Pflegenden ist im Gegensatz dazu,  um über zehn Prozent gestiegen.
Im Durschnitt liegt der Eigenanteil ab Pflegegrad 2 bei  über 2.000 Euro monatlich.
Der Pauschalbetrag für die Pflege, Betreuung und medizinische Behandlung im Pflegeheim beträgt bei Pflegegrad eins 125 Euro, zwei 770 Euro, drei 1.262 Euro, vier 1.775 Euro und bei fünf 2.005 Euro.
Die Gesamtkosten für eine stationäre Pflege liegt im Schnitt bei 4.020 Euro.
Die Pflegekosteneigenbeteiligung ist gesetzlich festgelegt.  Der Eigenanteil der Versicherten für eine stationäre Betreuung setzt sich aus drei Positionen zusammen:

1) Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Heim
2)  Investitionskosten der Einrichtung
3) pflegebedingte Einrichtungseigenanteil (Zu den Investitionskosten zählen anteilige Kosten, die der Heimbetreiber für die Gebäudemiete oder -finanzierung, für Instandhaltungskosten oder ähnliche Ausgaben auf die Heimbewohner umlegen darf.

Der Einrichtungseigenanteil  bezieht sich auf pflegebedingte Kosten für das Personal und den Sachaufwand.
Er ist laut dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) für alle Bewohner im selben Pflegeheim gleich hoch.
Dieser Betrag variiert allerdings von Einrichtung zu Einrichtung. )

Angehörigen-Entlastungsgesetzt

Berlin, den 26.01.2021

Im Bereich Pflege gibt es keine Einkommensgrenze für den Ehepartner des Pflegenden. Reichen das Einkommen und das Vermögen zusätzlich den Leistungen der  gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu zahlen, übernimmt den Differenzbetrag häufig das Sozialamt.
Allerdings kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Ehepartner, sowie von den erwachsenen Kindern oder auch von einem Elternteil des  Pflegebedürftigen einen Teil dieser Pflegekosten einfordern.
Konkret wurde mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gesetzlich geregelt, dass ab Januar 2020 ein Kind oder ein Elternteil mit einem Bruttojahreseinkommen
ab 100.000 Euro zur Übernahme der Pflegekosten mit herangezogen werden kann.
Für Eheleute gilt diese Einkommensgrenze nicht. Das heißt, Ehepartner können bereits bei einem geringen Einkommen, oder auch, wenn kein Einkommen,
aber ein Vermögen vorhanden ist, verpflichtet werden, die übrig gebliebenen Pflegekosten des Ehepartners zumindest teilweise zu begleichen.

Was ist Leasing?

Berlin, den 20.01.2021

Warum kann Leasing für Sie als Unternehmer wichtig sein?
Sie brauchen neue Maschinen, Fahrzeuge oder eine moderne IT-Ausstattung?
Die Anschaffung solcher Waren und Güter kostet wertvolle Liquidität?
Wenn Sie auf diese nicht verzichten wollen, ist LEASING ein gute Alternative für die Anschaffungsfinanzierung.
Leasen statt kaufen bietet einige Vorteile. Beispielsweise haben Sie Planungssicherheit
durch feste Monatsraten. Unterschiedliche Laufzeiten bieten eine hohe Flexibilität. Reparaturen entfallen.

Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns an (0307947380) oder schreiben uns eine Nachricht!

Warum kann Factoring so wertvoll sein?

Berlin, den 20.01.2021

Als Factoring bezeichnet man die Finanzierung von Rechnungen. Einfach erklärt, bezeichnet man damit den Verkauf offener – noch nicht überfälliger – Rechnungen an ein Factoring-Unternehmen. Dieses zahlt den Rechnungsbetrag umgehend an den Rechnungssteller aus.
So wird vermieden, dass wertvolles Kapital durch lange Zahlungsziele von Kunden in Außenständen gebunden bleibt.
Im echten Factoring sind Sie gleichzeitig zu 100% vor Zahlungsausfällen geschützt. Durch die Nutzung von Factoring schaffen Sie zusätzliche Liquidität, erreichen Planungssicherheit und ein besseres Unternehmensrating.
Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns an (0307947380) oder schreiben uns eine Nachricht!

Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung

Berlin, den 30.12.2020

In einem verhandelten Fall vor dem Landessozialgericht BW ging es um eine Arbeitnehmerin, die in den Sanitäranlagen ihres Arbeitgebers stürzte und zu Schaden kam. Die Richter entschieden, das die Frau nicht unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung stand.
Die Begründung der Berufsgenossenschaft, der sich die Richter anschlossen, war das Argument, dass das Aufsuchen einer Toilette grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sei.
Es besteht also kein Versicherungsschutz nach Überschreiten der Türschwelle der
Sanitärräume.

Brand durch Akku-Überhitzung

Berlin, den 28.12.2020

Das LG Coburg hat sich kürzlich mit einem Fall beschäftigt, bei dem ein Mann das Akku eines gebrauchten Elektrogeräts in einer brennbaren Umgebung Aufgeladen hat. Den Ladevorgang hat er dabei nicht überwacht.
Das Gericht stellte fest, dass er dadurch sorgfaltswidrig handelte. Er ist zum Schadenersatz verpflichtet.
Durch den Ladevorgang kam es zu einem Brand.
Das Akku wurde zum Laden im Keller auf einem Wäschetrockner abgestellt. In dessen unmittelbarer Nähe befanden sich Textilien sowie weitere brennbare Gegenstände.
Nach dem Start des Ladevorgangs begab sich der Mann in seine Wohnung. Schon nach kurzer Zeit fing der Stromspeicher Feuer und setzte Teile des Hauses in Brand.
Die Richter stellten fest, dass der Mann hätte wissen müssen, dass von einem Lithium-Ionen-Akku eine Brandgefahr ausgeht.
Denn das sei seit Jahren durch Medienberichte bekannt und gelte insbesondere für gebraucht gekaufte Geräte.
Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass diese strengen Anforderungen nicht für neu erworbene Elektrogeräte gelten würden.

Es gibt Lücken im gesetzlichen Unfallschutz - auch im Homeoffice

Berlin, den 15.12.2020

So fällt beispielsweise der Bereich des Homeschooling nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Vor allem jedoch für Angestellte weist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei Heimarbeit große Lücken aus.
Die Berufsunfälle die auch zu Hause passieren können sind überwiegend gemäß aktueller Rechtsprechung nicht versichert.

Absicherung für den Fall Ihrer Berufsunfähigkeit

Berlin, den 01.12.2020

Es gibt viele Gründe, die für die dringende Notwendigkeit der Einkommensabsicherung sprechen. Nicht zuletzt die hohe statistische Wahrscheinlichkeit aufgrund von Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Aktuell scheidet in Deutschland jeder 4 Arbeitnehmer vorzeitig aus der Berufstätigkeit aufgrund einer Be4rufsunfähigkeit aus.
 
Die Einkommensabsicherung ist ein „absolute Muss“ , es ist eine der wichtigsten Versicherungen.
Das wird auch deutlich von Verbraucherschützern hervorgehoben.
Zu dieser Vorsorgeversicherung gibt es keine Alternative.
 
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt nur eine Versorgung bei Erwerbsminderung.
(Eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit gibt es nur für Versicherte die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.) Wer maximal drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält max. 40 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Wer weniger als sechs Stunden Eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, bekommt max. 20%. Und um eine solche Rente zubekommen müssen einige hohe Hürden des Gesetzgebers Überwunden werden.
Anders als die Berufsunfähigkeit orientiert sich die Erwerbsminderung nicht am zuvor ausgeübten Beruf. Sondern viel mehr an der Tatsache ob Irgend eine Tätigkeit ausgeübt werden könnte.
Das bedeutet: Sobald nur irgendein Beruf für wenigstens sechs oder drei Stunden ausgeübt werden kann, entfällt der gesetzliche Rentenanspruch ganz.
Die Wahrscheinlichkeit Berufsunfähig zu werden ist daher deutlich höher als das Risiko der Erwerbsminderung.
 
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ In der Regel ist in den Versicherungsbedingungen konkretisiert, das die Leistungen ab 50% Berufsunfähigkeit geleistet werden und wenn diese mind. für
6 Monate besteht.
Häufig also gelten Menschen bereits als "berufsunfähig", ohne zugleich die harten Bedingungen der Erwerbsminderung zu erfüllen.
Das zuerst zu beanspruchende Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen ist auf maximal 72 Wochen begrenzt.

Berufsunfähigkeitsversicherer dürfen Leistungen nicht ohne Grund befristen

Berlin, den 23.11.2020

Ein Urteil des BGH vom 09.10.19, hat bestätigt, das ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsrente nur befristen darf, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und er die Gründe dem Versicherungsnehmer nachvollziehbar darlegen kann.
 
Gelingt der Nachweis nicht, ist die Befristung unwirksam und der Versicherer muss weiter zahlen, solange er kein Nachprüfverfahren erklärt und durchführt.
 
Zugleich ergibt sich grundsätzlich aus § 173 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), dass ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit nur einmal befristet sein und nicht grundlos ausgesprochen werden darf. Im Umkehrschluss darf die Leistung auch nicht grundlos befristet werden.
 
Explizit hob der BGH in dem Urteil hervor, dass ein Versicherer seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausnutzen darf.
Er muss garantieren, dass der Versicherungsnehmer seine Rechte sachgerecht wahrnehmen kann. Und das bedeutet: Er muss nachvollziehbar begründen, weshalb er die BU-Rente befristen will. Geschieht das nicht, ist die Frist unwirksam.

Wichtiges Versicherungsgrundwissen für Mediziner

Berlin, den 23.11.2020

Versicherungen spielen meist erst dann eine Rolle, wenn Sie benötigt werden. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig gut und ausreichend abzusichern und die bestehenden Verträge regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren.
Der Fokus sollte auf der Absicherung der existentiellen Risiken liegen. Diese können durch optionale Versicherungslösungen ergänzt werden. So benötigen Sie als Arzt in jedem Fall eine Krankenversicherung. Des Weiteren ist die Berufshaftpflicht sehr wesentlich. Auch eine Versicherung gegen Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit gehört mit zu den existentiellen Versicherungen. Damit sichern Sie Ihre wirtschaftliche Grundlage und können Ihren Lebensstandard halten.
Weitere Absicherungen werden nötig wenn Sie eine Familie haben, als Immobilieneigentümer, Autofahrer usw.

 

Probefahrt - Unfall - und nun?

Berlin, den 11.11.2020

Prinzipiell haftet die bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers. D.h. der durch den Probefahrer verursachte Haftpflichtschaden geht zu Lasten des Verkäufers/Versicherungsnehmers.

Bei einem Vollkaskoschaden greift der Vollkaskoschutz, wenn vorhanden. 
 
Wer im Schadenfall anschließend die Rückstufungsdifferenz bezahlt oder wenn es keinen Kaskoschutz gibt, den kompletten Schaden, ist mit dem Probefahrer zu vereinbaren.
 
Im schlechtesten Falle ist dies im Nachhinein gerichtlich einzuklagen!

In der Vergangenheit haben die Gerichte in diesem Fall unterschiedlich entschieden. Manche Richter folgten bei ihrem Urteil den Regeln des Händlerverkaufs (stillschweigende Haftungsfreistellung), andere brummten dem Probefahrer die volle Haftung auf.


Fazit: Ein finanzieller Unsicherheitsfaktor bleibt bei jeder Probefahrt. Wer auf Sicherheit und Stressvermeidung bedacht ist, führt Probefahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen durch, die auf den evtl. Käufer zugelassen sind. des Versicherungsnehmers auf.
 

Abfangen des Funksignals gilt nicht als Aufbrechen

Berlin, den 30.10.2020

Viele  Autos lassen sich mit einem Funksignalschlüssel öffnen und schließen.
Richter des Münchner Amtsgerichts haben nun geurteilt, das eine sogenannte Relay Attack, auch als „Jamming“ bekannt, den Versicherungsschutz aussetzt, denn das „Abfangen“ des Signals gilt nicht als Einbruch.
Der Versicherer im verhandelten Fall wollte nicht zahlen: mit dem Argument, beim Abfangen eines Funksignals handle es sich nicht um ein „Aufbrechen“, folglich sei es laut Vertrag nicht mitversichert.
Hierfür sei mehr erforderlich als jedes unbefugte Öffnen. Das sah auch das Amtsgericht München so.
Die Definition des Begriffes „Aufbrechen“ sei laut Duden und im allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig - und beinhalte, dass Gewalt angewendet werde. Dies sei aber hier nicht der Fall gewesen.

Krankheitskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden

Berlin, den 26.10.20

Wenn durch einen Unfall, der auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle passiert, Krankheitskosten anfallen, die weder die Krankenkasse noch die Berufsgenossenschaft übernehmen, können diese dann als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.

Das entschied der Bundesfinanzhof Ende letzten Jahres (VI R 8/18-19.12.19).

Steuerbefreiung

Berlin, den 09.10.20

Überlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie das gemeinsam bewohnte Familienheim nach dem Tod des Partners übernehmen.
Die wichtige Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, das die Immobilie nicht innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall veräußert wird und diese auch weiterhin vom Erben selbst genutzt wird.
Hintergrund der Steuererleichterung ist schutz von familiären Lebensraum sowie der Schaffung von Wohnraum durch Familien.

Die Wichtigkeit der Elementarschadendeckung

Berlin, den 02.10.20

Um sich gegen die finanziellen Folgen von Starkregen, Erdrutsch oder Lawinen abzusichern, muss die Gebäudeversicherung um den Baustein Elementarversicherung ergänzt werden.
Aktuell nutzen diese Möglichkeit nur ca. 40 Prozent aller Eigentümer.
 
Die Schäden ins diesem Bereich nehmen deutlich zu. Ob „Jahrhundert-Hochwasser“, Starkregen oder Erdrutsche – die Zahl der Ereignisse wächst.
Die Elementarschadendeckung deckt die finanziellen Folgen nach einem Starkregen, einer Überschwemmung, eines Rückstaus. Ebenso leistet sie bei Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch.
 
Nach Angaben des GDV wurden zwischen 2002 und 2017 bundesweit knapp 1,3 Millionen Wohngebäude durch Starkregen beschädigt. In der Summe kosteten die massiven Regenfälle die Hausbesitzer 6,7 Milliarden Euro.

Familienabsicherung -Hinterbliebenenschutz

Berlin, den 28.09.20

Der Verlust eines geliebten Menschen führt zu emotionalem Schmerz. Drohen dann noch finanzielle Schwierigkeiten, ist das zusätzlich sehr belastend.
 
Vor dieser Situation können sie sich schützen und für diese tragische Situation alles nötige regeln.
So kommt nicht auch der Kummer dazu, wie Rechnungen bezahlt werden können, evtl. umziehen zu müssen, die Frage zu stellen, ob Kinder studieren können....usw.
 
Wenn einer Familie so ein Unglück passiert, kommen auf die Hinterbliebenen zahlreichen organisatorische Aufgaben zu.
-die Sterbeurkunde muss beantragt werden (drei Tage nach dem Todesfall; mehrere Exemplare; Ausweispapiere, Totenschein; Geburtsurkunde; Heiratsurkunde etc. werden benötigt)
 
Möglicherweise fällt ein Einkommen oder im schlimmeren Fall sogar das Haupteinkommen weg.
 
Dafür sollte finanziell vorgesorgt werden. Wenn Kinder da sind, mindestens so lange bis diese wirtschaftlich selbstständig sind.
 
Je nach dem sind auch weitere Schritte notwendig. Etwa die Beantragung von Hinterbliebenenrenten (Witwen/Waisenrenten) oder die Klärung des Krankenversicherungsschutzes.
 
Der Bedarf der Absicherung richtet sich nach der persönlichen Situation. Wer trägt die laufenden Kosten? Können diese auch durch ein Einkommen gedeckt werden? Gibt es Kreditverbindlichkeiten die getilgt werden müssen?
 
Die Versorgung aus der gesetzlichen Rente ist nur eine bescheidene Grundversorgung.
Sie wird nicht ausreichen, alle kosten zu decken.
(die „große Witwenrente“ beträgt 55 Prozent der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen/die „kleine Witwenrente“ sind magere 25 Prozent-begrenzt auf zwei Jahre)
 
Es gibt verschieden Konstellationen:
-nur die Absicherung des Hauptverdienern -Absicherung auf Gegenseitigkeit -ideal sicherlich „über Kreuz“, um Steuerzahlungen zu vermeiden -fallende Todesfallsummen
 
Wir beraten Sie gerne dazu und erstellen ein passendes Konzept!
Rufen Sie uns an 0307947380!

Verbesserter Cyberschutz

Berlin, den 21.09.20

Mit dem „Upgrade“ der Cyberpolice ByteProtect 5.0, hat AXA den Schutz in diesem immer wichtig werdenden Bereich für
Unternehmen überarbeitet und ausgebaut.

Konkret wurde die Absicherung von Cyber- und IT-Risiken mit der Betriebsunterbrechung erweitert.
Besonders ist die Absicherung von Rückwirkungsschäden und Ausfällen wegen technischer Störungen. Diese gelten künftig als mitversichert.
Des Weiteren werden Sachverständigen- und Beratungskosten oder auch Wiederherstellungskosten übernommen.

Weitere Highlights sind Reputations- und Krisenmanagement, Datenschutzverletzungen, Internetbetrug sowie eine Cyberhaftpflicht.
Eine erste Bedarfsermittlung ist möglich unter https://www.axa-betreuer.de/wudtke-lindenblatt in dem Slider auf der Startseite.

Das sind umlagefähige Kosten zur Gebäudeversicherung

Berlin, den 18.09.20

Wenn Sie als Eigentümer mit ihren Mietern die Umlage der Kosten für die Gebäudeversicherung vereinbart haben, so sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden (VIII ZR 38/17).
 
Der BGH kam zu der Überzeugung das die Gebäudeversicherung als Gesamtheit zu den Sachversicherungen gehört. Daher gehören die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, zu den Positionen, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Das beinhalt neben der Absicherung von Elementarschäden auch die die Mitversicherung eines Mietausfalls, der infolge eines Gebäudeschadens entsteht.

Zur Begründung stellten die Richter fest, das ein Mieter im Schadensfall vom Abschluss einer Gebäudeversicherung profitiert. Denn er sei durch diese geschützt, wenn er zum Beispiel einen Schaden an der Mietsache verursache.

Der Festzuschuss für Zahnersatz wird erhöht

Berlin, den 15.09.20

Zum 01.10.2020 wird der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz um 10% auf dann 60% erhöht.
 
Dennoch müssen Patienten auch dann einen hohen Eigenanteil für einen Zahnersatz tragen.
 
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei einem notwendigen Zahnersatz wie einer Krone, Brücke oder Prothese nur einen gesetzlich festgelegten Festkostenzuschuss.
Es werden die max.60% der Regelversorgung übernommen.
 
Der Gesetzgeber hat als Regelversorgung einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz definiert.
(Z.B. eine notwendige Zahnkrone in einfacher Ausführung.)
 
(Mit dem Bonusheft erhöht sich die Leistung der Krankenkasse minimal-wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.)

Sorgfaltspflicht eines Grundstücksbesitzers

Berlin, den 31.08.20

Das OLG Stuttgart hat vor kurzem über die Sorgfaltspflicht von Grundstücksbesitzern geurteilt.
(Az.4U97/16).
 
Stürzen Teile eines Gebäudes durch falsche Bauweise oder fehlende Instandhaltung herab, haftet der Grundstücksbesitzer für entstandene Schäden und kann auch durch Versicherungen in Regress genommen werden.
 
Grundstückseigentümer sind geboten, regelmäßig die eigenen Gebäude auf Sturmsicherheit zu überprüfen.
 
In dem Urteil ging das Gericht ebenfalls von einer Schuld des Grundstücksbesitzers aus. Demnach spricht das Ablösen von Gebäudeteilen grundsätzlich für eine fehlerhafte Einrichtung des Bauwerks oder eine mangelhafte Unterhaltung l, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.
(Erst durch die ernsthafte Möglichkeit, dass das schädigende Ereignis auf einer anderen Ursache beruht, entlässt den Grundstücksbesitzer aus seiner Schadenshaftung.)

Nach der Einschulung sind weitere Absicherungen sinnvoll

Berlin, den 20.08.20

Die Sommerferien sind in den meisten Bundesländer zu Ende. Für viele Kinder, die nun eingeschult sind, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Weitere Absicherungen, besonders für Unfälle und die finanziellen Folgen bleibender Schäden sind empfehlenswert und sinnvoll.
 
Unfälle sind eine häufige Ursache für schwere Behinderungen. Überwiegen jedoch Krankheiten als Grund.
 
Kinder und Jugendliche sollten gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität oder dem Eintreten einer Pflegebedürftigkeit abgesichert werden. Dafür gibt es verschiedene Konzepte. Unfallvorsorge, Pflegezusatzsatzabsicherungen, Invaliditätspolicen etc.
Diese sollten an die individuelle Situation angepasst werden!

Die Beweislast eines Sturmschadens

Berlin, den 03.08.20

In der Gebäudeversicherung gilt die Beweislast für den Versicherten. Behauptet ein Versicherter, dass sein Gebäude durch einen Sturm von mindestens Windstärke 8 beschädigt wurde, muss er dies seinem Versicherer gegenüber beweisen.
Das hat das Oberlandesgerichts München entschieden (25 U 3910/19).
Die Richter stellten fest, das es grundsätzlich Sache eines Versicherten sei, den Vollbeweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden auf die unmittelbare Einwirkung durch Sturm zurückzuführen ist. Eine bloße Wahrscheinlichkeit reiche dazu nicht aus.

Cyberkriminalität-was bedeutet das eigentlich

Berlin, den 24.06.20

Ganz bekannt sind Hacker-Angriffe. Deren Folgen sind auch gefürchtet. Denn Schäden durch Cyberkriminalität können existenzbedrohend sein.
Bedroht sind in besonderem Maße vor allem kleine und mittlere Betriebe – sei es der Messerbauer, Arzt, Friseurmeister oder der Gas- und Wasserinstallateur.
Es kann der Anhang einer E-Mail sein, sogenannte Phishing-E-Mails, die große Schäden anrichten . Die Schadsoftware verschlüsselt die Betriebssysteme und/oder Kundendaten und bringt die Abläufe des Betriebes zum Erliegen.
Die Kosten für die Datenwiederherstellung, für den Hardwareaustausch und für die professionelle Unterstützung von IT-Experten können in die Zehntausende Euro gehen.
Wichtig, sind neben dem Abschluß einer Cyberdeckung auch das Festlegen von Wohlverhaltensregeln. Dazu gehören unter anderem, die Software regelmäßig upzudaten, die Systeme auf dem neuesten Stand zu halten und auch Sicherheitsprogramme wie eine Firewall und ein gutes Antivirenprogramm zu installieren.
Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wohin er/sie sich in einem Cyber-Notfall wenden kann.
 

Obliegenheitsverletzung - Kaskoversicherer Leistungsfrei

Berlin, den 03.06.2020

Das Oberlandesgericht Hamm hat im
Urteil vom 5.11.19 (6 U 123/18) entschieden, das der Kaskoversicherer aufgrund der Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers
leistungsfrei bleibt.

Ein Kraftfahrzeugführer hat sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt und sich erst einen Tag später bei der Polizei gemeldet.
Bei dem Unfall prallte das Auto gegen zwei Metallpfosten. Es entstand ein Schaden an seinem Kraftfahrzeug.
Nun entschied sich der Fahrer, anstatt zur Feststellung seiner Personalien und Unfallbeteiligung die Polizei zu verständigen, nach Hause zu fahren.
Er meldete sich dort erst knapp 24 Stunden später. Ein veranlasster Alkohol- und Drogentest blieb negativ.
Das Gericht stellte fest, das die Ablehnung des Schadenersatzes durch den Kaskoversicherer aufgrund der Verletzung der Aufklärungspflicht zu Recht erfolgte.
Jedem Verkehrsteilnehmer sollte bekannt sein, dass er einen Unfallort erst nach Feststellung seiner Personalien sowie Unfallbeteiligung verlassen darf.
Durch den Verstoß gegen diese Regel, hat der Geschädigte seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verletzt.
Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass sein vorsätzliches Handeln weder einen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls, noch auf die Ermittlung des Umfangs der Leistungsverpflichtung seines Versicherers hatte.

Realzinsverlust

Berlin, den 26.05.2020

Der Realzinsverlust infolge der nun schon bereits lang anhaltenden Niedrigzinsphase trifft vor allem diejenigen,
die ihr Spar- und Anlageverhalten auf Girokonto und Sparbuch ausgerichtet haben.

Zu den sogenannten Spareinlagen gehören Girokonten, Tagesgeld, Festgeld und weitere Sparkonten.
Die aktuelle Durchschnittsverzinsung auf diesen Konten liegt mit durchschnittlich 0,15% deutlich unter
der Inflationsrate von offiziell 1,47 (Stand Q3 2019).
Die echte Inflation liegt deutlich höher.

Als Realzins wird der tatsächliche Zins auf Sparprodukte bezeichnet, der nach Abzug der Inflation übrig bleibt.
Durch diese Entwicklung gehen Sparern jährlich viele Milliarden Euro verloren!

Vorsorgevollmacht und Testament -wichtig, für den Fall, das die Weiterführung der Praxis nicht mehr möglich ist

Berlin, den 20.05.2020

Was tun wenn die Weiterführung der Praxis nicht mehr möglich ist? Wenn es so ist, wahrscheinlich zu spät um in Ruhe die richtigen Schritte zu überlegen und die Strategie festzulegen.
 
Durch längere Krankheit oder sogar den Tod des Praxisinhabers sind einige Dinge zu beachten und vor allem im Vorfeld zu regeln!
 
Ich empfehle angestellten und freiberuflichen Ärzte für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen und sich auf eine so schwierige Situation gut vorzubereiten. Auch zum Wohl der Mitarbeiter und Angehörigen.
 
Es sind viele Fragen zu klären, was soll mit der Praxis passieren, wenn der Vertragsarzt vorübergehend oder gar dauerhaft wegen Krankheit an der Ausübung seiner Aufgabe  gehindert ist? Was passiert, wenn der Praxisinhaber stirbt?
Wie geht es für die Patienten und die Mitarbeiter weiter?
 
Der Praxisinhaber kann sich beispielsweise vertreten lassen. Bei längerer Krankheit kann auch das Ruhen der Zulassung beantragt werden. Das ist zeitlich befristet und die Aufnahme der Tätigkeit sollte absehbar sein.
Sollte das nicht zu erwarten sein, kann auch auf die Zulassung verzichten werden.
Dann muss die Praxisnachfolge geregelt werden.
 
Wenn der Vertragsarzt stirbt,  können auch dessen Erben die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens beantragen.
Aber auch in diesem Falle sollten durch den Inhaber klare Regelungen durch Vorsorgevollmacht und Testament festgelegt werden. (ergänzt durch eine  notarielle Vorsorge-/oder Unternehmervollmacht)
 
Die Anzeige und Antragstellung zur Genehmigung von Vertretungen sind Sache des Praxisinhabers. Nur wenn er einem Dritten (Ehe-/Lebenspartner, BG-Partner etc.) zuvor eine Vollmacht erteilt hat, kann dieser die notwendigen Schritte (Anzeige, Anträge) in die Wege leiten. Deshalb ist das im Vorfeld zu regeln.
 
Die Zulassung des Vertragsarztes endet u. a. durch Tod oder Verzicht.
(Das u.a. wichtig, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen.)
 
Durch die Vollmachten kann z.B. die Berufung eines gesetzlichen Betreuers verhindert werden!
Es sollten konkrete Regelungen für die Praxis enthalten sein. Für alle Beteiligten sollte klar sein, was zu tun ist.
(Was möchte der Arzt regeln? Was soll mit der Praxis passieren? Wer soll informiert werden?
Was passiert mit den KV-Abschlagszahlungen der Praxis?
Was passiert mit den Patienten? Usw.)
 
Auch die Erbsituation sollte geklärt sein. Hier kann ein notarielles Testament viele Problem ersparen.
 
Mit diesen Vorkehrungen stellen Sie sicher, das in Ihrem Sinne alles geregelt ist. Es spart kostbare Zeit!

Mehr Pflegebedürftige in Heimen

Berlin, den 12.05.2020

In den letzten Jahren nimmt die Zahl der vollstationär betreuten Pflegebedürftigen deutlich zu. 
Je älter die Pflegebedürftigen sind steigt auch der Anteil an stationärer Pflege.
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt steigt in deutlich.
Im Schnitt beträgt der Eigenanteil für eine vollstationäre Pflege (ab Pflegegrad 2) laut einer Statistik des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.
Euro 1.928. (Je nach Bundesland lag der Schnitt zwischen 1.346 Euro und 2.406 Euro).
Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung im Pflegeheim sowie den Investitionskosten des Pflegeheims zusammen.
(Investitionskosten: anteilige Kosten, die der Heimbetreiber für die Gebäudemiete oder -finanzierung, für Instandhaltungskosten oder ähnliche Ausgaben auf die Heimbewohner umlegen darf/ein Teil der pflegebedingten Kosten wie der Kosten für das Pflegepersonal und des Sachaufwands fallen auch zum Eigenanteil, da die Pauschalleistungen i.d.R. nicht ausreichen.) Diese "Versorgungslücke" kann man preiswert durch eine private Pflegezusatzversicherung schließen.

Homeoffice: Gerade jetzt ist ein Cyber-Versicherungsschutz sinnvoll

Berlin, den 04.05.2020

Viele Menschen sind zu Hause und arbeiten. Meist digital vernetzt. In diesen Zeiten nimmt die Bedrohung von Privatpersonen durch Internetkriminalität deutlich zu!
Die Bandbreite reicht von Cyber-Mobbing, Identitätsmissbrauch, Datenverlust uvm..
Opfer von Cyber-Mobbing, werden belästigt, beleidigt. Es werden Informationen verbreitet, die rufschädigend sind. Durch diese seelischen Schikanen wird häufig eine psychologische Beratung für die Opfer nötig.
Um diese falschen und diffamierenden Inhalte entfernen zu lassen, benötigt man professionelle Unterstützung. Beim Identitätsmissbrauch können zum Beispiel durch den Missbrauch von Online-Banking und elektronische Bezahlsystemen – hohe Vermögensschäden entstehen.
Gegen die Folgen von Hackerangriffen, Sabotage und Datendiebstahl ist eine Absicherung sinnvoll. Der volkswirtschaftliche Schaden, vor allem bei Unternehmen steigt zunehmend!
Natürlich sind präventive Maßnahmen und die Beachtung von Datenschutzregeln sehr wichtig, um sich vernünftig zu schützen.
Unter anderem sollte ein regelmäßiges Update der Software erfolgen, die Systeme auf dem neuesten Stand sein und Sicherheitsprogramme, wie eine Firewall und ein gutes Antivirenprogramm installiert sein!

Die Altersvorsorge mit Fonds aufpeppen

Berlin, den 24.04.2020

Ein weiter absinkendes Rentenniveau, aktuell massive Verluste an den Börsen und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung veranlasst viele, sich Gedanken über die richtigen Anlagestrategien zu machen. Vielen wird langsam bewusst, dass es Zeit ist zu handeln. Und der Zeitpunkt ist günstig!
Den Deutschen liebste Anlage ist leider immer noch das klassische Sparbuch, begleitet von Festgeld und klassischer Lebensversicherung.
Das Gebot der Stunde, und gerade jetzt, lautet in Sachwerte zu investieren. Nur mit diesen Strategien ist es überhaupt möglich, Vermögen aufzubauen und der drohenden Altersarmut zu entkommen.

Seit Mitte März sind die Märkte in Aufruhr. Ungewissheit macht sich breit! Es gab Tagesverluste von 10% und die Märkte mussten vom Handel ausgesetzt werden. Nur vier Wochen vorher sahen wir den Höchststand. Generell und besonders in solche Zeiten, ist es wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren und sich seiner Anlagestrategie zu besinnen. Welches Ziel habe ich? Wie ist mein Anlagehorizont.

Panikverkäufe sind die ungünstigste Reaktion. Es ergeben sich aktuell ideale Chancen für einen langfristigen Einstieg.
Eine Börsenweisheit lautet: "Wenn die Kanonen donnern, ist der richtige Zeit an der Börse zu investieren!"
Es gilt grundsätzlich, ausgewogen und zielgerichtet anhand des persönlichen Investorenprofils zu investieren.
Was ist das Ziel meiner Anlage? Welche Risikoneigung habe ich? Wie lange kann ich investiert sein? Bis zu welchem Betrag kann ich einen „Verlust“ tragen?
Eine gute Auswahl an Aktien bzw. Investmentfonds machen das Investment solide und komfortabel. Gerade in volatilen Phasen ist es die Aufgabe eines guten Fondsmanagers gegenzusteuern und notfalls die Gewichtung so zu verändern um den schlimmeren Abwärtstrends zu vermeiden.
Besonders in Phasen, in denen es nicht so gut läuft, gilt es ruhig und besonnen zu bleiben. Aussitzen ist das Zauberwort.
Das Geld ist nicht weg! Der Verlust wird erst realisiert, wenn verkauft wird.

Vollmachten – Vorsorge

Berlin, den 21.04.2020

Unternehmervollmacht
 
Mit der Unternehmervollmacht sorgen Sie als Unternehmer für den Notfall vor.
Denn fallen Sie als Unternehmer durch Unfall oder Krankheit aus, müssen Sie vertreten werden.
 
Als Unternehmer sollten Sie nicht nur Ihre private Absicherung regeln, sondern auch die unternehmerische.
Für die Situation, das Sie nicht mehr in der Lage sind, aus gesundheitlichen Gründen Ihr Unternehmen zu führen.
 
Als Unternehmer sollten Sie auf alle Fälle ein Vorsorgevollmacht erteilen.
 
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall,
dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die an Ihrer Stelle die Entscheidungen trifft.
Natürlich in Ihrem Sinne– und zwar in allen Lebensbereichen.
 
Die Anwendung der Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass Sie als betroffene Person nicht mehr in der Lage sind,
einen Willen zu entwickeln oder diesen verständlich zu artikulieren.
 
In einer Unternehmervollmacht sollten Sie folgende Punkte regeln:
 
Finanzielles
Regeln Sie, wer über Ihre Konten verfügen und auch die dazugehörigen Passwörter (Online-Banking) nutzen darf.
Ist Ihre Firma im Handelsregister eingetragen, können Sie der bevollmächtigten Person Prokura übertragen, im
Zuge derer die Person all die Geschäfte vornehmen darf, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt.
Sinnvollerweise erteilen Sie auch gleich eine Bankvollmacht.
 
Kommunikation
Regeln Sie, wer eingehende E-Mails und wer die Post beantworten darf. Auch hier kommen Passwörter für die Nutzung der PCs ins Spiel.
 
Geschäftsbeziehungen
Die bevollmächtigte Person sollte die aktuellen Lieferanten kennen, zu denen Ihr Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält,
um die Geschäfte mit ihnen weiterführen zu können. Gleiches gilt für aktuelle Aufträge, laufende Ausschreibungen und Projekte.
 
Notfallordner anlegen
Für den Fall, dass Sie als Unternehmer Ihre Geschäfte nicht mehr weiterführen können, sollten Sie auch einen Notfallordner anlegen,
der wichtige Daten enthält:
 
Passwörter
Bankdaten
Finanzstatus des Unternehmens
Versicherungen
Wichtige Telefonnummern
 
Vorsorgevollmacht sichert die Weiterführung der Geschäfte
Fragen Sie sich: Was soll mit Ihrem Unternehmen passieren, wenn Sie es nicht – oder zumindest nicht vorübergehend – mehr führen können? Sie haben folgende Möglichkeiten:
Veräußerung des Unternehmens
Aufgabe des Unternehmens
Fortführung des Unternehmens
 
Unternehmervollmacht als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht wird in der Regel als Generalvollmacht erteilt, das heißt sie berechtigt die entsprechende Person zur Führung des Unternehmens. Allerdings kann es auch hier der Fall sein, dass diese Person nicht die dazu erforderlichen unternehmerischen Kenntnisse besitzt. Deshalb empfiehlt sich die Unternehmervollmacht als ergänzende Vollmacht für den unternehmerischen Bereich. Im Rahmen der Unternehmervollmacht ist es zudem möglich, bestimmte Handlungsansweisungen zu erteilen.
Sie sollten als Unternehmer deshalb schon heute klären, wer sich im Falle einer Unternehmensfortführung die Leitung des Unternehmens übernimmt. Nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse Ihrer Angehörigen und Mitarbeiter. Ansonsten droht Ihrem Unternehmen die Insolvenz. Dies gilt insbesondere bei Einzelunternehmern oder für alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
 
Vorsorgevollmacht
 
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine andere Person bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum  Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.
 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html
 
 
Patientenverfügung
 
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.
 
Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Können sich – bei besonders folgenschweren Entscheidungen – Vertreterin oder Vertreter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nicht darüber einigen, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen der betroffenen Patientin oder des Patienten entspricht, muss die Vertreterin oder der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.
 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html
 
 
 
Sorgerechtsverfügung
 
Mit der Sorgerechtsverfügung regeln Eltern die Sorge ihrer minderjährigen Kinder nach dem eigenen Ableben.
Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt - also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.
Die Sorgerechtsverfügung muss als letztwillige Verfügung handschriftlich vom Sorgeberechtigten verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden.
 
 
Betreuungsvollmacht
 
Jeder kann plötzlich in die Situation kommen, nicht mehr selbstständig handeln zu können. Sei es durch einen Schlaganfall, Unfall oder aufgrund von Demenz. Damit in dieser Situation dennoch in Ihrem Sinne gehandelt wird und Ihre Wünsche berücksichtigt werden, sollten Sie rechtzeitig eine Betreuungsverfügung verfassen. Das ist eine Willensäußerung, bei der man Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlägt und festlegt, wie man im besten Falle betreut und gepflegt werden möchte.
 
In einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht können Personen festlegen, wer bei Bedarf ihre Betreuung übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort, wenn der Notfall eintritt. Zunächst muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, wer die Betreuung übernimmt. Mit einer gültigen Betreuungsverfügung können Personen diese Entscheidung des Gerichts aber in ihrem Sinne beeinflussen.
 
Eine Betreuung wird erst dann erforderlich, wenn folgender Fall eintritt:
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
 

Der gesetzliche Unfallschutz hat Grenzen, auch im Homeoffice

Berlin, den 15.04.2020

Gerade aktuell arbeiten viele Angestellte und Arbeitnehmer zu Hause, im Homeoffice.
Grundsätzlich steht man auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung-mit gravierenden Lücken und Beschränkungen. Der wesentliche Unterschied zum Arbeitsplatz besteht darin, das z.B. der Gang in die Küche fürs Essen oder Trinken oder der Gang aufs WC nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz gedeckt ist.
Hier ist die Ergänzung durch eine Private Unfallvorsorge wichtig und sinnvoll.
Die Schwierigkeit besteht auch darin, zu Hause die Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten zu ziehen.
In der Rechtsprechung geht dieser Konflikt häufig zulasten der Beschäftigten.

Für die Arbeit zu Hause gilt, das der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung einzig für Tätigkeiten greift, die unmittelbar die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers betreffen. Natürlich zahlt im Falle eines Unfalls für direkte Krankheitskosten auch die Krankenversicherung. Entstehen jedoch Folgekosten oder bleiben Einschränkungen zurück greift die GUV nicht. Dies gilt auch bei längerem Lohnausfall, länger als 72 Wochen (dann endet die Zahlung des Krankengeldes.) Sollte ein solches Unglück passieren und man kommt zu Hause zu Schaden gilt es "Beweise zu sichern" mit denen der Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit dokumentiert werden kann. Hierzu zählen unter anderem die Schilderung des Hergangs, Zeugenbenennung und der Bericht des behandelnden Arztes etc.. Grundsätzlich zeigt auch dieses Szenario, wie wichtig die private Versorgung sein kann. Zum einen die private Unfallvorsorge, des Weiteren der Einkommensschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Corona-Info aus dem Hause ROLAND

Berlin, den 08.04.2020

Krank-Praxis zu-Kosten laufen weiter

Berlin, den 03.04.2020

Wie kann ein Arzt die laufenden Kosten absichern, für den Fall, das er aufgrund von Krankheit und Unfall ausfällt?

Die Praxisausfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung des Absicherungskonzeptes für die Arztpraxis.
Das Krankentagegeld deckt das persönliche Einkommen des Arztes. Die Betriebsunterbrechung zahlt, wenn die Praxis infolge einer versicherten Sachgefahr (Feuer/Rohrbruch/Einbruch/Vandalismus) geschlossen werden muss.

Was passiert, wenn der Arzt für eine längere Zeit ausfällt?

Viele niedergelassene Ärzte haben ihr Einkommen mit einer Krankentagegeldversicherung abgesichert. Bei den meisten ist jedoch nicht bekannt, dass die Krankentagegeldversicherung nur das Nettoeinkommen des Arztes absichert. Jedoch nicht die laufenden Kosten der Praxis. Dazu gehören die Miete oder Darlehensrate, Leasingraten und Personalkosten.
Diese Situation kann bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zu einer großen finanziellen Bedrohung führen.
Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus den fixen Kosten wie Gehältern, Miete, Zinsen, Leasingraten und betriebliche Versicherungsprämien etc.
Das Absicherungskonzept sollte so gestaltet sein, das die Betriebsschließung separat über die Inhaltsversicherung abgedeckt sind. Denn dann ist auch der Praxisgewinn mitversichert.
Des Weiteren empfiehlt sich die Versicherungsdauer bis mind. EA 65 zu vereinbaren, da die Risiken im Alter zunehmen und die Absicherung mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist.

Bei weiterführenden Fragen gerne per E-Mail an wudtke-lindenblatt@axa.de!

Cyberrisiken in Coronazeiten

Berlin, den 26.03.2020

Durch die turbulente Nachrichtenlage, die leichte Emotionalisierbarkeit bei Gesundheitsthemen und ständig sich ändernden Anforderungen sind Opfer in der Corona-Krise leichter bereit Sicherheitsrisiken in Kauf zu nehmen oder sie aufgrund der Überforderung nicht wahrzunehmen. Die Neugierde und das Bedürfnis informiert zu sein führen auch dazu, dass potenziell mehr Software-Installationen durchgeführt und mehr Links geklickt werden, als evtl. notwendig wären.
 
Die Angst um den Corona-Virus wird hierbei ausgenutzt, um besorgte Opfer auf präparierte Webseiten zu locken oder dazu zu bringen, infizierte E-Mail-Anhänge zu öffnen bzw. schädliche Apps zu installieren. Nicht selten verwenden Angreifer dabei die echten Logos von Gesundheitsorganisationen wie z. B. der World Health Organization(WHO). Es ist wahrscheinlich, dass diese Angriffe in Zukunft ausgeweitet werden und zusätzliche Organisationen (auch in Deutschland) im Bereich der Gesundheit bzw. Regierungseinrichtungen dazu missbraucht werden, diese Schadprogramm-Kampagnen legitim wirken zu lassen. Zusätzlich birgt die Tatsache des verstärkten Einsatzes von Home-Office die Gefahr, dass Personen durch das erhöhte Aufkommen von E-Mails und Nachrichten sorgloser mit diesen umgehen und ihre Vorsicht vor Anhängen und maliziösen Links in Nachrichten verlieren.
Eine Verschlüsselungssoftware (Ransomware) ist bereits im Umlauf und wird in SPAM-Mails versucht zu verbreiten. Auch bei Android Geräten wird unter der Vorgabe eines Corona-Tracking-App zum Download zu Verfügung gestellt.
 
Mögliche Gegenmaßnahmen:

  • Teilen Sie Passwörter, Zugangsdaten oder Kontoinformationen niemals per Telefon oder E-Mail mit. Banken und seriöse Firmen fordern ihre Kunden nie per E-Mail oder per Telefon zur Eingabe bzw. Herausgabe von vertraulichen Informationen auf.
  • Lassen Sie bei Anfragen über digitale Medien besondere Vorsicht und Ruhe walten: Sollte auch nur ansatzweise der Verdacht bestehen, dass es sich um einen Angriffsversuch handeln könnte, reagieren Sie im Zweifelsfall besser überhaupt nicht oder versichern Sie sich über einen getrennten Kanal über die Richtigkeit eines Anliegens.
  • Prüfen Sie bei E-Mails besonders, ob es sich bei dem Absender um eine legitime Mail-Adresse handelt. Behalten Sie jedoch im Kopf, dass sich der Absender leicht fälschen lässt. Eine allgemein gehaltene Anrede sowie die in der E-Mail enthaltenen Links geben aufschlussreiche Hinweise über die Korrektheit einer Nachricht.

Mehr Informationen gibt es unter 0307947380 und Wudtke-Lindenblatt@axa.de

Berufsunfähigkeitsversicherer dürfen Leistungen nicht ohne Grund befristen

Berlin, den 24.03.2020

Ein Urteil des BGH vom 09.10.19, hat bestätigt, das ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsrente nur befristen darf, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und er die Gründe dem Versicherungsnehmer nachvollziehbar darlegen kann.
 
Gelingt der Nachweis nicht, ist die Befristung unwirksam und der Versicherer muss weiter zahlen, solange er kein Nachprüfverfahren erklärt und durchführt.
 
Zugleich ergibt sich grundsätzlich aus § 173 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), dass ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit nur einmal befristet sein und nicht grundlos ausgesprochen werden darf. Im Umkehrschluss darf die Leistung auch nicht grundlos befristet werden.
 
Explizit hob der BGH in dem Urteil hervor, dass ein Versicherer seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausnutzen darf.
Er muss garantieren, dass der Versicherungsnehmer seine Rechte sachgerecht wahrnehmen kann. Und das bedeutet: Er muss nachvollziehbar begründen, weshalb er die BU-Rente befristen will. Geschieht das nicht, ist die Frist unwirksam.

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Berlin, den 06.03.2020

Die Wucht und Regelmäßigkeit von starken Winden bzw. Stürmen nimmt zu. In diesem Jahr waren es bisher die Sturmtiefs Sabine, Victoria und Bianca.
 
Folgend finden Sie die wichtigsten Fakten zu der Frage, welche Versicherung bei Schäden infolge eines Sturms zahlt und wann ich als Eigentümer haftbar gemacht werden kann.
 
Ein Sturm ist bedingungsgemäss als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 definiert.
Das bedeutet, das nur Schäden infolge eines Sturms mit mind. Sufe 8 auf der Beaufort-Skala auch einen möglichen Versicherungsfall darstellen.
Individuelle Erweiterungen auf eine Leistungspflicht für Schäden mit geringerer Stärke sind bei einigen Gesellschaften möglich.
 
In erster Linie kommt die Gebäudeversicherung für Schäden am Haus auf. Des Weiteren werden auch Aufräumkosten, z.B. für die Entsorgung eines umgefallenen Baumes übernommen.
Geschädigte Einrichtungsgegenstände sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sind durch die Hausratsversicherung abgesichert.
 
Weitergehende Elementarschäden wie Überflutung, Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch und Erdbeben sind i.d.R. nicht versichert. Diese Risiken können über eine Elementarschadensversicherung als Ergänzung zur Gebäude- und Hausratsversicherung abgesichert werden.
 
Für entstandene Sturmschäden an einem Auto ist die Teil-Kaskoversicherung zuständig.
 
Ob ich als Grundstückseigentümer für die Folgen eines Sturmschadens eines Dritten haftbar gemacht werden kann hängt von der Einhaltung der Sorgfaltspflicht ab. Auch wenn ein Sturm als   Naturkatastrophe höhere Gewalt darstellt, entbindet dies jedoch nicht von der Haftung für Eigentum.
 
Bis zur Stufe 12 auf der Beaufort-Skala kommt es darauf an, ob der Eigentümer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Darunter zählt die mustergültige Befestigung von beispielsweise Dachziegeln, das Wegräumen von losen Gartenmöbeln und Blumenkübeln oder zumindest die Sicherung dieser. Ein regelmäßig überprüftes Dach sollte bei einer Windgeschwindigkeit von bis zu 118 Kilometern pro Stunde nicht beschädigt werden. Der BGH legte in einem Urteil (VI ZR 176/92) fest, dass die Haftungspflicht sowie die Vorsorgepflicht bei der Sicherung von Dächern den Verwalter des Wohneigentums trifft. Wurde die Sorgfaltspflicht nicht verletzt, haftet die Versicherung.
 
Die Sorgfaltspflicht wird auch überprüft, wenn das Auto eines Nachbarn durch einen Baum beschädigt wird, der sich ursprünglich auf meinem Grundstück befunden hat. Hat der Eigentümer sich an alle Vorschriften bezüglich des Pflanzens und der Pflege gehalten, zahlt die Kaskoversicherung des KFZ-Halters. Wurde der Baum nicht gefällt oder andere Sicherheitsvorkehrungen getroffen, obwohl diese angebracht waren werden Schäden bei einem anderen prinzipiell von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Beweispflicht des Versicherungsnehmers
 
Jedoch steht der Grundstücksinhaber in der Beweispflicht, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist und dass die Schäden durch den Sturm entstanden sind. Die Beweispflicht muss im Sinne und aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ausgelegt werden, so dass eine Unmittelbarkeit durch den Sturm schon gegeben ist, wenn zwischen Sturm und den Schaden keine weitere Ursache tritt (vgl. auch OLG Karlsruhe 12 U 251/04).
 
Der Schaden muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Dazu sollten alle Schäden genauestens dokumentiert werden. Am besten mit Fotos. Darüber hinaus werden Reparaturangebote benötigt.
 

Entgeltfortzahlung

Berlin, den 27.02.2020

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, das der erneute Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Falle einer sich an eine bestehende Krankheitsphase anschließende Krankheit nur besteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit zwischendurch unterbrochen war.
 
Der erkrankte muss dabei nachweisen, das die zuerst bestehende Arbeitsunfähigkeit beendet war. Kann er dies nicht, ergibt sich kein erneuter Anspruch auf die sechswöchige Frist der Entgeltfortzahlung, da es auch dann um einen einheitlichen Verhinderungsfall handelt.

Verträge sollten auf dem aktuellen Stand sein-Hausrat

Berlin, den 11.02.2020

Viele Kunden haben Ihre Hausratversicherung seit Abschluß nicht geprüft! Dies führt häufig zu Deckungslücken.
 
In aktuellen Tarifen hilft die "sogenannte" Innovationsklausel den Versicherungsschutz auf dem neuesten Stand zu halten.
 
Eine Hausratversicherung schließen viele Verbraucher oft nur einmal im Leben ab. Vor allem, wer länger nicht mehr umgezogen ist oder keinen Schadenfall hatte, beschäftigt sich kaum mit seinem Vertrag und dem Versicherungsumfang.
 
Dadurch weichen die versicherte Versicherungssumme und der tatsächlicher Wert des Hausrats häufig weit voneinander ab!
 
Es empfiehlt sich grundsätzlich alle Verträge einmal jährlich zu prüfen und ggf. anzupassen!
 
Nur durch regelmäßige Updates können Grenzen angehoben werden. In vielen neuen Verträgen gibt es mittlerweile sogenannte Innovationsklauseln. Diese sorgen dafür, dass die Policen immer auf dem aktuellsten Stand des jeweiligen Versicherers ist. Wenn sich also innerhalb eines Tarifs Leistungsmerkmale verbessern oder hinzufügt werden, greift diese Klausel und baut die Neuerung automatisch in den bestehenden Vertrag ein - ohne eine Erhöhung der Versicherungsprämie.
 
In älteren Verträgen gibt es diese Klauseln oft noch nicht - so könnte beispielsweise eine Unterversicherung zustande kommen.
 

Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung

Berlin, den 16.01.2020

Das Landgericht Coburg hat geurteilt, das ein Geschädigter seinen eigenen Privathaftpflichtversicherer in Anspruch nehmen kann, wenn ein in einem Versäumnisurteil festgesetzter Geldbetrag nach einem Schaden nicht vollstreckt werden kann. Als Voraussetzung nannten die Richter nur, dass das die Forderungsausfalldeckung mitversichert sein muss!

Grundlage der Entscheidung war ein zerstörter Wohnwagen auf einem Campingplatz. Schadenverursacher war ein Nachbar, durch das unsachgemäße bedienen einer Gasflasche.

Der Roland-Cyberrechtsschutz für Gewerbekunden

Berlin, den 13.01.2020

Mit den neuen Produkten der JurCyber und JurCyber Expert sowie dem optimierten Schutzbrief WebSecure Gewerbe bietet Roland Unternehmen eine 360-Grad-Absicherung mit zahlreichen Services.
So ist JurCyber der umfassende Rechtsschutz für Unternehmen bei Cyberschäden.
Das Konzept beinhaltet neben der Interessenwahrnehmung bei Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen einen umfassenden Verwaltungsrechtsschutz. Darüber hinaus bietet der Rechtsschutz Beratung bei Marken-, Urheber- und Patentrechtsverletzungen sowie umfassenden Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Verträgen. Eine IT-Notfall-Hotline rundet das Angebot ab.
 
JurCyber Expert richtet sich an IT- und Datenschutzverantwortliche sowie Manager, die aufgrund ihrer Funktion einem besonders hohen Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Sie können sich sowohl gegen strafrechtliche Vorwürfe als auch gegen Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden verteidigen. Der zudem enthaltene Anstellungsvertragsrechtsschutz schützt Verantwortliche bei Streitigkeiten aus einem Angestelltenverhältnis nach einem Cyberschafen.
 
IT-Forensik neu im Schutzbrief
Damit es aber erst gar nicht zu einem Cyberschaden kommt oder im Ernstfall Soforthilfe geleistet werden kann, gibt es den nun um weitere Leistungen ergänzten Schutzbrief WebSecure Gewerbe. Dieser umfasst sowohl zahlreiche Präventionsleistungen als auch Hilfen im Schadenfall. Neu enthalten ist die IT-Forensik: Sollte der Betrieb nach einem Hackerangriff vorübergehend betriebsunfähig sein, sorgen IT-Experten direkt beim betroffenen Unternehmen dafür, dass der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Und auch die Rettung von in der Cloud gespeicherten Daten ist möglich.
 
Wenn Sie mehr erfahren wollen, melden Sie sich gerne!

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