Handbremse nach dem Parken ist zu wenig

Berlin, den 18.12.2018

Wer sein Auto abstellt, muss es vor dem Wegrollen sichern. Das Anziehen der Handbremse nach dem Parken ist zu wenig. Auf einer abschüssigen Straße, sogar grob fahrlässig.

In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass das parkende Fahrzeug mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach zu sichern ist.

Das gilt insbesondere auf einer abschüssigen Straße, wo die Gefahr eines eigenständigen Wegrollens des Wagens besonders groß ist.

Urteil OVG Niedersachsen Az. 5LA 50/12

Bonuszahlungen des Versicherers gelten als Beitragsrückerstattung

Berlin, den 05.11.2018

In einem Urteil ((7 K 1392/17 E) des Finanzgerichts Münster, stellten die Richter fest, dass Bonuszahlungen eines Krankenversicherers steuerrechtlich wie Beitrags-Rückerstattungen zu behandeln sind.
Das bedeutet, dass diese Zahlungen von den Finanzämtern auf den steuermindernden Sonderausgabenabzug eines Steuerpflichtigen angerechnet werden dürfen.

Typklassen in der Kfz-Versicherung

Berlin, den 09.10.2018
 
Jedes Jahr im Spätsommer veröffentlicht der GDV eine neue Typklassenstatistik.
Ein unabhängiger Treuhänder überprüft jedes Jahr die Schadenverläufe aller  Fahrzeugmodelle.
Auf dieser Basis wird dann ggf. eine Neueinstufung in die Typklassen vorgenommen.
Diese ist  für die Versicherungsunternehmen unverbindlich.  Sie kann sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden.
 
Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider.
(Ein Modell wird in eine niedrigere Typklasse eingestuft, wenn mit diesem Autotyp weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt wurden – und umgekehrt.)
 
In Kasko werden darüber hinaus örtliche Besonderheiten (wie etwa Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagel- sowie Glasschäden, Fahrzeugbrände oder die Anzahl der Wildunfälle) berücksichtigt.
Zudem spielt auch der Wert des versicherten Fahrzeugs eine Rolle.
 
16 Typklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht-, 25 für die Vollkasko- und 24 für die Teilkaskoversicherung, jeweils beginnend mit Klasse zehn.

Langlebigkeit

Berlin, den 01.10.2018

„Langlebigkeitsrisiko“- Unwort des Jahres-Kandidat 2005. Dahinter steckt die Notwendigkeit der Vorsorge für den Fall, dass man älter wird, als der Durchschnitt. Genau das ist es, was die meisten von uns sich wünschen und auch immer wahrscheinlicher wird.
Die Lebenserwartung steigt.

Älter zu werden, länger zu Leben, bedeutet auch einen höheren finanziellen Aufwand.

Deshalb ist es sehr wichtig im Altersvorsorgekonzept auch Leibrenten zu planen.
Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bezahlt bis zum Tod des Versicherten.

Bei der privaten Altersvorsorge wird die Leistungsdauer der Rentenzahlung individuell vereinbart. Meistens gilt jedoch auch hier bei Wahl der „Rentenleistung“ eine lebenslange Rentenzahlung.

Dieses Langlebigkeitsrisiko kann nur durch eine Versicherung abgesichert werden!

Neben Kapitalauszahlungen für sofortige Konsumwünsche, die Tilgung der Baufinanzierung sollte also auch immer eine ausreichend hohe mtl.; lebenslange Rentenzahlung vereinbart werden.

Kindervorsorge und -absicherung

Wenn ein Baby geboren wird, das schönste Geschenk und ein Wunder, dann passieren viele spannende und neue Dinge. Und als junge Eltern hat man auch vielen Fragen.

Nicht zu letzt gibt es wichtige Bausteine für die richtige Absicherung und Vorsorge der neuen Erdenbürger.


Krankenversicherung:
Grundsätzlich ist das Kind bei seiner Geburt über die Krankenversicherung der Eltern mitversichert.
Entweder gesetzlich über die Familienversicherung oder privat, mindestens im selben Leistungspaket wie die Eltern. Hierbei ist zu beachten, das der Antrag innerhalb von 60Tagen nach der Geburt gestellt
wird. Es gilt dann ein Kontrahierungszwang ohne Gesundheitsprüfung.

Für gesetzlich Krankenversicherte empfehlen sich sinnvolle Zusatzabsicherungen. Z.B. fürs Krankenhaus und später sicherlich auch für die optimale zahnmedizinische Versorgung!

Haftpflicht:
Für die Privathaftpflichtversicherung gilt i.d.R.
auch die automatische Mitversicherung des neuen Familienmitglieds. Sie sollten prüfen, ob es bei ihrem Tarif der Fall ist oder der Vertrag ggf. angepasst werden muss.

Unfallvorsorge:
Gerade dieser Bereich wird schnell vergessen und unterschätzt. Auch wenn es kaum vorstellbar ist, so ist auch das Realität , das schon die Kleinsten verunglücken, es kann der Sturz vom Wickeltisch zu reichen ...
Um die finanziellen Folgen nach bleibenden Schäden nach einem Unfall abzufedern, gibt es kluge und preiswerte Konzepte!

Generationenvertrag :
Für uns alle ist das Thema Vorsorge und Altersvorsorge allgegenwärtig und wichtig.
Der größte Hebel dabei ist der Zinseszinseffekt. Um so mehr Zeit ich habe, desto besser das Ergebnis.
Mit kleinen Beträgen vom Kindergeld können Sie sehr viel erreichen.
Für mittelfristige Ereignisse , wie Konfirmation, Führerschein, Studium, erste Wohnung oder natürlich auch den Alterswohlstand der kommenden Generation.

Ich informiere Sie gerne zu allen Bereichen, beantworte ihre Fragen und kann als 4facher Familienvater aus erster Hand meine Erfahrungen teilen.

Denis.lindenblatt@axa.de
Oder telefonisch 030/7947380

Welche Merkmale sind für die Kfz-Versicherung wichtig?

Berlin, den 28.08.2018

Stimmt es, dass die Kfz-Versicherung günstiger wird, wenn ich eine Garage habe oder wird sie teurer, wenn ich schon einige Punkte in Flensburg
gesammelt habe?

Es gibt viele Faktoren die den Preis der Autoversicherung beeinflussen. Die wesentlichen hängen sehr an den Individuellen Eigenschaften des
Autofahrers ab. Doch nicht jedes Tarifmerkmal verändert den Beitrag.

   - einen Zuschlag für Punkte in Flensburg gibt es nicht generell (nur bei einigen wenigen Anbietern)
   - das Wohnen in den eigenen vier Wänden führt auch nur bei einigen Anbietern zu einem Beitragsvorteil

Einsparmöglichkeiten bieten:

   • die jährliche Fahrleistung (umso weniger man fährt, desto günstiger der Beitrag)
   • die Zahlungsart und -weise (Preisnachlässe bei Lastschrift und jährlicher Zahlweise)
   • die Nutzung des Werkstattnetzes der Versicherungen (damit verbunden ist meistens nicht nur ein günstigerer Beitrag, sondern auch weitere
     attraktive Services - Schutzbrief, Ersatzwagen etc.)
   • die Nutzung - privat oder gewerblich
     (Mehrkosten entstehen, wenn das Auto auch beruflich genutzt wird)

Gerade bei den Vergleichen im Internet sollten Sie genau den Leistungsumfang prüfen. Die Tarife weisen grosse Unterschiede auf. Ein abgelehnter
Schaden ist sehr ärgerlich.

Radelnde Kinder und das beschädigte Auto

Als vierfacher Vater kenne ich diese Situationen nur zu gut. Die Kinder lernen Radfahren. Wir Eltern sind super stolz.
Und dann diese Schrecksituation, die „Kleinen“ radeln sehr dicht an parkenden Autos vorbei. Und manchmal auch dagegen…
Ein Urteil des LG Koblenz vom 07. Februar 2018 hat zumindest Rechtssicherheit in dieses Thema gebracht.
Wenn Kinder bis zum 7. Lebensjahr ein parkendes Auto beschädigen, weil sie mit ihrem Rad zu dicht daran vorbeifahren, sind die Aufsichtspflichtigen i.d.R. nicht zur Zahlung vom Schadenersatz verpflichtet.
(Die Privathaftpflichtversicherung wäre dann auch leistungsfrei.)   

Dem Urteil lag eine Klage eines Versicherers zugrunde, der nach einem regulierten Schaden die aufsichtspflichtige Person in Regress nehmen wollte. Die Kinder waren mit ihren Fahrrädern auf dem Weg zu einem Spielplatz unterwegs, als sie im Rahmen eines Wettrennens zu dicht an parkenden Autos vorbeifuhren und diese beschädigten. Der Versicherer warf der beklagten Person vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.
 
Nach Auffassung des Landgerichts richtet sich das Maß der gebotenen Aufsicht bei Minderjährigen unter anderem, nach dem Alter des Kindes, seiner Eigenart und seinem Charakter, seinem örtlichen Umfeld, dem Ausmaß der drohenden Gefahren, der Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie der Zumutbarkeit für den Aufsichtspflichtigen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Kinder erfahrungsgemäß dazu neigten, Vorschriften und Anordnungen zu missachten und sich unbesonnen zu verhalten. Dem stehe jedoch das Ziel entgegen,
sie zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln zu erziehen.

AXA Apps

Berlin, den 04.06.2018

Mit der AXA-APP „Axa Meine Gesundheit“ sagen Sie dicken Aktenordnern den Kampf an. Es ist ein ePortal für die papierlose Abrechnung für krankenvollversicherte Patienten.

Die im Gesundheitsmarkt erstmals komplette digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und Krankenversicherern vereinfacht Prozesse des Gesundheitsmanagements und spart allen Beteiligten Kosten und Zeit.

Herzstück der App „AXA Meine Gesundheit“ ist das digitale Rechnungsmanagement, das den Nutzern ermöglicht, alle Abrechnungsprozesse erstmals digital und komplett papierlos durchzuführen. Das Angebot vereinfacht die Prozesse zwischen allen Beteiligten und reduziert unter anderem die Anzahl der Papierrechnungen nachhaltig.

Neben dem Rechnungsmanagement bietet das ePortal unter anderem auch Online-Funktionen zur Arztsuche und Terminvereinbarung sowie Gesundheitsnachrichten für die Versicherten.

Versicherte und Ärzte können Rechnungen über erbrachte Leistungen schnell und sicher auf „Meine Gesundheit“ im persönlichen Bereich des Patienten hochladen. Patienten, die das Angebot nutzen möchten, verwalten ihre Rechnungen unabhängig von Ort und Zeit in ihrem persönlichen Bereich des ePortals.

Sie entscheiden, ob und wann sie Rechnungen verschlüsselt an AXA zur Bearbeitung online weiterleiten und ihren Arzt zur Rechnungsstelle freischalten möchten.
Sie haben während des gesamten, verschlüsselten Prozesses die Kontrolle über ihre Unterlagen und besitzen die alleinige Datenhoheit. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert. Auch die Leistungsabrechnung erhalten Patienten zukünftig online von AXA in das ePortal eingestellt. Damit vereinfacht das ePortal das individuelle Gesundheitsmanagement und spart auf allen Seiten Ressourcen.

„AXA Meine Gesundheit“ unterstützt aber auch weiterhin papierbasierte Abrechnungsverfahren. Beihilfeberechtigte können selbstverständlich über das ePortal Rechnungen ausdrucken, um diese an ihre zuständige Beihilfestelle zu senden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.


Denis.lindenblatt@axa.de
 030/7947380

Wie schütze ich mich richtig vor den finanziellen Folgen von Sturmschäden?

Berlin, den 04.04.2018

Im vergangenen Jahr fegten viele intensive Stürme über unser Land. Diese hinterließen teilweise schwere Verwüstungen und andere Sachschäden. Das setzte sich auch in 2018 mit dem Sturmtief „Friederike“ fort.

Deshalb ist das richtige Versicherungskonzept zunehmend wichtiger.
Bei dem Thema Entschädigung von Sturmschäden sind meistens mehrere Versicherungen beteiligt –folgend ein Überblick:

Die Folgen starker Stürme sind manchmal entwurzelte Bäume und abgerissene Äste, kaputte Autos und abgedeckte Hausdächer, stillgelegte Bahnstrecken.

In solchen Fällen gibt es nicht die eine „Sturmversicherung“, die für alle Schäden aufkommt. Stattdessen können u.a. die Wohngebäude-, die Hausrat-, die Elementarschaden- , die Haftpflicht- und oft auch die Kfz-Versicherung die richtigen Ansprechpartner sein.

Jede Sparte deckt unterschiedliche Sturmschäden ab.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung begleicht alle Schäden, die in Folge eines versicherten Sturms am Haus entstanden sind. Sie kommt beispielsweise für die Reparatur auf, wenn Dachziegel abgedeckt wurden oder ein Baum vom eigenen Grundstück aufs eigene Haus gestürzt ist. Auch wenn ein Blitz ins Haus einschlägt und dies zum Brand führt, ist der Schaden abgedeckt. Neben den reinen Sturmschäden werden oft auch die Kosten für Aufräumarbeiten übernommen, meistens aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Achtung: Gartenhäuser, Garagen und Carports, Markisen und Solaranlagen sind nur versichert, wenn sie explizit in der Police eingeschlossen wurden. Und bei Markisen gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn sie vor dem Sturm eingefahren wurden!

Hausratversicherung


Lief durch das zerstörte Dach Regenwasser ins Haus und hat Einrichtungsgegenstände beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung in Mitleidenschaft gezogene Möbel, Elektrogeräte, Bilder, Bücher, Kleidungsstücke und alles, was sonst noch zum Hausrat gehört. Gegebenenfalls wird auch die Reparatur übernommen. Abgesichert sind auch sogenannte Überspannungsschäden. Sie entstehen, wenn ein Blitz ins Stromnetz einschlägt und die dadurch ausgelöste Spannungsspitze Fernseher, Mikrowelle und Co. beschädigt. Gehen Kühlschrank und Tiefkühltruhe kaputt und verderben daraufhin Lebensmittel, werden diese übrigens auch ersetzt.

Elementarschadenversicherung

Kommt es nach Starkregen zu einem Rückstau in der Kanalisation, woraufhin der Keller überflutet wird, übernimmt die Elementarschadenversicherung die Schadenregulierung. Sie greift auch für den Fall, wenn ein naheliegender Fluss über seine Ufer tritt oder der Sturm zu einem Erdrutsch führt. Steigt aber infolge heftiger Regenfälle das Grundwasser, zahlt sie nur, wenn das Grundwasser an die Erdoberfläche tritt und dann in den Keller läuft. Feuchte Kellerwände sind generell nicht versichert. Die Elementarschadenversicherung wird als Zusatzpolice zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten.

Kfz-Versicherung


Fällt ein nahestehender Baum aufs Auto, Motorrad oder Wohnwagen, zahlt normalerweise die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Allerdings nur, wenn der Sturm eine Windstärke von 8 Beaufort (Bft) oder höher erreicht. Je nach Versicherungstarif.

Alternativ greift natürlich auch die Vollkaskoversicherung.
In diesem Bereich kann es unter Umständen auch zu einer Mitschuld kommen, wenn das Auto beispielsweise zu dicht neben entsprechenden Gefahrenquellen geparkt wurde.

Private Haftpflichtversicherung

Unter Umständen muss man auch für Sturmschäden bei anderen aufkommen – und zwar dann, wenn man für den Schaden mitverantwortlich ist, weil man seinen Sicherungspflichten nicht nachgekommen ist. Das typische Beispiel ist der ungesicherte Blumentopf, der beim Sturm vom Balkon fällt und einen Passanten verletzt. Auch wenn ein Baum, der auf dem eigenen Grundstück steht, ein Nachbarhaus beschädigt, muss man diesen Schaden unter Umständen ersetzen. In solchen und anderen Fällen ist es wichtig, eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die für den Schaden aufkommt. Grundlage für eine Entschädigung ist immer die nachgewiesene Schuld als Haftungsgrundlage.

Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen bedingungsgemäss erst bei Schäden ab Windstärke 8.
Natürlich gibt es auch Tarife die bei schon bei geringeren Windstärken entschädigt.

Wenn Sie von einem Schaden betroffen sind, melden Sie dies unverzüglich ihrem Versicherer.

Wichtig und sehr hilfreich ist die Schadendokumentation mittels Fotos, eine Übersicht der beschädigten Sachen. Später werden dann Kostenvoranschläge , Rechnungen etc. benötigt.

Was es alles gibt...

Berlin, den 15.03.2018

Der Bundesgerichtshof hat am 28.02.2018 entschieden, das ein Ehegatte eine von seinem Ehepartner für das Familienfahrzeug abgeschlossene Vollkaskoversicherung auch ohne dessen Vollmacht kündigen darf.

In besagten Fall hatte die Ehefrau beim beklagten Versicherer für ein auf ihren Ehemann zugelassenes Fahrzeug eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Das Auto wurde als Familienauto genutzt.

Der Mann kündigte die Vollkaskoversicherung. Das bestätigte der Versicherer und stellte einen neuen Versicherungsschein aus.

Leider passierte dann ein selbst verschuldeter Unfall mit einem erheblich Sachschaden.

Die Reparaturkosten beliefen sich auf mehr als 12.600 Euro netto.

Die als Versicherungsnehmerin im Versicherungsschein eingetragene Klägerin widerrief nach dem Unfall die Kündigung der Vollkaskoversicherung und forderte den Versicherer zum Schadenersatz aus der
Vollkaskoversicherung auf.
Das begründete sie damit, dass ihr Ehemann nicht dazu berechtigt gewesen sei, die Versicherung zu kündigen. Denn dazu hätte es ihrer Vollmacht bedurft. Eine solche habe sie ihm nicht erteilt.

Dieser Argumentation wollten sich jedoch weder die Vorinstanzen, noch der von der Klägerin in Revision angerufene Bundesgerichtshof anschließen. Die Gerichte wiesen die Forderung der Klägerin zurück.

Gemäß § 1357 BGB ist jeder Ehegatte dazu berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu tätigen, ohne dass es einer Vollmacht bedarf.

Das Bürgerliche Gesetzbuch kenne zwar keine generelle gesetzliche Vertretungsmacht unter Ehegatten. Die von dem Ehemann der Klägerin ausgesprochene Kündigung der Vollkaskoversicherung sei jedoch trotz allem
wirksam gewesen und habe auch nicht von seiner als Versicherungsnehmerin eingetragenen Ehefrau zurückgenommen werden können.

Denn bei dem Abschluss beziehungsweise der Kündigung eines Vollkaskoversicherungs-Vertrages für ein Familienfahrzeug liege ein ausreichender Bezug zum Familienunterhalt im Sinne von § 1357 BGB vor.
Das ergebe sich in dem entschiedenen Fall auch aus der Höhe der für den Vertrag zu zahlenden Monatsprämie von rund 145 Euro. Diese bewege sich im Hinblick auf die Vertretungsmacht noch in einem angemessenen Rahmen.
Nach Ansicht der Richter war daher weder eine Verständigung der Ehegatten bei Abschluss, noch bei Kündigung des Vertrages erforderlich, und zwar unabhängig davon, wer von beiden als Versicherungsnehmer galt.

Quelle Versicherungsjournal 2018

Kindervorsorge und -absicherung

Berlin, den 19.02.2018

Wenn ein Baby geboren wird, das schönste Geschenk und ein Wunder, dann passieren viele spannende und neue Dinge.

Und als junge Eltern hat man auch vielen Fragen.
Nicht zu letzt gibt es wichtige Bausteine für die richtige Absicherung und Vorsorge der neuen Erdenbürger.

Krankenversicherung:
Grundsätzlich ist das Kind bei seiner Geburt über die Krankenversicherung der Eltern mitversichert.
Entweder gesetzlich über die Familienversicherung oder privat, mindestens im selben Leistungspaket wie die Eltern.

Hierbei ist zu beachten, das der Antrag innerhalb von 60Tagen nach der Geburt gestellt wird. Es gilt dann ein Kontrahierungszwang ohne Gesundheitsprüfung.
Für gesetzlich Krankenversicherte empfehlen sich sinnvolle Zusatzabsicherungen. Z.B. fürs Krankenhaus und später sicherlich auch für die optimale zahnmedizinische Versorgung!

Haftpflicht:
Für die Privathaftpflichtversicherung gilt i.d.R. auch die automatische Mitversicherung des neuen Familienmitglieds. Sie sollten prüfen, ob es bei ihrem Tarif der Fall ist oder der Vertrag ggf. angepasst werden muss.

Unfallvorsorge:
Gerade dieser Bereich wird schnell vergessen und unterschätzt. Auch wenn es kaum vorstellbar ist, so ist auch das Realität , das schon die Kleinsten verunglücken, es kann der Sturz vom Wickeltisch zu reichen ...

Um die finanziellen Folgen nach bleibenden Schäden nach einem Unfall abzufedern, gibt es kluge und preiswerte Konzepte!

Generationenvertrag:
Für uns alle ist das Thema Vorsorge und Altersvorsorge allgegenwärtig und wichtig.
Der größte Hebel dabei ist der Zinseszinseffekt. Um so mehr Zeit ich habe, desto besser das Ergebnis.
Mit kleinen Beträgen vom Kindergeld können Sie sehr viel erreichen.
Für mittelfristige Ereignisse , wie Konfirmation, Führerschein, Studium, erste Wohnung oder natürlich auch den Alterswohlstand der kommenden Generation.

Ich informiere Sie gerne zu allen Bereichen, beantworte ihre Fragen und kann als 4facher Familienvater aus erster Hand meine Erfahrungen teilen.

Denis.lindenblatt@axa.de
030/7947380

Unfallvorsorge- Worauf sollten sie achten
(siehe auch Blog-Beitrag vom 18.07.2017)

Berlin, den 05.02.2018


Winterzeit - Ferienzeit - Skisaison

Grundsätzlich soll eine Unfallversicherung die finanziellen Folgen durch bleibende körperliche Schäden nach einem Unfall abfedern.

Gerade jetzt in der Skisaison ist es sicherlich noch wichtiger für den Fall der Fälle die richtige Vorsorge zu treffen.

Ob Abfahrt, Freestyle oder Langlauf – Skiurlaub gehört für Millionen Deutsche zum Winter wie das sommerliche Bad im See oder im Meer. Ski fahren hat sich zum Breitensport entwickelt.

Die erfreuliche Nachricht: Sowohl die Verletztenquote als auch die der Krankenhausaufenthalte sinken seit Mitte der 90er-Jahre stetig. Doch von den etwa 4,2 Millionen deutschen Skifahrern verletzten sich auch im Winter 2012/2013 etwa 43.000, so die Statistik der „Auswertungsstelle für Skiunfälle“ (ASU).

Am Häufigsten sind dabei Schulter- und Knieverletzungen. Deren Folgekosten sind im Durchschnitt deutlich höher als die anderer Verletzungen

Für die möglichen finanziellen Folgekosten eines selbstverschuldeten Unfalls muss privat Vorsorge
getroffen werden, da die gesetzliche Unfallversicherung bei Freizeitunfällen nicht eintritt.

Hierbei ist sehr wichtig zu klären, das diese Unfälle vom Unfallversicherer anerkannt werden.

Laut Definition führt ein Unfall unter anderem nur dann zu einem versicherten Schaden, wenn dieser durch eine äußere Einwirkung, wie zum Beispiel bei einer Kollision mit einem anderen
Skifahrer, geschehen ist. Auf diese Klausel berufen sich viele Versicherer.

Es gibt aber auch Gesellschaften, die darauf verzichten.

Unsere Kunden erhalten auch umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen ohne äußere Einwirkung, so genannten Eigenbewegungen. Ein Sturz ohne Fremdeinwirkung beispielsweise, der eine Verletzung an Gelenken oder Bändern zur Folge hat, ist aus Sicht von AXA ein versicherter Schaden.

Die Risiko-Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, überall auf der Welt und leistet bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 %.

Der wichtigste Baustein ist dir Invaliditätsleistung. Diese sichert im Falle eines schweren Unfalls den hohen Kapitalbedarf ab, der zum Beispiel durch notwendige behindertengerechte Umbauten oder eine spezielle Ausbildung verursacht wird. Für langfristig auftretende Kosten für Pflege, Betreuung oder
spezielle Fördermaßnahmen kann eine monatliche Unfall-Rente vereinbart werden, die lebenslang gezahlt und ab einem höheren Invaliditätsgrad sogar verdoppelt wird.

Gerne prüfen wir Ihre Police oder zeigen Ihnen Leistungsstarke Alternativen.
Rufen Sie an  030 7947380 oder schreiben Sie uns - Denis.lindenblatt@axa.de

Gesetzliche Rentenversicherung - Prüfen Sie Ihre Jahresmeldungen

Berlin, den 02.02.2018

Es empfiehlt sich die die Jahresmeldung, welche Ihnen bis Ende April eines jeden Jahres zugesandt wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Denn wenn es Fehler gibt, kann das eine geringere Altersrente zur Folge haben.

Auch wenn die gesetzliche Rente in Zukunft nur eine Grundversorgung darstellen wird, ist sie noch immer eine wichtige Säule im Altersvorsorgekonzept vieler Bundesbürger.

Evtl. Korrekturem können Sie über ihren Arbeitgeber verlangen.

Sie sollten insbesondere folgende Punkte prüfen:

Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und die Höhe des Bruttoverdienstes

Die Jahresmeldungen sollten Sie gut aufbewahren, da sie später als Nachweis für gezahlte Rentenbeiträge dienen.

In der Jahresmeldung werden die Beschäftigungsdauer im abgelaufenen Kalenderjahr und der beitragspflichtige Verdienst eingetragen. Werden hier falsche Zahlen eingetragen, fehlen im Zweifel Rentenzeiten. Deshalb sollten die Jahresmeldungen immer sofort geprüft und nicht einfach weggeheftet werden.

HIER WAR URSPRÜNGLICH EINE REFERENZ, DIE ABER NICHT MIT MIGRIERT WURDE. ÜBERPRÜFEN SIE BITTE DEN INHALT!