Wie schütze ich mich richtig vor den finanziellen Folgen von Sturmschäden?
Berlin, den 04.04.2018
Im vergangenen Jahr fegten viele intensive Stürme über unser Land. Diese hinterließen teilweise schwere Verwüstungen und andere Sachschäden. Das setzte sich auch in 2018 mit dem Sturmtief „Friederike“ fort.
Deshalb ist das richtige Versicherungskonzept zunehmend wichtiger.
Bei dem Thema Entschädigung von Sturmschäden sind meistens mehrere Versicherungen beteiligt –folgend ein Überblick:
Die Folgen starker Stürme sind manchmal entwurzelte Bäume und abgerissene Äste, kaputte Autos und abgedeckte Hausdächer, stillgelegte Bahnstrecken.
In solchen Fällen gibt es nicht die eine „Sturmversicherung“, die für alle Schäden aufkommt. Stattdessen können u.a. die Wohngebäude-, die Hausrat-, die Elementarschaden- , die Haftpflicht- und oft auch die Kfz-Versicherung die richtigen Ansprechpartner sein.
Jede Sparte deckt unterschiedliche Sturmschäden ab.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung begleicht alle Schäden, die in Folge eines versicherten Sturms am Haus entstanden sind. Sie kommt beispielsweise für die Reparatur auf, wenn Dachziegel abgedeckt wurden oder ein Baum vom eigenen Grundstück aufs eigene Haus gestürzt ist. Auch wenn ein Blitz ins Haus einschlägt und dies zum Brand führt, ist der Schaden abgedeckt. Neben den reinen Sturmschäden werden oft auch die Kosten für Aufräumarbeiten übernommen, meistens aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Achtung: Gartenhäuser, Garagen und Carports, Markisen und Solaranlagen sind nur versichert, wenn sie explizit in der Police eingeschlossen wurden. Und bei Markisen gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn sie vor dem Sturm eingefahren wurden!
Hausratversicherung
Lief durch das zerstörte Dach Regenwasser ins Haus und hat Einrichtungsgegenstände beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung in Mitleidenschaft gezogene Möbel, Elektrogeräte, Bilder, Bücher, Kleidungsstücke und alles, was sonst noch zum Hausrat gehört. Gegebenenfalls wird auch die Reparatur übernommen. Abgesichert sind auch sogenannte Überspannungsschäden. Sie entstehen, wenn ein Blitz ins Stromnetz einschlägt und die dadurch ausgelöste Spannungsspitze Fernseher, Mikrowelle und Co. beschädigt. Gehen Kühlschrank und Tiefkühltruhe kaputt und verderben daraufhin Lebensmittel, werden diese übrigens auch ersetzt.
Elementarschadenversicherung
Kommt es nach Starkregen zu einem Rückstau in der Kanalisation, woraufhin der Keller überflutet wird, übernimmt die Elementarschadenversicherung die Schadenregulierung. Sie greift auch für den Fall, wenn ein naheliegender Fluss über seine Ufer tritt oder der Sturm zu einem Erdrutsch führt. Steigt aber infolge heftiger Regenfälle das Grundwasser, zahlt sie nur, wenn das Grundwasser an die Erdoberfläche tritt und dann in den Keller läuft. Feuchte Kellerwände sind generell nicht versichert. Die Elementarschadenversicherung wird als Zusatzpolice zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten.
Kfz-Versicherung
Fällt ein nahestehender Baum aufs Auto, Motorrad oder Wohnwagen, zahlt normalerweise die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Allerdings nur, wenn der Sturm eine Windstärke von 8 Beaufort (Bft) oder höher erreicht. Je nach Versicherungstarif.
Alternativ greift natürlich auch die Vollkaskoversicherung.
In diesem Bereich kann es unter Umständen auch zu einer Mitschuld kommen, wenn das Auto beispielsweise zu dicht neben entsprechenden Gefahrenquellen geparkt wurde.
Private Haftpflichtversicherung
Unter Umständen muss man auch für Sturmschäden bei anderen aufkommen – und zwar dann, wenn man für den Schaden mitverantwortlich ist, weil man seinen Sicherungspflichten nicht nachgekommen ist. Das typische Beispiel ist der ungesicherte Blumentopf, der beim Sturm vom Balkon fällt und einen Passanten verletzt. Auch wenn ein Baum, der auf dem eigenen Grundstück steht, ein Nachbarhaus beschädigt, muss man diesen Schaden unter Umständen ersetzen. In solchen und anderen Fällen ist es wichtig, eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die für den Schaden aufkommt. Grundlage für eine Entschädigung ist immer die nachgewiesene Schuld als Haftungsgrundlage.
Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen bedingungsgemäss erst bei Schäden ab Windstärke 8.
Natürlich gibt es auch Tarife die bei schon bei geringeren Windstärken entschädigt.
Wenn Sie von einem Schaden betroffen sind, melden Sie dies unverzüglich ihrem Versicherer.
Wichtig und sehr hilfreich ist die Schadendokumentation mittels Fotos, eine Übersicht der beschädigten Sachen. Später werden dann Kostenvoranschläge , Rechnungen etc. benötigt.