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Beteiligungen und Vergütung

Der Versicherungsvermittler unterhält weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen des Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsvermittlers.

Die Agentur erhält für die Vermittlung der Produkte eine Provision sowie ggf. Zuwendungen von den Versicherungsunternehmen.

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