Als Hausverwalter sind Sie die erste Ansprechperson, wenn eine Scheibe im Treppenhaus zerspringt oder die Fassadenverglasung durch Hagel beschädigt wird. Eigentümer und Mieter erwarten schnelle Lösungen und geringe Folgekosten für die Gemeinschaft.
Viele Schäden an Glasflächen im allgemeinen Gebrauch sind in einer klassischen Gebäudeversicherung nicht automatisch enthalten. Gerade bei Gemeinschaftseigentum wie Eingangstüren, Kellerfenstern oder Aufzugverglasungen entstehen so ungeplante Kosten.
Eine eigenständige Glasversicherung für Hausverwalter schließt diese Lücke gezielt und schafft Klarheit für alle Beteiligten. So wissen Eigentümer und Verwalter jederzeit, wer für welchen Glasschaden aufkommt. Sowohl für den allgemeinen Gebrauch als auch für die Gesamtverglasung gilt dabei ein klar geregelter Schutz.