AXA Landshut Ernst & Müller OHG | Berufsunfähigkeitsversicherung

AXA Regionalvertretung Ernst & Müller OHG in Landshut Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Generalvertretung Ernst & Müller OHG in Landshut 

Für Angestellte, Beamte und Selbstständige

Ob Angestellter, Selbstständiger oder Beamter – sie alle verbindet, dass sie auf ihr laufendes Erwerbseinkommen angewiesen sind. Fällt es weg, sind die finanziellen Folgen für viele Familien nicht tragbar. Mit der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Generalvertretung Ernst & Müller oHG in Landshut schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen sie eingetreten ist.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Berufsunfähig im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Sie, wenn Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50 Prozent nachgehen können. Haben Sie also 40 Stunden pro Woche gearbeitet, wären Sie bei einer möglichen Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden berufsunfähig. Die AXA Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall die vertraglich vereinbarte BU-Rente in voller Höhe aus.
 
Für die AXA BU ist immer nur der letzte Beruf maßgeblich. Hat sich Ihre Tätigkeit also seit dem Abschluss der Versicherung geändert, etwa weil Sie vom Handwerk ins Büro gewechselt sind, hat diese Änderung keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Insbesondere sind keine Leistungskürzungen oder Risikozuschläge möglich.

Leistungen der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der monatlichen Rente, die Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, handelt es sich mehr oder weniger um eine Momentaufnahme. Daher ist es notwendig, die Leistung regelmäßig an Ihr Einkommen anzupassen, um Ihren Lebensstandard auch beim vollständigen Wegfall des Einkommens aufrechterhalten zu können.
 
Je nach Tarif profitieren Sie mit der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung der Generalvertretung Ernst & Müller oHG in Landshut unter anderem von diesen Leistungen:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung.
  • Berufsunfähigkeits-Prognose muss für einen Zeitraum zwischen sechs und 36 Monaten vorliegen.
  • Beitragserhöhungen bei Wechsel in riskantere Jobs sind ausgeschlossen.
  • Leistungserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung unter anderem bei Geburt eines Kindes oder Eheschließung möglich; Dynamik einschließbar.
  • Rückwirkende Leistung ab dem Eintritt der BU.

Möchten Sie weitere Informationen zur AXA Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten? Kommen Sie auf uns zu und vereinbaren Sie einen Termin!
 
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AXA Regionalvertretung Ernst & Müller OHG
Neustadt 467
84028 Landshut
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