Wer ist für die Haushaltsauflösung verantwortlich?
Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass ein Mietvertrag im Nachlass des Verstorbenen verbleibt und nicht automatisch mit dem Tod des Mieters endet. Dies bedeutet, dass die Erben entweder den Mietvertrag im Namen des Verstorbenen kündigen müssen oder in den Vertrag eintreten können.
Da die Abwicklung dieser Angelegenheit viel Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten die Erben in Erwägung ziehen, bei ihren Arbeitgebern Sonderurlaub für die notwendigen Formalitäten und die Wohnungsauflösung zu beantragen.