Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitarbeiterversorgung im Überblick
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die gesetzliche Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Es regelt unter anderem die Unverfallbarkeit von Anwartschaften sowie die Pflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, einen gesetzlich definierten Zuschuss zu leisten.
Die betriebliche Krankenversicherung unterliegt in Deutschland dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Arbeitgeber schließen dabei einen Gruppenvertrag ab, der für alle eingeschlossenen Mitarbeiter gilt. Beiträge gelten steuerrechtlich als Sachlohn und sind bis zu einem bestimmten Freibetrag sozialabgabenfrei.
Die AXA Hauptvertretung Franziska-Lena Gründmayer in Wittibreut und Burgkirchen an der Alz begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur Vertragsgestaltung. Wir koordinieren alle Bausteine der Mitarbeiterversorgung und stehen Ihnen auch nach Vertragsabschluss als fester Ansprechpartner zur Verfügung.