Nach einem Starkregen steht der Keller einer mittelgroßen Wohnanlage unter Wasser. Die erforderlichen Sofortmaßnahmen und Reparaturen verursachen Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro. Da keine Elementarschadenversicherung besteht und der Wohngebäudevertrag bereits vor sechs Jahren durch die vorherige Hausverwaltung abgeschlossen wurde, stellt sich schnell die Frage nach der Verantwortung.
Ist die Versicherungsgesellschaft schuld, weil Elementarschäden im Vertrag ausgeschlossen sind? Hätte der Vermittler oder die vorherige Verwaltung auf mögliche Deckungslücken hinweisen müssen? Oder trägt die aktuelle Hausverwaltung die Verantwortung, da sie den Vertrag übernommen hat? Am Ende bleibt oft unklar, wer tatsächlich haftet.
Was die Bedeutung einer laufenden Überprüfung und transparenten Kommunikation zur Absicherung deutlich macht.