Schadensfall und Abwicklung
Ein Leistungsfall beginnt in der Regel mit dem Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes. Dieser Plan listet die geplante Behandlung und die anfallenden Kosten detailliert auf. Sie reichen diesen Plan bei der AXA ein — idealerweise vor Behandlungsbeginn.
Die Zahnzusatzversicherung der AXA Versicherung Haller & Spindler oHG in Ulm, Dettingen & Schlat prüft den Antrag und informiert Sie über die voraussichtliche Erstattung. So wissen Sie schon vor der Behandlung, welche Kosten Sie selbst tragen. Das schafft Planungssicherheit und vermeidet böse Überraschungen nach der Behandlung.
Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung Ihres Zahnarztes bei der AXA ein. Die Abrechnung erfolgt dann auf Basis Ihres Tarifs und der Versicherungsbedingungen. Für die professionelle Zahnreinigung genügt in der Regel die Rechnung allein — ein vorheriger Kostenplan ist dafür nicht erforderlich.
Wichtig zu wissen: Bei Behandlungen, die über einen längeren Zeitraum laufen, etwa kieferorthopädische Maßnahmen, sollten Sie den Beginn und den Ablauf frühzeitig mit uns abstimmen. So stellen Sie sicher, dass alle Leistungsphasen korrekt gemeldet und erstattet werden. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und beantworten alle Fragen zur Abwicklung.