Sinn und Zweck unserer Praxisausfallversicherung
Eine Praxisausfallversicherung hat den Zweck, Kosten zu übernehmen, wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen vorübergehend nicht mehr arbeiten können. Versichert sind dabei unter anderem die folgenden Ursachen:
- Krankheit
- Unfall
- Sachrisiken wie Brand, Blitzschlag und Sachbeschädigung durch Dritte
- Quarantäne, etwa aufgrund einer Infektion
Auch Berufsausübungsverbote, wie Sie beispielsweise bei Ärzten immer wieder verhängt werden – zum Beispiel im Falle einer bestimmten Infektion – sind vom Schutz der AXA Praxisausfallversicherung umfasst. Dabei übernehmen wir neben den weiterlaufenden Fix- und variablen Kosten auch die Aufwendungen für eine angemessene Vertretung und Gewinne, die Ihnen in der entsprechenden Zeit entgehen. So können Sie auch Ihre privaten Lebenshaltungskosten weiterhin vollumfänglich decken.
Die Praxisausfallversicherung kann von folgenden Berufsgruppen abgeschlossen werden:
- Ärzte, Zahnärzte, Psychologen und Psychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Apotheker
- Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Architekten und Ingenieure